VonMichelle Manteyschließen
Urlauber, die eines Verbrechens verdächtig werden, müssen im Zweifel mit einer Untersuchungshaft von zwei bis vier Jahren auf Mallorca rechnen.
Palma de Mallorca/München – Im Mai letzten Jahres fing die Bar „Why not Mallorca“ plötzlich Feuer. Unter Verdacht standen 13 Urlauber eines Kegelvereins aus Deutschland und wurden in Untersuchungshaft gebracht. Nun sitzt erneut eine Gruppe deutscher Urlauber in U-Haft im Gefängnis auf Mallorca. Ihnen wird die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vorgeworfen. Die Mallorca Zeitung gibt einen Einblick, wie es in U-Haft auf der Urlaubsinsel zugeht.
Zwar stellt die Unterbringung von Verdächtigen in einer Untersuchungshaft eine Ausnahme dar, jedoch können Urlauber im Extremfall zwei bis vier Jahren dort verbringen, das berichtet die Mallorca Zeitung. Im Fall der Kegelbrüder hat es zwei Monate gedauert, bis der Antrag auf Kaution in Höhe von 12.000 Euro stattgegeben wurde. Damit es zur U-Haft kommt, müssen zunächst triftige Gründe vorliegen.
Mehrere Jahre in der Zelle noch vor Verhandlung: Für U-Haft auf Mallorca müssen triftige Gründe vorliegen
Um in einer U-Haft auf Mallorca untergebracht zu werden, muss das Vergehen besonders schwerwiegend sein. Kleine Delikte begründen noch keine Inhaftierung. Das Vergehen gilt dann als schwerwiegend, wenn es mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft werden würde. Zudem muss die U-Haft vom Antragsteller, überwiegend der Staatsanwaltschaft, begründet werden. Triftige Gründe für die Untersuchungshaft können sein:
- Fluchtgefahr
- Mögliche Zerstörung von Beweisen
- Mögliche Einschüchterung des Opfers
- Gefahr, die Tat zu wiederholen
- Quelle: Mallorca Zeitung
Diese Tatbestände liegen im Fall der Beschuldigten aufgrund der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung vor, da es sich um eine schwerwiegende Tat handelt und eine mögliche Einschüchterung des Opfers nach Entlassung erfolgen könnte. Nach Bericht der Süddeutschen Zeitung lehnte der Richter bislang alle gestellten Anträge auf Kaution ab.
Erst kürzlich wurde nach dem Bericht der Berliner Zeitung ein Deutscher aufgrund eines nicht bezahlten Champagners zu vier Monaten Haft im Gefängnis auf Mallorca verurteilt. Es handelt sich hierbei aufgrund der geringen Haftdauer, um ein kleineres Delikt, im Vergleich zur mutmaßlichen Brandstiftung oder Vergewaltigung. Er verließ das Lokal mit einer offenen Rechnung in Höhe von 890 Euro und wurde nach einer Auseinandersetzung von der Polizei festgenommen.
In der U-Haft erleiden viele wirtschaftliche und psychische Schäden
Der deutsche Rechtsanwalt Arno Meuser berichtet gegenüber der Mallorca Zeitung, dass viele Personen durch die U-Haft große wirtschaftliche, sowie psychische Schäden davontragen. Sie sollen sich gestresst und isoliert fühlen, da nur wenige Personen auf Englisch kommunizieren würden. Dennoch sollen die Menschen nach Angaben des Rechtsanwalts Jesús Becerra in Untersuchungshaft gut behandelt werden.
Generell können deutsche Tatverdächtige bei einem Vergehen auf Mallorca per europäischen Haftbefehl nach Ausreise aus Spanien wieder zurückgeholt werden. Das Merkmal der Fluchtgefahr ist somit hauptsächlich begründet, wenn die beschuldigte Person in Deutschland lebt, aber eine andere Staatsbürgerschaft hat.
Oft braucht es mehrere Anträge, bis Verdächtige aus der U-Haft auf Mallorca entlassen werden
Strafverteidiger Eduardo Luna erklärt in der Mallorca Zeitung: „Gerade bei jungen Menschen, mit so langen Haftstrafen, ist in den Augen der Ermittlungsrichter die Fluchtgefahr multipliziert.“ Zudem könne es vorkommen, dass Personen auch innerhalb Deutschlands plötzlich untertauchen oder wegen Krankheit nicht per Flugzeug einreisen können. Alle Aussagen in Deutschland müssen beglaubigt und übersetzt werden. Diese Faktoren können dazu führen, dass sich der Prozess verlängert.
Dies gilt es für die spanischen Behörden zu vermeiden und stellt eine mögliche Begründung für das Anstreben einer Untersuchungshaft dar. Sitzen die Urlauber auf Mallorca in U-Haft, so benötigt es oft mehrere Anträge, bis es zu einer Freilassung kommt. „Ich habe teilweise acht Anträge gestellt, bis ich meinen Mandanten auf Kaution draußen hatte“, erzählt der Strafverteidiger Eduardo Luna in der Mallorca Zeitung. (mima)
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