VonChristoph Gschoßmannschließen
In Südtirol gelten in diesem Winter neue Regeln für Skifahrer. Teilweise ist es sogar verboten, an bestimmten Stellen anzuhalten.
Bozen - Neue Regeln fürs Skifahren in Südtirol in Italien: Wer in diesem Winter dorthin einen Urlaub plant, um ihn auch auf zwei Brettern zu verbringen, sollte sich vorher genau informieren. Gemäß eines neuen Landesgesetzes gelten auf den Pisten einige neue Vorschriften, wie auch die Neue Südtiroler Tageszeitung berichtet.
Verbot für Skifahrer in Südtirol: An Engstellen darf man nicht mehr anhalten
Laut eines Beschlusses des Landtags vom 23. Juli 2023 betrifft eine der Vorschriften das Überholen. Demnach sind die Wintersportler verpflichtet, „sich vor einem Überholen zu vergewissern, dass dafür ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, immer mit soviel Abstand, dass Überholte nicht behindert werden.” Das klingt soweit bekannt.
Auch eine Regel bezüglich Kreuzungen gibt es, damit es nicht zu Unfällen kommt: Dort müssen sich Skifahrer vergewissern, ob jemand „von einer anderen Skipiste ankommt“, auch wenn dieser von oben angefahren komme.
Schließlich kommt bei den neuen Regeln sogar ein striktes Verbot hinzu: „An Engstellen, in der Nähe von Kuppen oder an unübersichtlichen Stellen anzuhalten, ist verboten.“ Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit 100 bis 150 Euro Strafe rechnen. Außerdem ist dann der Ski-Pass futsch.
Südtirol: Richter gibt Workshop für Carabinieri wegen neuer Ski-Regeln
Die neuen Regeln gehen mit einer Änderung des Skipistengesetzes einher, das im Jahr 2010 verabschiedet wurde. Das Gesetz wurde nun an das geänderte Staatsgesetz von 2021 angepasst. In der damaligen Änderung wurden die Versicherungspflicht für Skifahrer und neue Bestimmungen für die Betreiber von Skipisten eingeführt. Wer keine Versicherung hat, muss ein Bußgeld zahlen.
Damit die neuen Regeln nicht nur Papiertiger bleiben, nahm sich ein Richter die Zeit, den Carabinieri die neuen Vorschriften in einem Workshop zu erläutern. Dieser fand teilweise auf den Pisten statt. Der Ski-Rechtsexperte des Landesgerichts, Richter Carlo Busato, instruierte dabei Beamten, die in 27 Skigebieten in Südtirol auf der Piste Dienst haben.
Im letzten Winter hatten sie mit 6000 Kontrollen und 4000 Rettungseinsätzen einiges zu tun. Laut Oberst Raffaele Rivola ist der Pistendienst gar die Hauptaktivität der Carabinieri von Dezember bis April. Auch in Bayern hat die Skisaison dank des Wintereinbruchs begonnen. (cgsc)
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