Corona-Regel-Chaos

Corona-Regeln rund um Weihnachten: Wo noch die Maskenpflicht gilt – und wo nicht

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Wo gilt noch die Maskenpflicht in Deutschland? Die Corona-Regeln zu Weihnachten, wenn überhaupt noch existent, gestalten sich je nach Bundesland unterschiedlich.
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Wo in Deutschland gilt eigentlich noch die Maskenpflicht? Ein Überblick, wo die Corona-Regel auch zu und über Weihnachten noch immer greift.

Berlin – Erste Bundesländer schaffen die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab. Die Kabinette von Bayern und Sachsen-Anhalt begründeten ihre Entscheidungen am Dienstag, 20. Dezember 2022, mit einer stabilen Infektionslage. Während CDU und FDP die Entscheidung begrüßten und weitere Schritte forderten, kritisierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Vorpreschen.

Corona-Regeln zu Weihnachten: Ersten Bundesländer schaffen Maskenpflicht im ÖPNV ab

Nachdem die Gesundheitsministerkonferenz bisher keine gemeinsame Linie zur Maskenpflicht im ÖPNV in Deutschland vereinbaren konnte, gehen nun also Bayern und Sachsen-Anhalt voran. Im Freistaat gilt seit dem 10. Dezember statt einer Maskenpflicht nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Maske in Bus und Bahn. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte zur Begründung, das Coronavirus mache nicht mehr den Hauptteil der Viruserkrankungen aus.

Influenza und RSV (RS-Virus) hätten viel höhere Anteile bei den Erkrankten in Krankenhäusern. Insofern sei eine Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus nicht mehr verhältnismäßig. Bezüglich der Corona-Situation schrieb Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf Twitter: „Die Infektionslage ist seit langem stabil“.

Corona-Regeln in Deutschland zu Weihnachten: Sachsen-Anhalt setzt auf Freiwilligkeit beim Tragen von Masken im ÖPNV

Auch Sachsen-Anhalt setzt künftig auf Freiwilligkeit beim Tragen von Masken im Personennahverkehr im östlichen Bundesland. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begründete die Entscheidung mit der Impfquote und der geringen Belastung des Gesundheitssystems durch Covid-19-Fälle. Der Anteil der Corona-Infizierten in den Krankenhäusern liege unter drei Prozent, sagte Haseloff. Andere Krankheitsbilder und Viren seien dominierend. Zudem verwies der Christdemokrat auf die Grundimmunisierung von 74 Prozent über alle Bevölkerungs- und Altersgruppen hinweg. Bei den über 60-Jährigen seien es gar 90 Prozent.

Die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein hat eine neue, vom 1. Januar an geltende, Coronaverordnung ohne Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Die Verordnung gilt bis zum 7. April, wie die Landesregierung am Dienstag, 20. Dezember, mitteilte. Das Kabinett hatte sich nach einer Expertenanhörung am 12. Dezember auf die Änderung verständigt.

Die Landesregierung setzt vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens künftig auf Freiwilligkeit. „Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter“, hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach der Anhörung gesagt. Dies sei auch die Empfehlung der Experten gewesen. Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern halten zunächst weiter an der Maskenpflicht fest, wie die Landesregierungen am Dienstag deutlich machten. Indes will Niedersachsen die Maskenpflicht im ÖPNV abschaffen – doch nicht ohne sich eine Hintertür offenzulassen.

FFP2-Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen: Baden-Württemberg geht eigenen Weg

Die umstrittene FFP2-Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen wackelt. Baden-Württemberg hat die Regelung am Freitag, 23. Dezember, auf eigene Faust gekippt. Auch in Wiesbaden wurde klargestellt, dass die Vorgabe so in Hessen nicht gilt. Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund am Freitag außerdem dazu auf, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz, die seit dem 1. Oktober gilt, mit einer erneuten Gesetzesänderung zu korrigieren.

In einer Stellungnahme sprach sich die Länderkammer dafür aus, die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für Menschen mit Behinderung wieder aufzuheben, ebenso für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten. Diese würden gegenüber anderen Gruppen von Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern durch die Maskenpflicht ungleich behandelt, heißt es darin unter anderem.

Corona-Regeln an Weihnachten Karl Lauterbach (SPD) verteidigt Maskenpflicht in Pflegeheimen

Die aktuell geltenden Regeln sehen eigentlich vor, dass etwa Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“. Die Maske darf demnach nach bisheriger Lesart nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden. Unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hatte das kritisiert und von einem „erheblichen Einschnitt“ in die Lebensqualität der Pflegebedürftigen gesprochen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte sich dem angeschlossen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Vertreter der Pflegebranche und Krankenkassen verteidigten die Regeln dagegen nach deren Inkrafttreten Anfang Oktober. Der SPD-Politiker warnte vor hohen Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der genannten Einrichtungen. „Wenn dann einer infiziert ist und hat eine hohe Viruslast, dann ist das eine sehr schlechte Nachricht für die gesamte Einrichtung“.

Maskenpflicht in Pflegeheimen bleibt im Rest von Deutschland bestehen

Der Bund habe auf Drängen des Landes einen Katalog mit Fragen und Antworten zu den umstrittenen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. „Danach ist es nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“, sagte Lucha. Es sei wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen. Außerhalb von Baden-Württemberg und Hessen gälte weiterhin die vorgeschriebene Maskenpflicht. (mit Material der dpa)

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