VonJohannes Nußschließen
Viele Steuerpflichtige wissen nicht: Nebenkosten können in der Steuerklärung abgesetzt werden. So kann man sich größere Summen vom Finanzamt zurückholen.
Berlin – In vielen Haushalten in Deutschland ähneln sich die Bilder zum Beginn eines jeden neuen Jahres: die Steuerklärung für das Finanzamt wird fällig. Für viele steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger ist dies eine lästige und nervenaufreibende, immer wiederkehrende Pflichtveranstaltung. Die deutsche Bürokratie und das Amtsdeutsch in den Gesetzestexten, lassen viele davor zurückschrecken, auch wirklich alles anzugeben und so finden viele Rechnungen, die eigentlich von der Steuer abgesetzt werden können, erst gar nicht den Weg zum Finanzamt. Doch es ist ratsam, sich schlau zu machen. Viele wissen beispielsweise nicht, dass Teile der jährlichen Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden können.
Steuererklärung: Welche Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden können
Sie haben ein Unternehmen mit Gartenarbeiten beauftragt? Eine Reinigungskraft kommt einmal in der Woche in Ihren Haushalt, um zu putzen? Dann sollten Sie sich schlaumachen, in welchem Umfang diese Nebenkosten in der Steuererklärung angegeben werden können. Denn, in vielen Fällen sind Handwerkerarbeiten und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (wie beispielsweise eine Putzkraft oder ein beauftragter Winterdienst) in weiten Teilen absetzbar. Nicht selten kann es sich hierbei um Beträge handeln, die addiert doch eine recht hohe Summe ausmachen. Unter Umständen wird so viel Geld beim Fiskus belassen, auf das Sie eigentlich Anspruch haben.
Um wirklich sicher zu sein, was bei der Steuererklärung abgesetzt werden kann, lohnt sich ein Blick in das Einkommenssteuergesetz. Dort wird im Detail beschrieben, welche Posten bei einer Steuerklärung angegeben werden können und in welchem Umfang sie berücksichtigt werden. Doch, Gesetze wie diese sind meist sehr umständlich formuliert, sodass der Otto Normalverbraucher oft nicht durchsteigt. In diesen Fällen kann es sich lohnen, mit einem Steuerberater auf die Expertise eines echten Fachmanns zurückzugreifen. Wichtig: Auch die Kosten für eine solche Beratungsdienstleistung können von der Steuer abgesetzt werden.
Diese Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden:
- Reinigungsarbeiten wie etwa Wohnung reinigen, Fenster putzen oder Teppiche säubern.
- Mahlzeiten vorbereiten.
- Wäsche bügeln.
- Schäden an Haus und Garten reparieren.
- Gartenpflege, wie etwa Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten oder Bäume fällen.
- Winterdienst, wie etwa Schneeschieben oder Streuen bei Glatteis.
- Betreuung, Versorgung oder Pflege von kranken oder älteren Menschen (ambulante Pflegedienste, Hand- und Fußpflegedienste, Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen)
- Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt (durch eine selbstständige Tagesmutter oder ein Au-Pair)
- Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück
Von der Nebenkostenabrechnung können somit bis zu 20 Prozent in der Steuererklärung abgesetzt werden. Doch dafür gelten klare Regeln: es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung handeln. Dafür gibt es dann wiederum bestimmte Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen. Und genau da ist das Zurückgreifen auf einen Steuerberater durchaus angebracht, denn der weiß, was geht und was nicht.
Steuererklärung: Diese Höchstbeträge gelten bei der Geltendmachung von Nebenkosten
Das gilt im Übrigen nicht nur für Immobilienbesitzer. Auch Mieterinnen und Mieter haben vielen Fällen die Möglichkeit, Nebenkosten wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerarbeiten, von der Steuer abzusetzen. Handwerkerkosten, die das Mietobjekt selbst betreffen, können somit in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu zählen etwa Reparaturen an Dach, Fassade, Bodenbelägen, Wänden, Türen oder Fenstern. Wichtig: Überweisen Sie die Rechnungen von Handwerksbetrieben. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanzamt in solchen Fällen nicht.
Bei 6000 Euro ist allerdings das Maximum erreicht, mit denen man Handwerksarbeiten bei der Steuer absetzen kann. Daraus ergibt sich ein möglicher Rückzahlungsbetrag von bis zu 1200 Euro. Noch lohnender kann es da sein, haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hier können bei der Steuererklärung bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, was einer Rückzahlung von etwa 4000 Euro entspricht. Insgesamt können sich also bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksarbeiten bis zu 5200 Euro absetzen.
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