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Jens Spahn bekräftigt seine Forderung nach Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeld-Empfänger. Er spricht von Kürzungen „deutlich über 50 Prozent“.
Stuttgart - Jens Spahn hat erneut scharfe Sanktionen für Arbeitsverweigerer gefordert. Konkret richtete sich die Drohung des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag an arbeitsunwillige Bezieher von Bürgergeld.
Jens Spahn fordert empfindliche Bürgergeld-Sanktionen für Arbeitsverweigerer
„Wer in einer Situation, wo es hunderttausendfach zumutbare Arbeit gibt auf allen Qualifikationsstufen, diese nicht annimmt, muss mit Kürzungen deutlich über 50 Prozent rechnen“, sagte Spahn am Dienstag (24. Oktober) bei einem Besuch der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion in Stuttgart. Spahn hatte bereits im September Strafen für vor allem junge, unwillige Bürgergeld-Empfänger gefordert.
Es gehe dabei nicht um diejenigen, die nicht arbeiten könnten, stellte der frühere Bundesgesundheitsminister klar. Aber wer arbeiten könne und zum zweiten oder dritten Mal nein sage, dürfe sich nicht darauf verlassen, dass andere dafür zahlten. Es müsse einen Unterschied machen, ob angebotene Arbeit angenommen werde oder nicht. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will gesunde Bürgergeld-Empfänger sogar zur Arbeit zwingen.
CDU-Kollege von Spahn spricht sich für kleineren Kreis von Bürgergeld-Empfängern aus
Zuspruch erhielt Spahn von Manuel Hagel. Der Fraktionschef der CDU im baden-württembergischen Landtag sprach sich für einen kleineren Kreis von Bürgergeld-Empfängern aus. Es könne nicht sein, dass Empfänger von Bürgergeld, die nur auf der Couch liegen, am Ende genauso viel Geld haben, wie Menschen in Niedriglohnjobs, sagte Hagel laut SWR auf der Pressekonferenz. Zudem sollten neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben.
Derzeit ist bei Pflichtverletzungen von Bürgergeldempfängern, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, eine Kürzung des Regelbedarfs um bis zu 30 Prozent möglich. Diese Grenze geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zurück. Damals hatte das BVerfG höhere Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen verboten, da sie unter das Existenzminimum führten. Der CDU-Politiker Alexander Räuscher forderte ein „knallhartes Aussortieren“ von „faulen“ Bürgergeld-Beziehern. (mt/dpa)
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