VonTobias Schwabschließen
Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich beim Lieferkettengesetz für weitere Zugeständnisse an die Wirtschaft ein. Die Regeln sollen für deutlich weniger Unternehmen gelten. Bei NGOs sorgt das für Empörung.
Die Position des Ministerrates der Europäischen Union zur Vereinfachung der EU-Lieferkettenrichtlinie trifft auf scharfe Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Der Ministerrat gehe in einen regelrechten „Unterbietungswettbewerb mit der EU-Kommission“, sagte Cornelia Heydenreich von Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch. „Was die Kommission von ihren ursprünglichen Regulierungen übriggelassen hat, wollen die Ministerinnen und Minister nun auch noch wegkürzen.“
Für Armin Paasch, Menschenrechtsexperte des katholischen Hilfswerks Misereor, ist der Beschluss des EU-Rats „ein schwerer Rückschlag für Umwelt, Klima und Menschenrechte in globalen Lieferketten“. Mit den angezielten Veränderungen würde die im vergangenen Jahr beschlossene Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) „komplett ausgehöhlt“.
Die Vertreter:innen der 27 EU-Länder hatten am Montagabend auf Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft beschlossen, dass die Regeln für deutlich weniger Unternehmen gelten sollen. Mit der CSDDD wollte die EU eigentlich Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen und 450 Millionen Euro Jahresumsatz für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in die Pflicht nehmen. Diese Schwelle sollen nun auf 5000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.
Nach Einschätzung der EU-Kommission fallen damit rund 80 Prozent der betroffenen Unternehmen nicht mehr unter das Gesetz. „Dieses Vorgehen beschönigend als ‚Vereinfachung‘ der Regeln zu rechtfertigen, ist schlicht zynisch“, erklärte die Koordinatorin der Initiative Lieferkettengesetz, Heike Drillisch.
Die Mehrheit der EU-Länder sprach sich zudem für weitere Lockerungen aus. Die betroffenen Firmen sollen etwa nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei direkten Zulieferern. Zudem wollen die Regierungen weniger detaillierte Angaben von den Unternehmen einfordern, strenge Vorgaben soll es nur noch für Lieferketten mit besonders hohem Risiko geben.
Ohne Zivilhaftung
Abgeschafft werden soll zudem die in der CSDDD bislang vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen. Klagen gegen Firmen würden damit erschwert. Gerichtsverfahren hingen von der Rechtsprechung im jeweiligen Land ab.
Der Rat der Staaten muss nun mit dem EU-Parlament über die Reform beraten. Dessen Verhandlungsposition ist noch nicht verabschiedet. Ein Aufschub des Gesetzes ist aber bereits beschlossen: Die Regulierung soll erst ab dem 26. Juli 2028 greifen.
Sowohl Kanzler Merz (CDU) als auch Frankreichs Präsident Macron hatten zuletzt gefordert, das Lieferkettengesetz ganz abzuschaffen, um die Wirtschaft zu entlasten. Auf deutscher Seite widersprachen Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD). Nach Informationen der FR waren alle SPD-Minister:innen gegen die Vorlage der polnischen Ratspräsidentschaft. Wie die Bundesregierung am Montag abgestimmt hat, blieb unklar. Eine FR-Anfrage beim zuständigen Arbeitsministerium wurde bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
