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Rente, Mindestlohn, Steuererklärung: Das ändert sich ab April

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Der Mindestlohn in der Pflege soll 2022 deutlich steigen. Die Änderungen im April. (Symbolbild)
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Zum 1. April steigt nicht nur der Mindestlohn für Leiharbeiter - auch in den Bereichen Rente, Steuern und Immobilienkredite gibt es Neuerungen.

Berlin - Im April müssen sich die Deutschen nicht nur auf Änderungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen. Es kommen auch einige andere Neuerungen auf uns zu - allerdings handelt es sich dabei für die meisten Betroffenen tendenziell um gute Nachrichten.

Das ändert sich im April: Der Mindestlohn steigt in einzelnen Branchen

Der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt zum 1. April von bisher 10,45 Euro auf 10,88 Euro in der Stunde. Damit liegt er über dem allgemein gültigen Mindestlohn in Deutschland und dürfte noch in diesem Jahr ein weiteres Mal angehoben werden: auf den von der Regierung beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro. Zudem gibt es eine Lohnerhöhung um rund 1,8 Prozent für Beamte.

Auch für Pflegekräfte steigt der Mindestlohn: bei Pflegehilfskräften von 12 Euro auf 12,55 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften von 12,50 Euro auf 13,20 Euro und bei Pflegefachkräften von 15 Euro auf 15,40 Euro. Dies gilt allerdings nur für in Betrieben angestelltes Pflegepersonal.

Änderungen im April auch bei der Rentenversicherung für Selbstständige

Bei manchen Berufen ist nicht sofort ersichtlich, ob jemand sich selbstständig gemacht hat oder nicht. Dazu gehören unter anderem Handwerker, Ärzte oder Berater. Damit es bei Ein-, Aus- und Nachzahlungen bei der Rente* keine Missverständnisse gibt, führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein Statusfeststellungsverfahren durch und klärt, ob jemand sozialversicherungspflichtig ist.

Dieses Verfahren ändert sich zum 1. April - um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen: Jetzt geht es für die DRV nur noch darum, ob jemand als selbstständig gilt. Über die Versicherungspflicht des Einzelnen in den verschiedenen Sozialversicherungen entscheiden dagegen ab April die Krankenkassen. Außerdem soll es für Betroffene die Möglichkeit geben, eine Prognose zu bekommen und bei Unklarheiten eine mündliche Anhörung zu beantragen.

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Das ändert sich im April bei der Steuererklärung: Umzugspauschale erhöht sich

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kann ab dem 1. April in der Steuererklärung eine höhere Umzugskostenpauschale angesetzt werden. Sie steigt von 870 Euro auf 886 Euro. Für jede andere betroffene Person wie etwa Partner oder Kinder kommen 590 Euro hinzu; vorher waren es 580 Euro. Außerdem ist es möglich, doppelt gezahlte Mieten abzusetzen.

Kapitalpuffer für Immobilienkredite

Für Banken gilt ab 1. April ein zusätzlicher Kapitalpuffer, mit dem Wohnimmobilien-Kredite abgesichert werden müssen. Damit werden Darlehen für Verbraucher zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Zinsen tendenziell teurer. Mit Material der dpa *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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