- VonHelmi Krappitzschließen
In der nahen Zukunft stehen Rentenbezieher mehrere Veränderungen ins Haus. Diese können zu unvorhersehbaren Anpassungen führen, die bis August anhalten.
Berlin – Im Frühjahr 2025 treten verschiedene Änderungen bei der gesetzlichen Rente in Kraft. In diesem Jahr steigt sie um 3,74 Prozent. Doch im März müssen viele Senioren zunächst mit einer Kürzung rechnen, da einige Abgaben erhöht wurden – was vorübergehend zu einer geringeren Rentenauszahlung führt, berichtet Ihre Vorsorge. Erst im August wird der endgültige Nettorentenbetrag feststehen.
Erstattung von Pflegeversicherung: Ab April für Rentner mit Kindern unter 25 Jahren
Manche Rentner können sich jedoch über eine Rückzahlung freuen: Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentner mit Kindern unter 25 Jahren werden erstattet.
Hintergrund der Erstattung
Seit dem 1. Juli 2023 richtet sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Eltern nach der Anzahl ihrer Kinder unter 25 Jahren. Ein Rentner mit drei Kindern in dieser Altersgruppe zahlt beispielsweise 0,5 Prozentpunkte weniger an Pflegebeiträgen.
Allerdings verfügt die Deutsche Rentenversicherung derzeit noch nicht über die notwendigen Daten.
Laut Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund sei es nun erforderlich, „die Informationen aus dem digitalen Datenaustauschverfahren abzuwarten und die Umsetzung der Differenzierung des PV-Beitrags nach Zahl der Kinder unter 25 Jahren nachträglich umzusetzen.“
Ab April 2025 stellt das Bundeszentralamt für Steuern die benötigten Daten bereit. Die Deutsche Rentenversicherung plant, die Rückerstattung der zu viel gezahlten Pflegebeiträge im April oder Mai 2025 vorzunehmen. In einzelnen Fällen kann dies eine Rückzahlung von mehreren Hundert Euro bedeuten.
Jedoch wird nur ein kleiner Teil der Rentner von dieser Regelung profitieren. Das Portal Finanztipp verweist auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes Destatis und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung BiB. Demnach werden Männer im Durchschnitt in ihren mittleren 30ern und Frauen in ihren frühen 30ern Eltern. Aufgrund dieser Altersstruktur haben die meisten Rentner keine finanziellen Vorteile durch die Maßnahme, da sie nicht in den betreffenden Kreis fallen.
Rentenerhöhung im Juli: Rentenwert steigt um 3,7 Prozent
Ab Juli wird der neue Rentenwert wirksam. Experten hatten die Erhöhung zuvor auf Werte zwischen 3,5 und 4,5 Prozent geschätzt.
Nun ist die Anpassung festgelegt: Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Anfang März steigt der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland um 3,74 Prozent. Roßbach erklärte dazu: „Der aktuelle Rentenwert erhöht sich gleichermaßen in Ost und West um 3,74 Prozent. Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu.“ Damit sollen Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.
Eine Erhebung der Deutschen Rentenversicherung ergab, dass für 89 Prozent der Befragten die gesetzliche Rente die wichtigste Form der Altersvorsorge darstellt.
Pflegeversicherung: Beiträge steigen im Juli
Die Freude über die Rentenerhöhung wird jedoch durch höhere Pflegeversicherungsbeiträge gedämpft. Rentner müssen diese Beiträge vollständig selbst tragen, ohne Beteiligung der Krankenkassen. Dies führt zu einer monatlichen Kürzung der Rentenauszahlung um 0,2 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.554 Euro (ab Juli) entspricht das einem Abzug von 3,11 Euro monatlich. Dieser Betrag wird direkt von der Rente einbehalten.
Zusätzlich wird im Juli 2025 einmalig ein Betrag in Höhe von 0,2 Prozent der Bruttorente für die Monate Januar bis Juni nachträglich einbehalten. Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht von einer „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“. Dadurch verringert sich die Rentenauszahlung einmalig um insgesamt 1,2 Prozent der Bruttorente des ersten Halbjahres. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro bedeutet das einen einmaligen Abzug von 18 Euro.
Schwankende Rente: Ab August normalisiert sich die Rente
Ab August gelten keine Sonderregelungen mehr. Von der Bruttorente werden dann regulär der gesamte Pflegeversicherungsbeitrag sowie die Hälfte des maßgeblichen Krankenkassenbeitrags abgezogen. (hk)
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