VonAmy Walkerschließen
Die Details des Bundeshaushalts 2024 werden nach und nach enthüllt. Es zeigt sich, dass SPD, Grüne und FDP jeweils Kürzungen hinnehmen mussten. Auch das Heizungsgesetz ist zum Opfer gefallen.
Berlin – Die drei Spitzen der Ampel-Koalition, Olaf Scholz (SPD), Robert Habeck (Grüne) und Christian Lindner (FDP), haben einen Durchbruch beim Bundeshaushalt 2024 erzielt. Die Einzelheiten des Kompromisses werden nach und nach bekannt, wobei klar wird, dass alle drei Parteien Kompromisse eingehen mussten. Die SPD musste Einschnitte beim Bürgergeld akzeptieren; die FDP stimmte der Einführung einer Plastik- und Kerosinsteuer zu; die Grünen müssen Einschnitte in der Solarindustrie und bei der Wärmewende hinnehmen.
Trotz des langen Ringens um das Gebäudeenergiegesetz sollten die Förderungen für den Heizungstausch unangetastet bleiben. Bei der Pressekonferenz zur Haushaltsvereinbarung betonte Wirtschaftsminister Habeck, dass die „zentralen Säulen“ des umweltfreundlichen Umbaus erhalten bleiben, einschließlich der Wärmewende. Dennoch wird es Kürzungen geben.
Förderungen für den Heizungstausch im Überblick
Mitte November, kurz nach dem richtungsweisenden Urteil der Karlsruher Richter, hatten sich die Regierungsparteien auf das endgültige Gesetz für die Förderungen geeinigt. Neben den Förderungen für neue Heizungen wurden auch solche für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beschlossen.
Ippen.Media hat nun aus Branchenkreisen erfahren, dass es hier einige Änderungen geben soll. Die Förderungen für die Gebäudehülle und der Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch sollen dem Sparzwang zum Opfer fallen. Der Geschwindigkeitsbonus soll nicht mehr maximal 25 Prozent, sondern nur noch höchstens 20 Prozent betragen. Darüber hinaus soll der Konjunktur-Booster für Sanierungsmaßnahmen wegfallen. Bei der Sanierung bleiben dann nur noch 20 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent für die Erstellung eines Sanierungsplans mit einem Energieberater.
| Maßnahmen | Grundförderung | Geschwindigkeitsbonus | Einkommensbonus | Konjunktur-Booster |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudehülle | 15 % | - | - | 10 % (gestrichen) |
| Anlagentechnik | 15% | - | - | 10 % (gestrichen) |
| Solarthermie | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Biomasseheizung | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Wärmepumpen | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Wasserstoffheizungen | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Innovative Heiztechnik | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Änderungen am Gebäudenetz | 30 % | max. 25 % (abgesenkt) | 30 % | - |
| Heizungsoptimierung | 15 % | - | - | 10 % (gestrichen) |
| Optimierung zur Emissionsminderung | 50 % | - | - | - |
Förderungen können wohl nicht zum 1. Januar 2024 beantragt werden
Es bleibt unklar, ab wann die neuen Förderanträge gestellt werden können. Habeck hatte ursprünglich versprochen, dass die neue Förderrichtlinie „lückenlos“ an die alte anschließen soll. Doch nach Informationen dieser Redaktion ist dies nicht mehr möglich. Die Förderbank KfW hat dem Wirtschaftsministerium vor kurzem mitgeteilt, dass die Genehmigung neuer Anträge „aus technischen Gründen“ frühestens am 27. Februar 2024 beginnen kann. „Für Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern wird die Antragsstellung ab Ende April, die für Vermieter und gewerbliche Antragssteller ab Ende Juli möglich sein“, so die Mitteilung weiter.
Da der Haushalt frühestens im Januar oder Februar verabschiedet werden kann, liegt es nahe, dass alles nach hinten verschoben wird. Es bleibt auch unklar, ab wann die Förderungen für Energieberater wieder aufgenommen werden. Diese wurden im Rahmen der Haushaltssperre gestoppt, was erhebliche Auswirkungen auf die Branche und die Eigentümer hat. Ohne Energieberatung können einige der geplanten Förderungen nicht gewährt werden; zudem müssen die Eigentümer die Beratung selbst bezahlen, was viele abschrecken dürfte.
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