Ein Euro mehr?

Bleibt von Bürgergeld mehr als von Vollzeit-Job? Diese Rechnung löst Diskussion aus

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Lohnt sich Arbeiten im Vergleich mit Bürgergeld? Immer wieder wird darüber diskutiert – auch auf Social Media. Wir rechnen nach.

Wenn alleinstehende Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger innerhalb eines Jahres künftig zwei Jobangebote ablehnen, soll ihnen der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro für zwei Monate vollständig gestrichen werden können. Darauf haben sich Union (CDU/CSU) und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Betroffen wären davon sogenannte „Totalverweigerer“, laut Bundesarbeitsagentur rund ein Prozent der rund 1,7 Millionen arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

In den Koalitionsverhandlungen einigten sich Friedrich Merz und SPD laut Handelsblatt ebenfalls darauf, dass der Leistungssatz der insgesamt 5,5 Millionen Leistungsberechtigten in Zukunft anders berechnet werden soll. Dass das Bürgergeld zu hoch sei, kritisierte die Union schon lange. Immer wieder gibt es Diskussionen über die Bürgergeld-Höhe – auch auf Social Media. Mitte März teilt ein User auf X die Behauptung, eine Person mit Niedriglohn-Vollzeitjob hätte monatlich nur einen Euro mehr zur Verfügung als ein Bürgergeldempfänger.

Die Person auf X (ehemals Twitter) rechnet mit einem Gehalt von 2520 Euro brutto, von dem angeblich 772 Euro für Steuern, 745 Euro für Miete und 500 Euro für Energiekosten abgehen würden, während ein Bürgergeldempfänger dies alles nicht bezahlen müsste. Stimmt das? BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA hat an einem Beispiel nachgerechnet.

Auf X verbreitet sich folgende Bürgergeldrechnung. Doch sie ist falsch.

Unterschied zwischen Bürgergeld und Niedriglohn-Job: Wie groß ist er wirklich?

Eine alleinstehende Bürgergeld-Empfängerin in Frankfurt (nennen wir sie Vera) hat monatlich 563 Euro zur Verfügung. Davon muss sie neben Lebensmitteln, Versicherungen, Freizeitausgaben usw. jedoch auch Strom bezahlen, diesen übernimmt das Jobcenter nicht, im Gegensatz zu Kosten für Unterkunft und Heizung. Hier orientieren sich die Leistungen am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. In Frankfurt beträgt der Maximalbetrag für Mietausgaben inklusive Heizen für einen Single rund 852 Euro.

Nehmen wir an, eine alleinstehende Kassiererin (nennen wir sie Anna) verdient in Vollzeit 2520 Euro brutto (das kommt nahe an das Durchschnittsgehalt in diesem Job in Frankfurt). In ihrem Niedriglohn-Job bleiben ihr von ihren 2520 Euro nach Sozialabgaben und Steuern 1.780 Euro netto. Nehmen wir an, sie bezahlt ebenso wie Vera rund 852 Euro für Miete und Heizung, dann hätte sie monatlich 928 Euro für Strom, Lebensmittel, Versicherungen, Freizeitausgaben usw. übrig.

In diesem Fall beträgt der Unterschied zwischen Annas und Veras monatlichem Budget nicht einen, sondern 365 Euro. Und Anna zahlt in die Rente ein, Vera nicht. Dass die Rechnung auf X so sehr von der Realität abweicht, liegt zum einen daran, dass sie suggeriert, Bürgergeld-Empfänger würden ihre Stromkosten nicht selbst bezahlen. Zum anderen belaufen sich die durchschnittlichen Stromkosten für einen Single-Haushalt bei einem aktuellen Strompreis von 27 Cent pro kWh (März 2025) nicht auf 500 Euro im Monat, sondern 550 Euro im Jahr.

Lohnt sich arbeiten im Vergleich mit Bürgergeld? (Symbolbild)

Experte nennt „einfaches Mittel“ gegen zu geringen Lohnabstand zum Bürgergeld

Immer wieder verbreiten sich im Internet Falschinformationen dazu, dass sich Vollzeit arbeiten nicht mehr lohnen würde. Sie befeuern das Vorurteil des „faulen“ Bürgergeld-Empfängers, der den Sozialstaat beim Bürgergeld ausnutze. Immer wieder entstehen Diskussionen über sogenannte „Sozialschmarotzer“, obwohl in Wahrheit andere Dinge den Staat noch mehr kosten. Was viele dabei meist vergessen: Auch Niedrigverdiener und -verdienerinnen können dank Bürgergeld aufstocken oder von anderen Sozialleistungen profitieren:

„Mit der Höhe des Bürgergeldes steht und fällt auch das steuerfreie Existenzminimum aller Beschäftigten“, sagte Joachim Rock, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, IPPEN.MEDIA. Besonders in Städten, in denen das Mieten sehr teuer ist, ist der Unterschied zwischen Geringverdienerinnen und Bürgergeldempfängerinnen gering. Aber: „Gegen einen vermeintlich zu geringen Lohnabstand ein einfaches Mittel: Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns“, sagte Rock. Ein höherer Mindestlohn von 15 Euro, den die neue Koalition plant, sei ein „wichtiger Beitrag, um effektiv Armut zu bekämpfen.“

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sven Simon

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