Nach Hartz-IV-Regelung

Bürgergeld: Per Zwang in die Rente – wer das nicht in Kauf nehmen muss

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Bürgergeld-Bezieher können nur noch unter bestimmten Umständen zum Renteneintritt verpflichtet werden. Doch auch das könnte sich wieder ändern.

München – Als es noch Hartz IV gab, mussten Bezieher im Alter von über 60 Jahren immer wieder um ihre Bezüge bangen. Das lag daran, dass es mit dem alten Arbeitslosengeld eine Art Zwangsverrentung gab. Dabei konnten Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter in die vorgezogene Altersrente geschickt werden. Doch dies brachte ein massives Problem mit sich. Denn wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss in den meisten Fällen mit Abschlägen rechnen. Heißt also: Die Rente wird dadurch weniger – und zwar dauerhaft.

Bürgergeld: Keine Zwangsverrentung mit Abschlägen mehr

Doch seit dem Start des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 ist damit Schluss. Wie aus dem Gesetz hervorgeht, sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet, „eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Aber: Diese Regelung gilt lediglich vom 1. Januar 2023 bis einschließlich dem 31. Dezember 2026.

Bei Sozialverbänden, wie unter anderem dem VdK, kam diese Klausel gut an. Sollte diese Regelung allerdings nicht verlängert werden, so könnte ab dem Jahr 2027 älteren Bürgergeld-Beziehenden wieder der frühere Renteneintritt mit Abschlägen drohen.

Per Zwang in die Rente? Das blühte Hartz-IV-Beziehenden früher öfter. Mit dem Bürgergeld ist das nur noch in manchen Fällen möglich. (Symbolfoto)

Renten-Pflicht beim Bürgergeld: Für wen dies weiterhin gilt

Ausgenommen von der Regelung sind allerdings jene Personen, deren Rente nicht gemindert werden würde, wenn sie diese vor dem Renteneintrittsalter in Anspruch nehmen. Heißt also: Wer beispielsweise einen Anspruch auf die Rente für besonders langjährig Versicherte hat und dadurch frühzeitig ohne Abschläge in Rente gehen kann, statt Bürgergeld zu beziehen, muss dies auch tun. Die Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es in der Regel, sobald man 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und ein gewisses Alter erreicht hat, welches je nach Geburtsjahr schrittweise ansteigt.

Wer ohnehin das reguläre Rentenalter erreicht, muss diese dann auch beantragen. Damit endet dann auch der Anspruch auf Bürgergeld. Wenn die Rente dann aber nicht zum Leben reicht, können auch Senioren und Seniorinnen weiterhin Unterstützung vom Staat erhalten. Wie das funktioniert und wie viel Geld es gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst. (ph)

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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