Unterstützung vom Staat

Bürgergeld, Wohngeld und Co.: Wer hat Anspruch auf welche Sozialleistungen?

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Viele Sozialleistungen werden nicht vollständig in Anspruch genommen. Ein Überblick über Wohngeld, Grundrente und Bürgergeld zeigt, wer berechtigt ist.

Frankfurt – Die Sozialleistungen, die unser Staat anbietet, erreichen nicht immer diejenigen, die sie am dringendsten benötigen. Insbesondere das Wohngeld, das für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht ist, wird seit Jahren nicht in dem Umfang genutzt, wie es eigentlich möglich wäre. Hier ein kurzer Überblick.

Wohngeld: Mehr Menschen haben Anspruch darauf

Das Wohngeld ist im Grunde genommen eine staatliche Beihilfe zur Miete für Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, die gleichzeitig wenig Geld haben, können Unterstützung für die Tilgung ihrer Kredite erhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn sie keine anderen Transferleistungen erhalten, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Die Zuständigkeit für die Anträge und die Auszahlung liegt bei den Ländern oder Gemeinden.

Die Berechtigung und der Betrag des Wohngeldes hängen laut dem Wohnministerium von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der förderfähigen Miete oder Belastung ab. Daher ist eine allgemeingültige Aussage nicht möglich.

Das Wohngeld richtet sich unter anderem an Alleinerziehende mit geringem Einkommen. (Symbolbild)

Mit der Einführung des Wohngeld-Plus vor einem Jahr wurde jedoch der Betrag des Wohngeldes deutlich erhöht und die potenzielle Zielgruppe verdreifacht. Besonders im Fokus der Unterstützung stehen Rentner, Alleinerziehende oder Mindestlöhner. Es ist daher ratsam, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen, wenn man mit einem geringen Einkommen zu kämpfen hat. Der Wohngeld-Rechner des Wohnministeriums bietet hierbei eine erste Orientierung.

Grundrente: Ein Zuschlag für kleine Renten

Für diejenigen, die nur eine geringe Rente erhalten, besteht die Möglichkeit, den Grundrentenzuschlag zu erhalten. Dies ist keine eigenständige Leistung, sondern eine Ergänzung zur bestehenden Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Rentner, die Anspruch auf die Grundrente haben, erhalten zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente einen individuellen Zuschlag.

Die Grundrente wurde eingeführt, um kleine Renten auf einen Mindestbetrag aufzustocken. Sie wurde am 1. Januar 2021 eingeführt. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenversicherungsverlauf, der Erwerbsbiografie und dem Einkommen. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag beträgt derzeit etwa 86 Euro pro Monat.

Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung und Auszahlung der Grundrente zuständig. Rentner müssen keinen Antrag auf Grundrente stellen, da der Anspruch auf die Grundrente bei der erstmaligen Auszahlung der Altersrente automatisch geprüft wird. Wenn ein Anspruch besteht, wird der entsprechende Betrag zusammen mit der gesetzlichen Rente monatlich ausgezahlt.

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt jedoch, dass weniger Menschen die Grundrente erhalten als ursprünglich angekündigt. „Die Grundrente hilft, aber sie unterstützt zu wenige Leute. Sie reicht nicht aus, um Armut im Alter ausreichend zu bekämpfen“, so Peter Haan vom DIW gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Nur 4,3 Prozent der rund 21 Millionen Rentner erhalten laut dem Institut den Zuschlag.

Bürgergeld: Auch für Aufstocker mit geringem Einkommen

Seit einem Jahr hat das Bürgergeld das Hartz-IV-System abgelöst. Diese Sozialleistung ist nicht nur für Menschen gedacht, die schon länger arbeitslos sind. Auch Menschen mit sehr geringem Einkommen können ihr Einkommen damit aufstocken. Bürgergeld kann man erhalten, wenn man arbeitsfähig ist, mindestens 15 Jahre alt, nicht im Rentenalter und wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Das Bürgergeld wird auch an Haushaltsmitglieder ausgezahlt, die sonst nicht alle Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel Kinder.

Das Bürgergeld kann beim Jobcenter beantragt werden - unter bestimmten Umständen ist dies auch online möglich. Dabei müssen Nachweise über das Einkommen und die Miete erbracht werden. Wenn der Antrag genehmigt wird, übernimmt das Jobcenter in vielen Fällen auch die Miete und die Heizkosten.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sozialleistungen „kein schambehaftetes Thema“ sein sollten. „Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen“, warnt die Verbraucherzentrale.

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © photothek/Imago

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