VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland schrumpft. Welche Anbieter gibt es und welche Funktionen erfüllen sie? Mehr dazu im Beitrag.
Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung gilt als eine Säule des deutschen Gesundheitssystems. Ihre Wurzeln lassen sich bis ins Jahr 1883 zurückverfolgen. Damals entstand die Krankenversicherung der Arbeiter, die sich im Laufe der Jahrhunderte zu dem Modell weiterentwickelte, das wir heute kennen. Dem GKV-Spitzenverband zufolge sind heute knapp 90 Prozent aller Deutschen in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert.
| Entstehung | 1883 als Krankenversicherung der Arbeiter |
|---|---|
| Anzahl der Krankenkassen in Deutschland | 96 (Stand Januar 2023) |
| Beitragsbemessungsgrenze (2023) | 59.850 Euro |
| Beitragsanteil pro Versicherter | 14,6 Prozent |
| Anteil der versicherten Deutschen | 90 Prozent |
| Einführung der elektronischen Gesundheitskarte | 2015 |
Funktionen der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen verfolgen dabei mehrere Ziele. Sie sollen die Bundesbürger gegen das finanzielle Risiko versichern, das mit Krankheiten einhergeht. Die Kosten tragen dabei die Solidargemeinschaft aller GKV-Mitglieder und deren Arbeitgeber. Im Laufe der letzten Jahre nahm außerdem das Thema Prävention eine immer wichtigere Rolle ein.
Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern, gehört nun ebenfalls zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundesministerium für Gesundheit spricht hier von einem „umfassenden Auftrag von Gesundheitsförderung und Prävention“.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in ihrer Rolle als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig. Laut dem GKV-Spitzenverband gestalten sie weite Teile der gesundheitlichen Versorgung durch Verträge mit Leistungserbringern. Alle Deutschen können ihre Krankenkasse seit 1996 grundsätzlich frei wählen. Die verschiedenen Kassen dürfen den Beitritt - entgegen der privaten Anbieter - nicht verwehren. Ganz egal, wie alt oder krank die betreffende Person ist.
Welche Krankenkassen gibt es?
Aktuell gibt es in Deutschland eine Vielzahl verschiedener Krankenkassen mit jeweils unterschiedlichen Ausrichtungen. Das können etwa regionale, berufsständische oder branchenspezifische Ausrichtungen sein. Insgesamt existieren sechs unterschiedliche Kassenarten. Dabei sind die Betriebskrankenkassen (BKK) zwar in der Mehrzahl, aber die meisten Deutschen sind bei den Ersatzkassen versichert. Hier eine Liste der verschiedenen Arten von Krankenkassen:
- Ortskrankenkassen: Zum Beispiel AOK Bayern, AOK Nordost oder AOK PLUS
- Betriebskrankenkassen: Dazu gehören die Audi BKK, BAHN-BKK und Bosch BKK
- Innungskrankenkassen: IKK Brandenburg und Berlin, IKK Südwest
- Ersatzkassen: Barmer, DAK Gesundheit, hkk Krankenkasse oder Techniker Krankenkasse (TK)
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Zahl der Krankenkassen ist seit ihrer Entstehung deutlich geschrumpft. Ende des 19. Jahrhunderts gab es noch etwa 35.000 Kassen. Anfang der Neunziger betrug ihre Zahl noch 1.200, heute sind es 96 Krankenkassen (Stand 1. Januar 2023).
Wie viel zahle ich für die gesetzliche Krankenkasse?
Grundsätzlich zahlen alle Deutsche denselben Satz für ihre gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6 Prozent aller beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt. Zu diesen Einnahmen gehören für Pflichtversicherte das Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das sie neben einer Rente der GKV oder Versorgungsbezügen erzielen.
Für freiwillige Mitglieder gilt: Sie zahlen darüber hinaus Beiträge aus sonstigen Einnahmen. Das können etwa Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Nähere Informationen dazu stellt das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.
Alle Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen einen ermäßigten Satz von 14,0 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen. Insgesamt berücksichtigt der Gesetzgeber die Einkünfte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei 4.986,50 Euro im Monat, aufs Jahr gerechnet also 59.850 Euro (Stand 2023). Das bedeutet konkret: Wer mehr verdient als 4.986,50 Euro im Monat, zahlt genauso viel in seine gesetzliche Krankenversicherung ein wie jemand, dessen Gehalt exakt auf dieser Grenze liegt. Im Jahr 2024 steigt diese Grenze auf 62.100 Euro im Jahr.
Die Leistungen im Überblick
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen haben Anspruch auf einen breiten Katalog medizinischer Versorgungsleistungen. Alter und Einkommen spielen dabei keine Rolle. Der Gesetzgeber hat dabei für alle Versicherten gleichermaßen geltende Leistungsansprüche festgelegt. Dazu gehören:
- Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung von Krankheiten auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft
- Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Vermeidung und Linderung von Krankheiten
Weiter gehören ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen zu den Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben. Ebenso mit im Leistungskatalog inbegriffen sind Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, die Krankenpflege zu Hause, Krankenhausbehandlungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Die ehrliche Meinung
Bestimmte Krankenkassen leisten mehr als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zum Beispiel unterstützen sie im Rahmen von alternativen Heilmethoden, bei professioneller Zahnreinigung oder -behandlung und Reiseimpfungen. Hier müssen Versicherte gründlich prüfen, für welchen Anbieter sie sich am Ende entscheiden. Ein Vergleich lohnt sich.
Keine Behandlung ohne Gesundheitskarte
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die als Berechtigungsnachweis gilt. Ohne sie können Bürger keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Gesundheitskarte unterstützt allerlei Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Deutschland, die Qualität und Transparenz der Versorgung steigern sollen. Außerdem führt sie ein Lichtbild des Versicherten auf und kann Daten zur Person speichern, die im Notfall Leben retten. Die elektronische Patientenakte informiert Patienten und Behandler außerdem über vorliegende Diagnosen und eventuelle Therapien.
Zuletzt kann die Rückseite der eGK für Krankenkassen als „Europäische Krankenversicherungskarte“ dienen. Das ermöglicht den Versicherten eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas.
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