VonLisa Mayerhoferschließen
Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden Hunderttausende Rentner steuerpflichtig. Es gibt aber ein paar einfache Möglichkeiten, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
Berlin – Immer mehr Renten müssen versteuert werden: So waren 2022 zwei Drittel der Rentenleistungen steuerpflichtig, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen ist damit seit 2015 um elf Prozentpunkte gestiegen. Auch dieses Jahr werden wieder mehr Rentner steuerpflichtig.
Sechs Millionen Rentner in Deutschland steuerpflichtig
Mehr als 100.000 Ruheständler rutschen durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli in die Einkommensteuerpflicht. Laut einem Bericht der Funke Mediengruppe geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird.
Demnach betonte das Ministerium aber zugleich, dass umgekehrt durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht herausgefallen seien. Insgesamt sind demnach in Deutschland knapp sechs Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig.
Ab wann sind Rentner steuerpflichtig?
Denn: Rentner, die mit höheren Einkünften den sogenannten Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende oder 21.816 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare überschreiten, müssen auf einen Teil ihrer Rente Steuern bezahlen. Maßgeblich ist dabei das Gesamteinkommen – also neben der gesetzlichen Rente etwa auch Einkünfte aus privater Vorsorge, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.
Von der Gesamtbruttorente gehen laut Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) dann zunächst noch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem muss der individuelle Rentenfreibetrag in Abzug gebracht werden, der von Ruheständler zu Ruheständler verschieden ausfallen kann – je nach Jahr des Renteneintritts.
Steuererklärung: Was Rentner tun können
Wer dann noch immer über dem Grundfreibetrag liegt, sollte mit der Steuererklärung prüfen, welche weiteren Posten er steuerlich geltend machen kann. Denn auch wenn man dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man auch Steuern zahlen muss, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Denn von den Jahreseinnahmen lassen sich noch weitere Posten geltend machen.
Das können laut Lohi etwa sein:
- Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen
- Mietnebenkosten
- Krankheitskosten
- Ausgaben für Medikamente
- Zahnersatz
- Brillen
- Prothesen
- Kur- oder Krankenhausaufenthalte
- Spenden
Und: Wer einen Behinderungsgrad nachweisen kann, profitiere außerdem vom Behinderten-Pauschbetrag, der zwischen 384 und 7400 Euro beträgt.
Mit Material der dpa und AFP
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