Zuschuss vom Staat

Wohngeld: Wie Sie es bekommen und wann Sie es zurückzahlen müssen

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Millionen Haushalte in Deutschland können vom Wohngeld profitieren. Allerdings dürfen dabei bestimmte Verpflichtungen nicht vergessen werden.

München – Das Wohngeld soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Miete angesichts hoher Inflation und steigenden Energiepreisen zu stemmen. Die Ampel-Regierung hat deshalb auch die Wohngeld-Leistungen ausgebaut. Seit Jahresbeginn können bis zu zwei Millionen Haushalte von dem staatlichen Zuschuss profitieren, der zudem von durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro im Monat erhöht wurde. Ein Überblick über die Leistung – und was Betroffene beachten sollten.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld können die Menschen beantragen, die wenig Geld haben, aber keine Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören beispielsweise Geringverdiener, Rentner oder Studenten, die sich sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr das Dach über dem Kopf leisten können.

Das Wohngeld soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Miete angesichts hoher Inflation und steigenden Energiepreisen zu stemmen. (Symbolbild)

Eine einfach zu benennende Einkommensgrenze, um wohngeldberechtigt zu sein, gibt es nicht. Allerdings kann der offizielle Wohngeldrechner unverbindlich anzeigen, ob man Anspruch auf Wohngeld haben könnte oder nicht. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. 

Wie kommen Betroffene an das Wohngeld?

Die Entscheidung darüber, ob man tatsächlich Wohngeld erhält, trifft die kommunale Wohngeldbehörde. Dort muss jeder, der Wohngeld möchte, einen Antrag stellen und kann sich auch beraten lassen. Wenn die Behörde den Antrag bewilligt, erhalten die Betroffenen einen Bescheid, in dem angegeben ist, wie lange die Gelder ausgezahlt werden – meistens ein Jahr lang. Wer danach weiter Wohngeld beziehen möchte, muss einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

In welchen Fällen muss man das Wohngeld zurückzahlen?

Während Sie Wohngeld beziehen, dürfen Sie aber nicht vergessen, dass Sie verpflichtet sind, der Behörde zu melden, wenn sich Ihre Umstände ändern, die die Wohngeldberechtigung betreffen. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Einkommens oder der Auszug von Haushaltsmitgliedern.

Auch bei einem Umzug müssen Sie unbedingt Bescheid geben, denn das Wohngeld ist an die örtliche Behörde und Ihre Meldeadresse gekoppelt. Das Wohngeld muss also nach einem Umzug neu beantragt werden. Wer gegen die Melde- und Mitteilungspflicht verstößt, muss das Wohngeld zurückzahlen, warnt gegen-hartz.de. Auch eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro sei möglich.

Rubriklistenbild: © Robert Michael/dpa/Archivbild

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