„Finanzierungsschwierigkeiten“

Beitragsprognosen für Rente und Krankenkassen: Es droht noch weniger Netto vom Brutto

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Experten warnen vor den Auswirkungen des Koalitionsvertrags von Union und SPD. Arbeitnehmern drohen Beitragserhöhungen bei Rente und Krankenkasse.

München – CDU, CSU und SPD haben gemeinsam einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Darin finden sich mehrere sozialpolitische Vorhaben. Über die Punkte Rente und Krankenversicherung äußern viele Experten Sorge. Denn: Durch steigende Sozialbeiträge droht weniger Nettogehalt.

Beitragsprognosen für Rente und Krankenkassen: Noch weniger Netto vom Brutto

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnt vor weiteren Belastungen für Erwerbstätige. „Die neue Koalition steuert in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten hinein“, sagte IW-Steuer- und Sozialexperte Jochen Pimpertz der Deutschen Presse-Agentur (DPA).

Schon jetzt liegen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bei 42,3 Prozent des Einkommens. Laut Pimpertz, der sich auf eine Studie des IGES-Forschungsinstituts beruft, könnte dieser Satz in den kommenden Jahren auf nahezu 46 Prozent steigen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Vom Bruttogehalt bleibt netto weniger übrig. Da die Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden, stellt der Anstieg auch für Unternehmen eine wachsende Belastung dar.

Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 4000 Euro zahlt derzeit etwa 850 Euro Sozialabgaben. Die Bild rechnet: Laut Prognose wären dann 75 Euro mehr im Monat fällig. Im Jahr sind das 900 Euro Mehrbelastung.

Experten warnen: Durch den Koalitionsvertrag von Union und SPD droht weniger Netto.

Merz-Regierung: Renten-Plan von Union und SPD nur durch wachsende Steuerzuschüsse möglich

Nach Einschätzung des IW-Ökonomen treiben vor allem die steigenden Gesundheitsausgaben und die Rentenkosten die Abgabenlast für Beschäftigte in die Höhe. Besonders bei der Rente sehen Union und SPD laut Pimpertz einen Kurswechsel vor: Sie wollen sich vom bisherigen Grundprinzip entfernen, wonach die laufenden Renten hauptsächlich aus Beiträgen finanziert werden.

Im Koalitionsvertrag haben die Partner zugesagt, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns zu sichern. Um dieses Ziel angesichts der alternden Bevölkerung zu erreichen, wären jedoch stetig wachsende Steuerzuschüsse notwendig.

Schon jetzt fließen jährlich rund 113 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse – das entspricht etwa einem Viertel des gesamten Haushalts.

„Beitrags-Tsunami“: Krankenkasse warnt vor steigenden Beiträgen durch Koalitionsvertrag

Die Ausgaben im Gesundheitswesen steigen stärker als bislang erwartet. Ein Grund dafür ist laut IW, dass der Bund die Krankenkassen während der Corona-Pandemie dazu verpflichtet hat, ihre Finanzreserven zur Stabilisierung der Beiträge zu nutzen. Dadurch fehlt nun ein finanzieller Puffer, um künftige Beitragserhöhungen abzufangen.

Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit warnt wegen des Koalitionsvertrags vor stark steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung spätestens zum Jahreswechsel. „Wenn nicht nachgelegt wird, dann ist mit diesem Koalitionsvertrag ein Beitrags-Tsunami vorprogrammiert“, sagte Andreas Strom der Augsburger Allgemeinen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

„Gift für die Konjunktur“: Krankenkasse warnt vor den Folgen von „massiver Erhöhung“ von Beiträgen

In der Pflegeversicherung steht noch in diesem Jahr ein Beitragsanstieg bevor, und auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist spätestens zum Jahreswechsel mit einer „massiven Erhöhung“ des Zusatzbeitrags zu rechnen.

Wie Storm gegenüber der Zeitung erklärte, sei bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Anstieg um mindestens einen halben Beitragssatzpunkt zu erwarten. „In Verbindung mit steigenden Pflegeversicherungsbeiträgen bewegen wir uns dann in Richtung eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags von 43 Prozent,“ sagte er. „Das bedeutet nicht nur eine Zumutung für versicherte Beschäftigte, Rentner und Arbeitgeber, das ist auch Gift für die Konjunktur.“

„Negativspirale“: Koalitionsvertrag laut IW lückenhaft

Dem Koalitionsvertrag von Union und SPD fehle „eine grundlegende Weichenstellung“, wie mit den wachsenden finanziellen Problemen umgegangen werden solle, so IW-Experte Pimpertz. Eine schwächere Wirtschaftsentwicklung führe zu einem Wachstum der beitragspflichtige Einkommen, das hinter die Ausgabenentwicklung zurückfalle – damit drohe eine „Negativspirale.“ (dpa/AFP/hk)

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Marijan Murat

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