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Steuer-Überraschung bei der Rente: So will die AfD bestimmte Senioren belohnen

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Die AfD will bestimmte Rentner steuerlich begünstigten, um so Arbeitsanreize zu schaffen. Auch bei der Witwenrente ist eine große Änderung geplant.

Berlin – Nach und nach legen alle Parteien ihre Wahlprogramme 2025 vor. Viele Seniorinnen und Senioren fragen sich, was zum Thema Rente in den Wahlprogrammen stehen wird. Einige Details sind schon durchgesickert – so plant die CDU entgegen ursprünglicher Ankündigungen eine Überraschung bei der Rente mit 63, während die Grünen Beamten in die Rentenkassen einzahlen lassen wollen. Die AfD hat nun ebenfalls ihre Renten-Pläne im Wahlprogramm 2025 veröffentlicht.

AfD will Rentner entlasten – Steuer-Vorteil für arbeitende Senioren

Im Leitantrag Bundestagswahlprogramm 2025 schreibt die AfD, dass sie Arbeitsanreize für Rentner schaffen will. Dafür schlägt die Partei einen zusätzlichen Steuergrundfreibetrag in Höhe von 12.000 Euro vor. Vor einigen Monaten hatte die AfD auch einen Antrag dafür bei der Bundesregierung gestellt. In den Genuss des Freibetrags kommen soll demnach, wer die Regelaltersgrenze von derzeit 66 Jahren erreicht hat. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es in dem Antrag. Für die Gewährung des Freibetrags soll es aus Sicht der Antragstellerin „unerheblich sein, ob tatsächlich eine Rente bezogen wird“.

Die AfD hat nun ebenfalls ihre Renten-Pläne im Wahlprogramm 2025 veröffentlicht.

Der Vorstoß, Rentner mehr in die Arbeit zu bringen, erinnert an den CDU-Vorschlag für Rentner. „Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, aber sich fit fühlen und freiwillig weiterarbeiten wollen, bis zu einem Betrag von zum Beispiel 2000 Euro monatlich steuerfrei etwas hinzuverdienen dürfen“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung im November 2024. Auch im Wahlprogramm der Union findet sich der Vorschlag wieder.

AfD plädiert für Willkommensprämie für Neugeborene und flexiblen Renteneintritt nach 45 Jahren

Zudem plädiert die AfD für eine Willkommensprämie von 20.000 Euro für neugeborene Babys, sofern bereits Rentenbeiträge in derselben Höhe eingezahlt worden sind, andernfalls eine Gutschrift auf zukünftige Rentenbeiträge in dieser Höhe. Die Prämie soll aus Steuermitteln finanziert werden und reduziere die Rente nicht.

Ein weiterer Knackpunkt beim Thema Rente ist die „Rente mit 63“ hinter der sich die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren verbirgt. Die AfD schlägt dabei die Einführung einer „abschlagsfreien Rente 45 Plus“, die ein flexibles Rentenalter nach 45 Beitragsjahren ermöglichen soll.

AfD will Hinzuverdienstgrenze bei Witwenrente neu regeln

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Witwenrente. In der Regel dürfen Witwen oder Witwer neben ihrer Hinterbliebenenrente dazuverdienen. Seit Juli 2024 dürfen sie sogar brutto monatlich bis zu 1.730 Euro monatlich verdienen, ohne dass der Anspruch auf Hinterbliebenenrente entfällt. Dieser Wert gilt für Witwen und Witwer, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Die AfD fordert nun die komplette Nichtanrechnung der Zuverdienste von Witwen und Witwer auf die Hinterbliebenenrente. „Die aktuelle Begrenzung hemmt nicht nur die Eigenständigkeit der Betroffenen, sondern verschärft zusätzlich den Fachkräftemangel, der unsere Wirtschaft massiv belastet“, sagte AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy im November 2024. Allerdings hatte der Bundestag am Freitag, 28. Juni 2024, den Antrag der AfD zur Witwenrente mit breiter Mehrheit bereits abgelehnt.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Michael Gstettenbauer

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