Offener Brief

Cum-Cum-Betrug: Ehemalige Ermittlerin nennt drei Wege, wie Steuergeld zurückkommen kann

Bürgerbewegung Finanzwende appelliert an den hessischen Finanzminister, Geld aus Cum-Cum-Steuerbetrug einzutreiben. Von Adrian Kaske

Es geht um Milliarden an Steuergeldern: 28,5 Milliarden Euro sind dem deutschen Staat konservativen Schätzungen zufolge durch sogenannte Cum-Cum-Geschäfte verloren gegangen. Die hessische Steuerverwaltung hat inzwischen immerhin über zwei Milliarden Euro zurückgefordert. Das geht aus einer FR-Anfrage an das hessische Finanzministerium hervor. Rund eine Milliarde Euro sei bereits zurückgeflossen. Hintergrund der Anfrage war ein offener Brief, den die Bürgerbewegung Finanzwende an den Finanzminister Hessens, Alexander Lorz (CDU) geschickt hatte.

Ehemalige Cum-Ex-Ermittlerin kritisiert Behörden: Nur ein Bruchteil der Beute zurückgefordert

Die Cum-Cum-Masche ähnelt den Cum-Ex-Geschäften. Es geht bei diesen Deals immer darum, dass sich Investoren Steuern erstatten lassen, die sie in diesem Maße nie bezahlt haben. Teilweise wurden atemberaubende Summen von Aktienwerten in Milliardenhöhe bewegt, um sich dann rechtswidrig Steuern erstatten zu lassen.

Finanzminister Alexander Lorz im hessischen Landtag.

Anne Brorhilker, ehemalige Cum-Ex-Staatsanwältin und heute Geschäftsführerin von Finanzwende, kritisiert in dem Brief, dass bisher nur ein Bruchteil der Beute zurückgefordert wurde. Sie schreibt an Lorz, sie appelliere „eindringlich, jetzt alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren“ – „damit die fehlenden Steuermilliarden nicht unwiederbringlich verloren gehen.“ Laut Brorhilker ist Hessen als Bankenstandort besonders von diesen Geschäften betroffen. „Das zeigt sich auch anhand des deutlichen Anstiegs der Verdachtsfälle in Hessen, nämlich von 14 Fällen im Jahr 2019 auf 75 Fälle im Jahr 2023.“

Drei Optionen, wie der Staat Geld aus Cum-Cum-Geschäften zurückbekommen kann

Sie schlägt drei konkrete Maßnahmen vor, mit denen der Staat mehr Geld aus den Cum-Cum-Geschäften zurückbekäme: Das hessische Finanzministerium solle die Landesbetriebsprüferinnen und -prüfer anweisen, „noch in diesem Jahr die bisher unbearbeiteten Fälle aufzugreifen“. Denn: „Die Zeit drängt“, so Brorhilker. „Sollte nicht bald gehandelt werden, drohen Verjährungen oder der Verlust wichtiger Beweismittel.“

Sie regt zudem an, dass alle Bundesländer zusammen das Bundesministerium der Finanzen auffordern, Bundesbetriebsprüferinnen und -prüfer zur Unterstützung der Landesbehörden einzusetzen. Drittens schlägt sie vor, generell die „personelle Ausstattung der hessischen Betriebsprüfung“ in den Blick zu nehmen, damit zeitnah alle Cum-Cum-Fälle bearbeitet werden können. In ihrem Schreiben bittet Brorhilker Lorz um eine Stellungnahme innerhalb der nächsten 14 Tage.

Hessisches Finanzministerium will Vorschläge prüfen – und verweist auf laufende Forderungen

Aus dem hessischen Finanzministerium heißt es, dass es die Vorschläge innerhalb dieser Frist prüfen und sodann antworten will. Aber: Das Land Hessen habe, wie eingangs beschrieben, „bereits über zwei Milliarden Euro Kapitalertragssteuern“ zurückgefordert, allerdings in „noch nicht bestandskräftigen [...] Fällen“. Es dauert wohl also noch eine Weile, bis die Milliarden tatsächlich in die Staatskasse zurückfließen.

In Bezug auf die Frage, wer zurückgezahlt habe oder zurückzahlen muss, heißt es aus dem Finanzministerium: „Der Großteil der hiervon betroffenen Steuerfälle betrifft Steuerpflichtige, gegen die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Köln steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen.“

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