VonCaspar Felix Hoffmannschließen
Das Bürgergeld wird demnächst Hartz IV ersetzen – die Sanktionen werden jedoch bleiben: In diesen Fällen kann das Jobcenter das Bürgergeld kürzen.
Frankfurt – Hartz 4 heißt ab dem 1. Januar 2023 Bürgergeld. Allerdings geht es um mehr als nur um einen neuen Namen: Beispielsweise steigt ab Januar der Regelsatz von 449 Euro monatlich bei Hartz 4, das eigentlich Arbeitslosengeld II heißt, auf 502 Euro monatlich beim Bürgergeld. Außerdem entschärft die Ampel-Koalition aus SDP, Grüne und FDP die Sanktionen. Trotzdem kann das Jobcenter auch das Bürgergeld kürzen. Die Sanktionen sind umstritten, Studien stellen sie infrage.
Bürgergeld statt Hartz 4: Jobcenter kann Bürgergeld kürzen
Das Bürgergeld bedeute mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es gehe um Würde und Wertschätzung in dieser Gesellschaft.
Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern solle dem Ministerium zufolge Vertrauen sein. Aus diesem Grund sollten in den ersten sechs Monaten – der sogenannten Vertrauenszeit – keine Leistungen gekürzt werden.
| Bürgergeld-Empfänger | Bürgergeld-Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende | 502 Euro monatlich |
| Volljährige Partner | 451 Euro monatlich |
| Kinder von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro monatlich |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro monatlich |
| Kinder unter 6 Jahren | 318 Euro monatlich |
Leistungsminderungen folgen üblicherweise auf Pflichtverletzungen. Dies regelt das Bürgergeld allerdings neu. Pflichtverletzungen liegen beispielsweise dann vor, wenn Empfängerinnen und Empfänger trotz Vereinbarung keine Bewerbungen schreiben oder wenn man nicht zu Schulungen erscheint.
Bürgergeld ersetzt Hartz 4: Wann Kürzungen drohen
Bei wiederholten Pflichtverletzungen nach der Vertrauenszeit kann das Jobcenter auch beim Bürgergeld eine Leistungsminderung von bis zu 30 Prozent – höchstens 20 Prozent beim ersten Mal – des monatlichen Regelbedarfs anordnen. Die Absenkung des Bürgergeldes beziehungsweise dessen kompletter Wegfall sind auf drei Monate begrenzt.
Und selbst während der sechsmonatigen Vertrauenszeit kann das Jobcenter das Bürgergeld kürzen, und zwar dann, wenn Termine im Jobcenter versäumt werden. (cas)
Rubriklistenbild: © Manfred Segerer/Imago Images

