Hartz-IV-Nachfolger

Bürgergeld ersetzt Hartz IV: „Unerwünschte Nebenwirkungen“ befürchtet

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Das neue Bürgergeld sorgt nicht bei jedem für Begeisterung. Auch der Deutsche Sozialgerichtstag hat in vielen Bereichen Bedenken.

Berlin – Im nächsten Jahr ist Schluss mit Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 soll dann das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II ersetzen. Mit der Reform soll sich für Bezieher einiges ändern. Der Regelsatz steigt auf über 500 Euro und die Anforderungen an Arbeitssuchende werden gelockert. Doch nicht überall sorgt das neue Bürgergeld für Begeisterung. Die Bundesagentur für Arbeit bemängelte bereits, dass die Zeit bis zur Umstellung viel zu kurz wäre, um alle Prozesse und IT-Systeme anzupassen.

Bürgergeld-Kritik: Steigende Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt

Auch der Deutsche Sozialgerichtstag (DSTG) hat in einer Stellungnahme Kritik geäußert. Zum einen fehle demnach im Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums eine Erklärung dazu, wie auf steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten eingegangen wird. Besonders angesichts der aktuell extrem stark gestiegenen Strom- und Lebensmittelpreise wäre hier eine situationsbedingte Anpassung der Kostenübernahme wichtig.

Zum anderen fehlt dem DSGT auch eine vollständige Kosteneinschätzung. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme dazu: „Insgesamt fehlt uns eine vollständige und schlüssige Kosteneinschätzung, die prospektiv die Kostensteigerungen in verschiedenen Szenarien betrachtet.“ Im Gesetzesentwurf werden lediglich Mehrausgaben in Höhe von rund 650 Millionen Euro für das Jahr 2023 genannt. Ob dies jedoch auch bei einer steigenden Anzahl an Leistungsbeziehern noch ausreichen würde, ist nicht geklärt. Dem DSGT zufolge könnten die lockeren Bürgergeld-Regelungen – gerade was Vermögen und Unterkunft betrifft – zu einem Zuwachs an Sozialhilfe-Empfängern führen.

Bürgergeld könnte zu „unerwünschten Nebenwirkungen“ führen

Die geplanten Vermögens-Regelungen sieht der Verein ebenfalls skeptisch. Denn mit dem neuen Bürgergeld wird die Vermögensprüfung in den ersten sechs Monaten des Bezugs komplett ausgesetzt. Der DSGT sieht die Vermögensprüfung „als Kern des Gegenseitigkeitsprinzips von ‚Fördern und Fordern‘.“ Entfällt dies, könnten die „unerwünschten Nebenwirkungen“ nicht abgeschätzt werden.

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Ähnlich wird in der Stellungnahme zur Abkehr von Sanktionen argumentiert. Es fehle schlichtweg an wissenschaftlichen Daten, welche die Grundlage für die Neuregelung darstellen sollten. Sonst würden wieder „nicht vollständig absehbare Folgewirkungen“ drohen. Zusammenfassend hält der DSGT das neue Bürgergeld für „in wesentlichen Punkten unvollständig“. Der Verein fordert dringend noch einmal eine Beschaffung und Auseinandersetzung wissenschaftlicher Daten, welche sich mit den Auswirkungen der Änderungen beschäftigen. (ph)

Rubriklistenbild: © Bernd Wüstneck/dpa

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