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Das Bürgergeld kommt, Hartz IV geht. Wer ab 2023 alles Anspruch hat, wie man es beantragt und wie hoch das Bürgergeld für wen ausfällt, erfahren Sie hier.
Berlin - Ab dem 01. Januar 2023 soll es also so weit sein: Das Bürgergeld soll kommen, Hartz IV dann der Vergangenheit angehören. Der Bundestag hat bereits mit der Mehrheit der Ampelkoalition für die Einführung eines Bürgergelds gestimmt. Vor allem die FDP hatte sich über die letzten Monate für die dessen Einführung starkgemacht. Viele Deutsche fragen sich, was nun auf sie zukommt. Ein erster Überblick:
| Geplanter Start Bürgergeld | 01.01.2023 |
|---|---|
| Bisheriger Hartz IV Regelsatz | 449 Euro/ Monat |
| Neuer Regelsatz für Alleinstehende | 502 Euro/ Monat |
| Zusätzliches Weiterbildungsgeld | 150 Euro/ Monat (Berufsabschluss nachholen) |
| Zusätzliches Weiterbildungsgeld | 75 Euro/ Monat (andere Weiterbildung) |
Das Bürgergeld kommt - wieso es Hartz IV ersetzt und worum es geht
Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt.
Das Bürgergeld sieht vor, dass „Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt“ werden sollen. So sollen ab 2023 bessere Zuverdienstmöglichkeiten Realität werden, was auch gleichzeitig den großen Unterschied zum Arbeitslosengeld II bedeutet. Ein Nebenjob soll sich endlich wieder lohnen: Geringe Besteuerung soll dafür sorgen, dass mehr Anreize zum Arbeiten geschaffen werden. Außerdem soll bei der Kalkulation des Bürgergelds auch das Problem der gestiegenen Mieten mit einfließen.
Rentner, Arbeitslose und Co.: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Beim Bürgergeld handelt sich nicht um ein bedingungsloses Bürgergeld oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Bürgergeld, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.
Einen Anspruch auf Bürgergeld hat, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit dem eigenen Einkommen zu sichern. Insgesamt sieht das Bürgergeld-Gesetz 2023 vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld bei folgenden Punkten als gewährleistet anzusehen ist:
- Bei Bedürftigkeit
- Bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
- Wenn der Haupt-Aufenthaltsort Deutschland lautet
- Oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I
Wie hoch ist das Bürgergeld und wer erhält wie viel?
Der Regelsatz des Bürgergeldes wird laut des Kabinettsbeschluss‘ der Bundesregierung vom 14. September 2022 502 Euro betragen. Das ist der Regelsatz für Alleinstehende. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes (Hartz IV) um 53 Euro monatlich. Alle Regelsätze im Überblick:
| Alleinstehende | 502 Euro/ Monat |
| Volljähriger Partner | 451 Euro/ Monat |
| Kinder 14-17 Jahre | 420 Euro/ Monat |
| Kinder 6-13 Jahre | 348 Euro/ Monat |
| Kinder unter 6 Jahre | 318 Euro/ Monat |
Wie und wo kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das ist in aller Regel die Kommune, also die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Dort hießen die Ämter bisher Jobcenter.
Den Antrag für Bürgergeld kann man Stand jetzt noch nicht stellen. Erst muss das Bürgergeld-Gesetz endgültig verabschiedet werden.
Gibt es beim Bürgergeld sonst noch etwas, das ich beachten muss?
Ja! Wer Bürgergeld beziehen will, der hat sich an einige Pflichten zu halten. Tut er dies nicht, drohen Sanktionen:
- Die wichtigste Pflicht ist die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit. Die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit trifft nur erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld. Dabei muss der Bürgergeld-Bezieher grundsätzlich jede Arbeit annehmen. Die Arbeit muss zumutbar sein. Es obliegt dem Bezieher von Bürgergeld nachzuweisen, dass Gründe für eine Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit vorliegen.
- Ist Bürgergeld beantragt oder bewilligt, so hat der Antragsteller eine Mitwirkungspflicht. Bestimmte, im Gesetz namentlich benannte dritte Personengruppen haben ebenfalls eine Mitwirkungspflicht der Behörde gegenüber. Das sind etwa die dem Antragsteller unterhaltspflichtige Personen; sie sind zur Mitwirkung und Auskunft gegenüber dem Jobcenter verpflichtet. Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann das Amt einen Bußgeldbescheid erlassen. Außerdem kann die Behörde Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Verletzt der Bezieher von Bürgergeld seine Pflichten, kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen verhängen. Dazu zählt insbesondere eine Kürzung der Geldleistungen.
- Bestimmte Personengruppen haben keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Bürgergeld. Dazu gehören bspw. Personen, die in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind. Auch Gefangene oder Menschen, die länger im Krankenhaus untergebracht sind, können ihren Anspruch unter Umständen verlieren.
- Keinen Bürgergeld-Anspruch nach den Regeln für erwerbstätige Personen haben außerdem Personen, die im gesetzlichen Rentenalter oder voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind. Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen . Gleiches gilt für Personen, die eine Altersrente, Knappschaftsausgleichsleistung oder eine ähnliche öffentlich-rechtliche Leistung erhalten, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht.
Wie lange wird Bürgergeld gezahlt und haben Ausländer Anspruch?
Im Normalfall wird das Bürgergeld für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Wichtig: Ausländische Staatsbürger haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Bürgergeld unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger. (Lucas Lampen)
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