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Wegen zu hoher Kosten beim Bürgergeld will die Regierung drastische Schritte für Ausgaben beim Wohnen gehen. Was das für Betroffene bedeutet.
Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat eine weitreichende Reform der Wohnkostenübernahme im Bürgergeld-System angekündigt, die ab 2027 in Kraft treten soll. Diese Neuregelung könnte erhebliche Auswirkungen auf Millionen von Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben, insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen.
Merz plant, die bisher von Kommunen festgelegten Höchstsätze für Mietkosten von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger durch bundesweit einheitliche Pauschalen zu ersetzen. Diese sollen sich an Durchschnittswerten orientieren und in Ballungsräumen nur moderat ansteigen. Gleichzeitig soll die einjährige Karenzzeit des Bürgergeldes entfallen, die es neuen Leistungsbeziehenden bisher ermöglicht, ihre tatsächliche Miete zunächst vollständig erstatten zu lassen.
Wohnungen für Bürgergeld-Beziehende: Bundesweite Pauschalen statt regionaler Angemessenheit
Der Kanzler begründet diesen Schritt in einem Sommerinterview damit, dass Jobcenter in manchen Großstädten „bis zu 20 Euro pro Quadratmeter“ erstatten und eine vierköpfige Familie so mehr als 2000 Euro Warmmiete monatlich erhalten könne. Dies sei nicht mehr vermittelbar.
Die geplante Reform steht im Kontext steigender Mietkosten und wachsender finanzieller Belastungen für den Staat. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind seit 2015 die Nettokaltmieten bundesweit um durchschnittlich 18 Prozent gestiegen, in Großstädten sogar um mehr als 30 Prozent. Besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen spüren diese Entwicklung, da ihre Mietkostenquote bereits bei mehr als 40 Prozent liegt. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte 2023 erstmals über 20 Milliarden Euro für Unterkunft und Heizung von Bürgergeld-Haushalten. Dies entspricht rund einem Drittel aller Bürgergeld-Ausgaben und belastet den Bundeshaushalt zunehmend. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leistungshaushalte 2024 um weitere 2,1 Prozent zunahm.
Beobachterinnen und Beobachter rechnen damit, dass sich die neuen Richtwerte an den bisherigen Mindeststandards für sozialen Wohnungsbau orientieren könnten. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland. In Hessen sind es laut der Richtlinie bis 45 Quadratmeter für eine Person, bis 60 Quadratmeter für zwei Personen und für jede weitere noch jeweils 12 Quadratmeter drauf.
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Geplante Bürgergeld-Änderung stößt auf Kritik – „Wohnungslosigkeit statt Lösungen“
Die Bundesregierung plant, den entsprechenden Gesetzentwurf noch im Herbst 2025 vorzulegen. Nach derzeitigem Zeitplan könnte die neue Grundsicherung mit pauschalen Wohnkosten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die geplante Reform stößt auf breite Kritik. Die SPD wirft Merz vor, „Wohnungslosigkeit statt Lösungen“ zu produzieren. Der Deutsche Mieterbund hält Kürzungen bei Bedürftigen für den falschen Ansatz und fordert stattdessen mehr sozialen Wohnungsbau, um die Kostenbremse an der Wurzel anzusetzen. Sozialverbände befürchten zudem, dass Pauschalen den tatsächlichen Mietanstieg ignorieren und so verdeckte Armut fördern könnten. Für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger könnte die Reform weitreichende Folgen haben. Gegen-hartz.de verweist auf einen höheren Eigenanteil, wenn die tatsächliche Miete die Pauschale übersteigt bis hin zu Zwangsumzügen, wenn Bürgergeld-Beziehende die Kosten nicht tragen können.
Betroffene sollten ihren Mietvertrag prüfen. Liegt die Warmmiete bereits unter den geplanten Pauschalen, besteht kaum Handlungsbedarf. Aktuelle Angemessenheitswerte sollten vom Jobcenter schriftlich in Form einer Wohnkostenbescheinigung bestätigt werden. Bei Gesundheitsproblemen, Pflegebedürftigkeit oder fehlendem barrierefreiem Wohnraum können Jobcenter Ausnahmen zulassen. Für solche Fälle hilft ein Härtefallantrag. Sozialberatungsstellen und Mietervereine geben zudem Auskunft. Mit einem weiteren Vorstoß will Kanzler Merz zudem Reiche mit einer Steuererhöhung zur Kasse bitten. (diase)
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