Hohe Dunkelziffer

SPD macht Ernst gegen Bürgergeld-Betrüger – ein Vergehen soll künftig besonders bestraft werden

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Bürgergeld-Betrüger jetzt härter bestrafen. (Symbolfoto)
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Betrüger erleichtern die Bürgergeld-Kasse jedes Jahr um unbekannte Summen. Die SPD will dagegen vorgehen. Und zieht Sanktionen in Betracht.

Berlin – Die SPD plant, härtere Strafen für Empfänger von Bürgergeld einzuführen, die sich der Schwarzarbeit zuwenden. Die Idee ist, den Druck zu erhöhen, damit diese Personen einer regulären Beschäftigung nachgehen. Es wird in Betracht gezogen, das Bürgergeld für zwei Monate zu entziehen, wenn jemand bei der Schwarzarbeit erwischt wird.

SPD will Schwarzarbeit härter bestrafen – Bürgergeld-Kürzungen möglich

Dieser Vorschlag der SPD würde dazu führen, dass Schwarzarbeiter genauso hart bestraft werden wie diejenigen, die sich komplett der Arbeit verweigern. Dies wurde von der Bild-Zeitung berichtet, die sich auf Informationen aus SPD-Parteikreisen stützte. Es wird angenommen, dass sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als auch der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil den Plan unterstützen. Dieser Plan spielt derzeit eine Rolle in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025.

Dennoch sollen Mietzahlungen von der potenziellen neuen Regelung ausgenommen sein. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, sollen diese weiterhin übernommen werden.

„Kann nicht beziffert werden“ – Dunkelziffer bei den Schwarzarbeitern

Ein Ziel des SPD-Plans ist es, Geld zu sparen. Wie viel das tatsächlich bringen würde, ist noch nicht vollumfänglich bekannt. Um das zu beantworten, müsste man wissen, wie viele Bürgergeldempfänger tatsächlich schwarz arbeiten. Das ist aufgrund der Natur der Schwarzarbeit schwer zu ermitteln. „Der jährlich geschätzte Steuerschaden für die Bundesrepublik Deutschland durch Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, die schwarzarbeiten, kann nicht beziffert werden. Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) zuständig“, so eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber IPPEN.Media.

Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Johannes Kepler Universität in Linz unterscheidet zwischen Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit. Er definiert Schwarzarbeit als Tätigkeiten, die „im Prinzip auch legal ausgeübt werden könnten“, aber nicht öffentlich gemeldet werden, um Steuern und Sozialbeiträge zu sparen. Die Schattenwirtschaft umfasst darüber hinaus illegale Beschäftigung, illegale Arbeitnehmerüberlassung und illegale Ausländerbeschäftigung.

„Die wesentliche Schwierigkeit bei der Erfassung der Größe der Schattenwirtschaft liegt darin, dass alle Beteiligten einen starken Anreiz haben, ihr Tun zu verheimlichen“, so der Wissenschaftler in seinen Berechnungen für das Jahr 2024. Er schätzte den Umfang der Schattenwirtschaft auf etwa 481 Milliarden Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass Schwarzarbeit in diesem Kontext nur ein Teilaspekt der Schattenwirtschaft ist und eine klare Abgrenzung schwierig ist.

Zoll ist zuständig – ein paar Werkzeuge hat die Bundesagentur für Arbeit in petto

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) ist für die tatsächliche Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. „Die Jobcenter melden der FKS Verdachtsfälle aus ihren Arbeitsbereichen. Darüber hinaus wird im Falle nachgewiesener Schwarzarbeit von den Jobcentern die Bewilligung des Bürgergeldes ganz oder teilweise aufgehoben“, erklärte die Sprecherin des BMAS. Dies zeigt, dass die bisherigen Strafen sogar noch härter sein können als die von der SPD neu vorgeschlagenen.

Trotz der bestehenden Herausforderungen arbeiten die Jobcenter und die FKS zusammen, um Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Bürgergeld „frühzeitig“ zu erkennen. Sie haben verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, wie anonyme Anzeigen, Überprüfung von Kontoauszügen oder automatisierter Datenabgleich. „Begründete Verdachtsfälle von Schwarzarbeit melden die Jobcenter der FKS“, so das BMAS.

Obwohl die Bundesagentur für Arbeit nicht genau weiß, wie viele Bürgergeldempfänger schwarzarbeiten, kann sie „nicht oder nicht richtig angezeigte“ Tätigkeiten aufdecken. Dies geschieht durch den bereits erwähnten automatisierten Datenabgleich. Im Jahr 2023 wurden auf diese Weise etwa 70.765 Fälle erfasst, in denen Zeiten des Bürgergeldbezugs mit Zeiten einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung übereinstimmten.

Hilft der SPD-Vorstoß? – Mehr Kontrollen sind notwendig

Angesichts der bereits bestehenden Strafen für Schwarzarbeit ist es fraglich, ob der SPD-Vorschlag tatsächlich hilfreich wäre. Laut Spiegel reichen die Strafen von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Steuerhinterziehung und Betrug, was Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben könnte. „Wir reden da eher über zehn Prozent der Empfänger als über die Mehrheit“, zitierte das Magazin den Ökonomen Andreas Peichl vom Münchner Ifo-Institut. Laut dem Experten gibt es nur wenige Schwarzarbeiter unter den Bürgergeldempfängern.

Darüber hinaus ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit eher eine Frage der Durchsetzung als der Regulierung. Die Kontrollen des Zolls müssten „passgenau verschärft“ werden, so Peichls Vorschlag. Es sollte einen gezielten und automatisierten Datenaustausch zwischen den Jobcentern und dem Zoll geben.

Abschließend müsse der Staat gezieltere Anreize schaffen, damit Bürgergeldempfänger eher reguläre Arbeit suchen, als sich der Schwarzarbeit zuzuwenden. Derzeit ist die Kombination aus illegaler Beschäftigung und Bürgergeld zu attraktiv. Laut der Welt lohnt sich die Ausweitung der regulären Arbeitszeit einfach nicht.

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