Grundsicherung „kein Freifahrtschein“

Bürgergeld-Streichung für Totalverweigerer: Weiteres Merz-Versprechen droht zu platzen

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„Die Grundsicherung darf kein Freifahrtschein für Totalverweigerer bleiben“, so der Tenor aus der CDU. Die Union will ihnen das Bürgergeld streichen – aber könnte scheitern.

Berlin – „Diejenigen, die nicht arbeiten, aber arbeiten können, werden in Zukunft kein Bürgergeld mehr bekommen“, lautete ein zentrales Wahlversprechen von Friedrich Merz. Inzwischen ist er Kanzler und die Forderung hat den Weg in den Koalitionsvertrag mit der SPD gefunden. Die Union drängt weiterhin vehement auf diese Forderung.

CDU drängt auf Bürgergeld-Streichung: „Grundsicherung darf kein Freifahrtschein für Totalverweigerer“ sein

„Die Grundsicherung darf kein Freifahrtschein für Totalverweigerer bleiben“, sagte auch Kai Whittaker, CDU-Politiker und Sprecher der Unionsfraktion für die neue Grundsicherung, IPPEN.MEDIA. Wer arbeiten könne und jede zumutbare Stelle ablehne, dürfe nicht „dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler“ leben. „In solchen Fällen braucht es konsequente Sanktionen – schnell, unbürokratisch und wenn nötig bis zum vollständigen Leistungsentzug“, so Whittaker

„Es geht bei der Reform um mehr als nur die Totalverweigerer“, betonte Whittaker jedoch. „Viele Menschen wollen raus aus dem System, aber das Bürgergeld lässt sie im Stich“, sagte der CDU-Politiker. Statt zu vermitteln, werde nur verwaltet. „Mit der Neuen Grundsicherung drehen wir das um: mehr Mitwirkung, spürbare Arbeitsanreize und gezieltere Vermittlung.“ Ziel sei, „dass die Menschen wieder auf eigenen Beinen stehen und raus aus der staatlichen Abhängigkeit kommen“.

Umsetzung der Bürgergeld-Streichung für „Totalverweigerer“ noch offen

Dennoch: Die Bürgergeld-Streichung für jene, die nicht mitziehen, bleibt ein Kern der Unionspolitik. Nun liegt die Umsetzung jedoch nicht in den Händen der CDU, sondern bei SPD-Chefin Bärbel Bas, die eine vollständige Bürgergeld-Streichung kritisch sieht. Viele Details der Reform sind noch unklar. Das betrifft auch die versprochenen Totalsanktionen für „Arbeitsverweigerer“, wie eine Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen zeigt.

„Wie der Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt werden kann, wird derzeit geprüft“, erklärt das Ministerium. Ähnlich lautet die Antwort auf die Frage zur Ausgestaltung der verschärften Mitwirkungspflichten. „Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“, heißt es im Koalitionsvertrag. Auch hier prüft die Regierung die Umsetzung noch, wie aus der Antwort auf die Grünen-Anfrage hervorgeht.

Dabei drängt die Zeit. Schon 2026 sollen 1,5 Milliarden Euro beim Bürgergeld gespart werden. Dies ist nur durch eine Verringerung der Zahl der Bedürftigen möglich. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte kürzlich Druck gemacht: „Es wird ein Herbst, der sich gewaschen hat“, sagte er der Welt.

Bundesverfassungsgericht ist Hindernis für Totalsanktionen in der neuen Grundsicherung

Doch das Bundesverfassungsgericht könnte der Einführung des Bürgergeld-Entzugs für „Totalverweigerer“ im Weg stehen. Das betont auch das Arbeitsministerium: „Bei der Umsetzung werden auch die engen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu beachten sein.“ Whittaker gab sich zwar optimistisch: „Das Bundesverfassungsgericht lässt diesen Spielraum zu und wir werden ihn nutzen.“

„Die Grundsicherung darf kein Freifahrtschein für Totalverweigerer bleiben“, erklärt Kai Whittaker, Berichterstatter der Unionsfraktion für die Bürgergeld-Reform. (Archivfoto)

Für den vollständigen Bürgergeld-Entzug gibt es jedoch strenge Anforderungen. Dies ist etwa möglich, wenn die „betroffene Person ihr Existenzminimum durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit tatsächlich und unmittelbar selbst sichern kann, die Arbeitsaufnahme aber willentlich und ohne wichtigen Grund verweigert“, erläuterte Sozialrecht-Professor Ragnar Hoenig IPPEN.MEDIA. Die Auslegung der Begriffe, wie „willentliche Weigerung“, ist dabei entscheidend.

„Vollständiger Leistungsentzug“ in der Grundsicherung braucht „besonderes Augenmaß“

Bei der Streichung der Kosten der Unterkunft, also der Übernahme von Miet- und Heizkosten durch die Jobcenter, müsse laut Hoenig die Verhältnismäßigkeit genau betrachtet werden. „Das würde ein besonderes Augenmaß der Jobcenter verlangen.“ Dies wäre ein weitergehender Schritt als bisher. Seit Frühjahr 2024 besteht die Möglichkeit, den Bürgergeld-Regelsatz für zwei Monate komplett zu streichen, während Miete und Heizung weiterhin gezahlt werden.

Ob bereits Bürgergeld-Beziehende sanktioniert wurden, ist unklar. Offizielle Zahlen fehlen. Auch die Zahl der „Totalverweigerer“ ist unbekannt. Hinweise liefert die Zahl der Sanktionen wegen Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme anzunehmen. 2024 zählte die Bundesagentur für Arbeit rund 23.400 Minderungen.

Rubriklistenbild: ©  Sebastian Gollnow/dpa//dts Nachrichtenagentur/Imago

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