Anbieterwechsel als Lösung

Bürgergeld: Trotz Erhöhung – Regelsatz deckt nicht mal Stromkosten komplett ab

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Der Bürgergeld-Regelsatz soll eigentlich auch die Stromkosten abdecken. Doch der Bedarf ist zu gering gerechnet – selbst nach der Erhöhung.

Berlin – Ab 1. Januar 2024 dürfen sich rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger über monatlich zwölf Prozent mehr Geld freuen. Dann soll nämlich der Regelsatz von bisher 502 Euro pro Monat für Alleinstehende auf 563 Euro pro Monat steigen. Von diesem Geld muss dann der Lebensunterhalt bestritten werden. Zusätzlich werden vom Jobcenter jedoch Miet- und Heizkosten übernommen. Die Kosten für Strom sind jedoch Teil des Regelsatzes, müssen also von den dann 563 Euro bestritten werden.

Bürgergeld-Regelsatz: Zu geringer Betrag für Stromkosten geplant

Der Bürgergeld-Regelsatz ist so berechnet, dass für verschiedene Posten, wie Nahrungsmittel, Freizeit und Co. unterschiedlich hohe Beträge eingeplant sind. Doch seitdem die Energiepreise so enorm in die Höhe geschossen sind, ergibt sich bei vielen Betroffenen ein Problem mit den Stromkosten. Wie das Vergleichsportal Verivox berichtet, sind im neuen Regelsatz 45,70 Euro für Stromkosten vorgesehen – doch das genügt nicht.

Denn laut Berechnungen des Vergleichsportals belaufen sich die durchschnittlichen Stromkosten eines Single-Haushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden auf monatlich rund 56,45 Euro. Damit müssen Bürgergeld-Empfänger im Schnitt ein Viertel mehr für Strom bezahlen, als eigentlich im Regelsatz eingeplant. Die Folge: Das Geld fehlt am Ende an anderer Stelle.

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Bürgergeld: Stromanbieter-Wechsel oft sinnvoll

Aber es gibt auch einen Ausweg aus der Misere. Denn wer jetzt seinen Stromanbieter wechselt, kann in der Regel ordentlich sparen – und somit auch auf den vorgesehenen Bürgergeld-Betrag kommen. Im Neukundentarif zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit im Schnitt 43,27 Euro, wie Verivox berichtet – also sogar noch weniger, als im Regelsatz veranschlagt.

Wie hoch der Preis aber letztlich wirklich ausfällt, unterscheidet sich je nach Region. Am günstigsten sind die Neukundentarife in Bremen. Dort zahlt ein Single-Haushalt im Schnitt nur 40,35 Euro. Immer noch zu teuer sind hingegen die Tarife in Brandenburg und Schleswig-Holstein. Hier müssen laut dem Vergleichsportal rund 11 Euro mehr bezahlt werden, als im neuen Regelsatz vorgesehen.

Für den durchschnittlichen Stromtarif genügt der im Bürgergeld vorgesehene Betrag nicht.

Sozialverbände fordern noch höheren Bürgergeld-Regelsatz

Insgesamt ist die Meinung zur Anhebung des Bürgergelds immer noch gespalten. Während vonseiten der Kritiker laut wird, dass sich durch den erhöhten Satz Arbeit nicht mehr lohnen würde, so sehen Sozialverbände die Lage ganz anders. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, betonte zwar, dass der Verband die Erhöhung begrüße, forderte aber dennoch eine neue „saubere“ Berechnung. „Insgesamt sollten mindestens 650 Euro monatlich zusammenkommen, wobei die Inflation hierbei noch nicht berücksichtigt ist“, machte sie in einer Meldung am Mittwoch (13. September) klar. (ph)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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