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Die Bundeswehr braucht Geld und das Sondervermögen schwindet. Ein umstrittener Vorschlag zur Erhöhung des Verteidigungsetats sorgt für Diskussionen.
Berlin – Die finanzielle Unterstützung der Bundeswehr ist ein dringendes Anliegen. Das Sondervermögen, das für sie bereitgestellt wurde, neigt sich dem Ende zu. Es ist unwahrscheinlich, dass ein weiteres Sondervermögen bereitgestellt wird. Wie kann also der kontinuierliche Finanzbedarf in Zukunft gedeckt werden? Der Militärexperte Carlo Masala hat einen Vorschlag zur Beschaffung der notwendigen Mittel durch die Bundesregierung vorgelegt, der jedoch nicht allen gefallen dürfte.
Sondervermögen 2028 wohl aufgebraucht: Bundeswehr droht Milliardenloch
Im Februar gab eine Vertreterin des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Tagesspiegel bekannt, dass etwa 80 Prozent des Sondervermögens bereits verplant sind. Nach Schätzungen des Bundesverteidigungsministeriums wird das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro spätestens 2028 aufgebraucht sein. Laut Masala könnte nach dem Verbrauch des Sondervermögens eine Finanzierungslücke von 40 Milliarden Euro entstehen. Er stützt sich dabei auf Berechnungen, die er in einem Gespräch mit Focus Online erwähnte. Der Spiegel berichtete sogar von einem Haushaltsdefizit von bis zu 56 Milliarden Euro im Jahr 2028, basierend auf einer internen Finanzanalyse des Verteidigungsministeriums.
Angesichts der drohenden Milliardenlücke nach dem Verbrauch des Sondervermögens spricht sich Masala für eine Erhöhung des Verteidigungshaushalts aus. „Damit kann man wesentlich besser planen, was Beschaffung anbelangt, als wenn man einmalige Füllhörner über die Bundeswehr ausschüttet.“ Er betonte gegenüber Focus Online, dass man jetzt den Verteidigungshaushalt schrittweise und signifikant erhöhen sollte.
Finanzierung der Bundeswehr: Lockerung der Schuldenbremse statt Kürzung bei Sozialausgaben
Es wurden bereits mehrere Vorschläge zur Erhöhung des Verteidigungshaushalts vorgelegt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schlug vor, Rüstungsausgaben durch Einsparungen im Sozialbereich zu finanzieren. Dieser Vorschlag wurde jedoch von Kanzler Olaf Scholz (SPD) aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland abgelehnt. Auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) lehnte den Vorschlag ab. Sollte die Regierung sich dennoch für das Einsparungsmodell entscheiden, könnten Konflikte innerhalb der Ampelkoalition vorprogrammiert sein.
Masala schlug gegenüber Focus vor, „die Schuldenbremse so umzuformulieren, dass Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen sind.“ Baerbock äußerte sich ähnlich und erklärte im Gespräch mit der Tagesschau: „Soziale Sicherheit gegen Freiheitssicherung gegeneinanderzustellen, ich weiß nicht, ob das so der sinnvollste Weg ist.“ Sie zeigte sich zuversichtlich, dass es möglich sein könnte, die Union davon zu überzeugen, das Sondervermögen für die Bundeswehr zu erhöhen.
Pistorius pocht für Finanzierung der Bundeswehr auf Plan im Jahr 2024
Bisher hat die Regierung noch keine klare Lösung für die Suche nach zukünftigen Milliarden für die Bundeswehr gefunden. Pistorius ist jedoch der Meinung, dass ein Finanzierungsplan bis 2024 vorliegen muss. Es müsse gewährleistet sein, dass über die jährlichen Haushaltsbeschränkungen hinaus geplant und beschafft werden könne, „weil wir noch lange nicht am Ende dessen sind, was wir brauchen“, so Pistorius im Januar. Es sei allgemein bekannt, dass der eigentliche Haushalt des Verteidigungsministeriums ab 2027 wachsen müsse. Der Investitionsbedarf der Truppe sei nach wie vor hoch.
Mithilfe des Sondervermögens erreicht die Bundesregierung in diesem Jahr das NATO-Ziel, jährlich mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben. Allerdings wird das Geld nicht nur für neue Rüstungsprojekte verwendet, wie ursprünglich geplant. Marcel Schlepper vom ifo-Institut, der sich mit dem Verteidigungshaushalt beschäftigt, weist auf zwei Änderungen hin. „Die eine ist, dass es nicht mehr nur Investitionen sind, die neu dazugekommen sind, um ehemalige Fähigkeitslücken zu schließen“, so Schlepper. „Und das Zweite, dass es jetzt auch geweitet wurde für Dinge wie Munition, was aber kein Großgerät darstellt, und dafür musste extra das Gesetz geändert werden.“
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