Doppelbesteuerung

Entlastung für Rentner: Ein Jahrgang profitiert besonders von der neuen Ampel-Regel

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Rentner aufgepasst: Die Bundesregierung hat Maßnahmen gegen die Doppelbesteuerung eingeleitet. Wer profitiert am meisten?

Berlin – Im Rentenkontext bezeichnet Doppelbesteuerung die Situation, in der jemand zweimal Steuern zahlt - einmal auf die Rentenversicherungsbeiträge während der Erwerbsphase und später wieder auf die erhaltene Rente. Dies wäre jedoch rechtswidrig, so zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Laut BFH liegt jedoch keine Doppelbesteuerung vor, wenn der steuerfreie Anteil der Rente die während des Berufslebens gezahlten Rentenversicherungsbeiträge übersteigt.

Eine neue Regelung entlastet viele Rentner und Rentnerinnen. (Symbolfoto)

Ampel nimmt Doppelbesteuerung für Rentner ins Visier

Seit den BFH-Urteilen 2021 hat die Ampelkoalition die Doppelbesteuerung ins Visier genommen. Der erste Schritt: Ab 2023 wurde die bisherige Begrenzung für den Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen aufgehoben. Das heißt: Beitragszahler hätten in diesem Jahr maximal 96 Prozent dieser Ausgaben steuerlich geltend machen dürfen. Erst 2025 wäre es möglich gewesen, die vollen 100 Prozent abzusetzen. Diese Regelung wurde auf 2023 vorverlegt, was zu einer geringeren Steuerbelastung für Beitragszahler führte.

Ein weiterer Schritt der Bundesregierung: Der zu versteuernde Anteil der Rentenzahlungen beträgt 2023 83 Prozent. In den folgenden Jahren sollte er jährlich um einen Prozentpunkt steigen. So wäre 2040 eine Vollversteuerung von 100 Prozent erreicht worden. Das Wachstumschancengesetz, soeben im Bundestag beschlossen wurde, sieht vor, dass Neu-Rentner 2023 nur 82,5 Prozent ihrer Rente versteuern müssen. Und der Wert in den kommenden Jahren jeweils nur um 0,5 Prozentpunkte steigt. Daher werden erst im Jahr 2058 die vollen 100 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig.

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Anpassung der Renten-Steuer: Dieser Jahrgang profitiert am meisten

Diese Änderungen können sich je nach Rentenbeginn unterschiedlich auf Rentner auswirken. Wer am meisten von den neuen Regelungen profitieren würde, hat Rentenexperte Werner Siepe für Ihre Vorsorge ermittelt.

Er hat exemplarisch sieben Modellfälle ausgewählt und den Steuervorteil berechnet. Die Grundlage seiner Berechnung: Ein Rentenbezug von 20 Jahren, ein Renteneintritt nach dem vollendeten 65. Lebensjahr und die grundlegenden Daten des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung. Das bedeutet: Er geht von einer Rentenerhöhung von 2,3 Prozent pro Jahr aus - ab 2036 eine jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 2,5 Prozent und eine Rentenerhöhung von jährlich 2 Prozent.

Das Ergebnis:

  • Am meisten profitiert der Jahrgang 1975 von den Änderungen. Der Vorteil - auf 20 Jahre gerechnet - beträgt hier 12.482 Euro.
  • Am wenigsten sparen würde der Jahrgang 1960. Laut der Berechnung liegt die Ersparnis bei nur 1538 Euro innerhalb von 20 Jahren.
  • Ruheständler mit einer sehr hohen Rente profitieren noch mehr. Höchstverdiener mit 40 Pflichtbeitragsjahren und einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würden dadurch ganze 23.522 Euro sparen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Kasper Ravlo

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