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Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner: Änderungen ab Juli im Überblick

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    Lisa Mayerhofer
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Die Rente erhöht sich zur Jahresmitte um 4,57 Prozent. Darüber hinaus gibt es ab Juli noch weitere Änderungen und Erhöhungen für Rentnerinnen und Rentner.

Berlin – Bald ist es so weit: Ab dem ersten Juli können sich Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf erhöhte Bezüge freuen. Zusätzlich zu den steigenden Bezügen gibt es auch einige Änderungen bei der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente. Hier ist ein Überblick darüber, wer ab Juli mehr Geld erhält.

Die Rente wird um 4,57 Prozent erhöht

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website bekannt gegeben, dass es ab Juli 2024 eine Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent geben wird. Diese Erhöhung dürfte für die Betroffenen durchaus bemerkenswert sein, da sie zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder über der Inflationsrate liegt und zum dritten Mal in Folge über vier Prozent liegt. Darüber hinaus handelt es sich um die erste bundesweite Anpassung, da die Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland nun gleich sind.

Ab dem ersten Juli können sich Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf erhöhte Bezüge freuen. (Symbolbild)

Zuschlag zur Rente: Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

Aber das ist noch nicht alles. Laut dem Fachportal Ihre Vorsorge werden etwa drei Millionen Rentner im Juli einen zusätzlichen Zuschlag erhalten, der bis November 2025 in Form einer monatlichen Zusatzzahlung gewährt wird. Wie genau das funktionieren soll, wird im folgenden Beispiel erläutert:

Im Juli 2024 wird ein Rentner, unter Berücksichtigung einer Erhöhung um 4,57 Prozent, eine monatliche Rente von 1.600 Euro beziehen. Darüber hinaus hat er vor Juli 2014 bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten und erhält nun zur Monatsmitte eine zusätzliche Zahlung von 7,5 Prozent. Dieser Zuschlag beträgt genau 120 Euro und wird voraussichtlich bis November des folgenden Jahres ausgezahlt.

Nicht jeder Rentner kann mit einem Zuschlag über die normale Rentenerhöhung von 4,57 Prozent rechnen. Laut Ihre Vorsorge wird der Zuschlag denjenigen gewährt, die vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Der Zuschlag soll als Ausgleich dafür dienen, dass die Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit mehrmals von Verbesserungen ausgeschlossen war.

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Die genaue Höhe des aktuellen Zuschlags hängt davon ab, wann die Erwerbsminderungsrente gewährt wurde. Für alle Zeiträume zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, für Zeiträume zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten Rentner jedoch nur 4,5 Prozent.

Hinterbliebenenrente: Ab Juli höhere Hinzuverdienstgrenzen

Ab Juli gibt es auch eine Änderung bei der Hinterbliebenenrente (auch Witwenrente genannt), da höhere Hinzuverdienstgrenzen gewährt werden, ohne dass es zu einer Kürzung kommt. Der Freibetrag für das eigene Einkommen steigt von bisher 992 Euro netto auf 1.038 Euro netto pro Monat. Es gibt auch Änderungen bei den Pfändungsfreigrenzen. Ab dem ersten Juli können Beträge nur dann gepfändet werden, wenn ein Rentner monatlich über mindestens 1.500 Euro Nettoeinkommen verfügt.

Die Grenze lag zuvor bei 1.409 Euro. Darüber hinaus muss die seit Januar dieses Jahres geltende Hinzuverdienstgrenze von rund 37.117 Euro pro Jahr berücksichtigt werden, die bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt. Im Falle der vollen Erwerbsminderung sinkt der Wert auf 18.558 Euro.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas / dpa

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