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Bahnstreik: Was Reisende wissen sollten, wenn der Zug ausfällt

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Durch Streiks bei der Deutschen Bahn kann es zu Zugausfällen, Störungen und Verspätungen kommen (Symbolbild).
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Durch Streiks kommt es bei der Deutschen Bahn zu Störungen. Was Reisende zur Rückerstattung, Ticket-Alternative und Entschädigung wissen sollten.

Düsseldorf – Wer mit der Bahn unterwegs ist, benötigt in der kommenden Woche viel Geduld. Denn bei der Deutschen Bahn wird gestreikt – und zwar ab Donnerstagnacht (2. September). Die Lokführergesellschaft GDL hat angekündigt, dass ab dem 2. bis 7. September ein Streik im Personenverkehr folgt. Der Güterverkehr wird sogar schon ab Mittwoch (1. September) bestreikt.

Da der Deutschen Bahn (DB) an Streiktagen das Personal fehlt, fallen oft zahlreiche Verbindungen aus. An Bahnhöfen stranden schnell tausende Menschen. Was heißt das nun für Bahn-Reisende? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man auch an Streik-Tagen ans Ziel gelangt und welche Entschädigungs-Ansprüche bestehen.

Streik Bahn: Wie bekomme ich das Geld für mein Ticket zurück?

Sollte ein Streik angekündigt sein, sollten sich Reisende direkt bei dem betroffenen Bahn-Unternehmen informieren. Das bedeutet: bei der Deutschen Bahn oder dem entsprechenden privaten Eisenbahn-Unternehmen. Bei Streiks geben die Bahn-Dienstleister bereits Hinweise auf den Websites, welche Züge und Verbindungen betroffen sind.

Falls Reisende nicht wie gebucht ans Ziel kommen, heißt es folgende Dinge zu beachten:

  • Belege sammeln: Wenn Fahrgäste mit der gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten sie Belege sammeln, bevor sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen
  • Verspätsbescheinigung unterzeichnen lassen: Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen und hat dafür entsprechende Verspätungsbescheinigungen vorbereitet
  • Fotos von Anzeige-Tafeln und Screenshots machen: Betroffene können aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von einer Information in der App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens machen, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen
  • Hinweis: Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Betroffene anschließend die Reise reklamieren

Streik Lokführer: Deutsche Bahn Ticket- und Kosten-Erstattung

Wenn die Bahn-Verbindung von einem Streik betroffen ist, bleibt oft nur ein Ausweg: ein anderes Verkehrsmittel suchen. Reisende, die aufgrund eines Bahn-Streiks auf ein Taxi, einen anderen Zug oder auf das eigene Auto umsteigen, sollten folgende Hinweise beachten.

Deutsche Bahn Streik: Wie bekomme ich das Geld für die Taxi-Fahrt wieder?

  • Im Nahverkehr hat die Deutsche Bahn in der Vergangenheit bereits Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus organisiert
  • Falls Reisende auf eigene Faust nach einem Taxi suchen, gibt es allerdings einige Einschränkungen – nicht jede Taxirechnung muss die Bahn nachträglich übernehmen
  • Nur wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden, muss das Bahnunternehmen die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten
  • Das Gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Reisende ihr Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen

Streik Deutsche Bahn: Kann ich den Fernverkehr nutzen?

  • Wenn sich abzeichnet, dass Fahrgäste ihr Ziel mit Nahverkehrszügen erst mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen, können sie ohne Aufpreis mit einem Zug des Fernverkehrs fahren
  • Hinweis: Dieser darf aber nicht reservierungspflichtig sein. Auch Sonderfahrten sind von dieser Regelung ausgeschlossen
  • Bevor Fahrgäste in den Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie ein gültiges Ticket lösen. Den entstehenden Mehraufwand können sie sich später von dem Bahnunternehmen zurückerstatten lassen
  • Dieses Recht besteht allerdings nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht mehr als 50 Kilometer lang ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer „erheblich ermäßigten“ Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder-Ticket, gilt diese Regelung nicht

Deutsche Bahn Geld zurück: Bekomme ich die Kosten, wenn ich wegen Streik mein Auto nehme?

  • Wer an einem Streiktag auf das eigene Auto umsteigt, kann sich die Kosten nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen

Deutsche Bahn Streik: Kann ich auf einen Flieger umsteigen? Bekomme ich das Geld für einen Flug erstattet?

  • Die Deutsche Bahn muss nur für einen ausgefallenen Zug entschädigen
  • Flüge werden demnach nicht erstattet

GDL-Streik: Entschädigung von der Deutschen Bahn einfordern

  • Wer wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die entsprechende EU-Fahrgastverordnung
  • Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen
  • Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Gibt es von dem Unternehmen nichts, sollten Reisende auch hier die Rechnungen für ihre Verpflegung aufbewahren.
  • Wichtig: Im Gegensatz zu den Fahrgastrechten gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht bei Verspätungen infolge eines Streiks.

Doch nicht nur durch die Lokführer-Streiks kann es zu Verspätungen und Ausfällen kommen, auch sind noch immer zahlreiche Strecken durch das Unwetter gesperrt. Zwar hat die Deutsche Bahn einige Verbindungen um Köln, Düsseldorf und Bochum bereits durch Behelfsarbeiten freigeben können, allerdings bleibt ein Großteil bis Ende 2021 oder länger nicht befahrbar. (jaw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 30. August inhaltlich aktualisiert. Neuerung: Gewerkschaft GDL beschließt neuen Streik.

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