VonAmy Walkerschließen
Die Doppelverbeitragung von Rentnern bleibt ein leidiges Thema. Trotz Versprechen der Regierung bleibt eine Lösung aus.
Berlin – Die Frage, warum Rentner mit mehreren Einkommensquellen doppelte Krankenkassenbeiträge entrichten müssen, sorgt immer wieder für Unverständnis. Dieses kontroverse Thema, das die Ampel-Koalition einst versprach zu adressieren, bleibt ungelöst. Trotz mehrfacher Zusicherungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die „Doppelverbeitragung zu beenden“, ist bisher keine Veränderung eingetreten. Warum das so ist, ist auch gar nicht schwer zu verstehen.
Doppelverbeitragung in der Rente: Das steckt dahinter
Die Erhebung von Krankenkassenbeiträgen auf alle Einkünfte, einschließlich der Rente, ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert. Es besagt, dass Krankenkassenbeiträge auf das gesamte Einkommen einer Person bis zu einer festgelegten Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, zu entrichten sind. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet und wenn die Summe unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt, sind auf alle Beiträge zu zahlen. Renten jeglicher Art sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro.
Viele Rentner und auch Politiker empfinden diese doppelte Beitragszahlung als ungerecht. Schließlich haben Rentner bereits während ihrer Berufstätigkeit Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente gezahlt. Trotz einer Verbesserung im Jahr 2020 durch die Einführung eines Freibetrags auf Betriebsrenten, bleibt die Doppelverbeitragung im Kern bestehen.
Thomas L. ist Rentner. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt er eine monatliche Rente von 1500 Euro. Dazu hat er noch eine betriebliche Rente in Höhe von 600 Euro im Monat. Seine jährlichen Einkünfte belaufen sich also auf 25.200 Euro (brutto). Das liegt deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr, deshalb muss Thomas auf beide Einkünfte Beiträge zahlen.
Auf die Betriebsrente gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Thomas muss also nur auf 423,25 Euro KV-Beiträge zahlen. Seine Krankenkasse fordert einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent, auf die Betriebsrente zahlt er also 61,79 Euro für die Krankenkasse im Monat.
Bei der gesetzlichen Rente gilt ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent, den Rentner nur zur Hälfte zahlen müssen. Die Rentenversicherung überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Krankenkasse. Thmoas L. zahlt auf die gesetzliche Rente monatlich 109,50 Euro als KV-Beitrag.
Insgesamt zahlt Thomas jeden Monat also 178,07 Euro an seine Krankenkasse.
Die Absurdität dieser Regelung wird deutlich, wenn Rentner einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. In diesem Fall teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (der Rentner) die Krankenkassenbeiträge und die Krankenkasse erhält zusätzlich zur Rente jeweils hälftig einen Beitrag vom Rentner und der Rentenkasse. Wer ein hohes Einkommen hat, kann schnell die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten und zahlt somit den Höchstbeitrag aus dem Lohn und zusätzlich seinen Anteil aus der Rente an die Krankenkassen.
Krankenkassen sind in Geldnot
Die Ampel-Koalition hatte ursprünglich vor, diese Doppelverbeitragung zu beenden. Insbesondere mit Blick auf die Absicht der Koalition, die Fortsetzung der Arbeit nach Erreichen des Rentenalters attraktiver zu gestalten, wäre dies eine bedeutende Änderung. Trotz wiederholter Ankündigungen des Bundeskanzlers hat sich jedoch bisher wenig getan.
Auf Anfrage an das Bundesgesundheitsministerum hieß es, mit der Einführung des Freibetrags entlaste man Betriebsrentner bereits um jährlich 1,2 Milliarden Euro. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation ist derzeit noch offen, ob sich im Lauf der Legislaturperiode Möglichkeiten ergeben, Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner [...] weitergehend zu entlasten. Eine solche Entlastung ist im Übrigen nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages,“ so der Pressesprecher.
Die Lösung dieses Problems stellt für die Bundesregierung eine Herausforderung dar. Einerseits möchten sie die Rentner als Wählergruppe zufriedenstellen, andererseits können die Krankenversicherungen nicht einfach auf Millionen an Beitragszahlungen verzichten. Tatsächlich rechnen die gesetzlichen Kassen für 2024 mit einem Defizit von 3,5 Milliarden Euro. Es handelt sich also um eine politisch heikle Angelegenheit, die durch die Tatsache, dass sie nicht angegangen wird, nicht weniger heikel wird.
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