Rentenversicherung

Drohendes Renten-Drama: Beamte sollen einzahlen – Bas könnte Österreich zum Vorbild nehmen

Nach den Plänen von Bärbel Bas sollen Beamte künftig in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Blick nach Österreich zeigt, wie das aussehen könnte.

Berlin – Deutschland steht bei der Politik in Sachen Rente vor wegweisenden Entscheidungen. Der demografische Wandel bringt das derzeitige Rentensystem unter enormen Druck – sowohl kurzfristig als auch mittelfristig. In dieser Situation hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Vorschlag unterbreitet, der für erhebliche Diskussionen sorgt: Sie will Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) integrieren.

Bundesarbeitsministerin Bas schlägt vor, dass künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.

Aber wie würde eine solche Systemreform funktionieren? Im Nachbarland Österreich lassen sich Anhaltspunkte finden, wie die Bas-Pläne in Zukunft konkret aussehen könnten.

Bas-Pläne – Beamte sollen in die Rentenversicherung einzahlen

Der Plan der Arbeitsministerin von der SPD umfasst die Eingliederung von Beamten, Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die SPD-Politikerin äußerte sich im Mai 2025 folgendermaßen: „In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern“. Mit dieser Reform würden zusätzliche Beitragszahler das Rentensystem stützen und dessen Finanzierung verbessern.

Hintergrund des Vorschlags sind die Folgen des demografischen Wandels. Die Anzahl der Einzahler wird künftig abnehmen, während immer mehr Menschen Rente beziehen werden. Zusätzlich drücken die enormen Ausgaben für Beamtenpensionen auf die Staatskasse - 2023 waren es bereits 63,4 Milliarden Euro.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt mit ihrem Vorschlag für heftige Diskussionen.

Pläne zur Rente für Beamte stoßen auf scharfe Kritik

Der Vorschlag von Bas hat zu hitzigen und strittigen Diskussionen geführt. Der Vorstoß brachte eine schon länger brodelnde Auseinandersetzung über Fairness und Nachhaltigkeit der Altersvorsorge wieder zum Kochen.

Der eigentliche Streitpunkt liegt jedoch tiefer: Es prallen die finanzielle Stabilisierung des deutschen Umlageverfahrens und das verfassungsrechtlich abgesicherte Sondersystem der Beamtenversorgung aufeinander. Während Unterstützer eine „Einheitsversicherung für alle“ verlangen, um die Rentenkassen zu stabilisieren und eine vermeintliche „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ abzuschaffen, führen die Gegner verfassungsrechtliche Hindernisse und die gewaltigen Kosten einer derartigen Systemänderung ins Feld.

Die Kontroverse dreht sich daher nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern berührt auch die historisch gewachsenen Gerechtigkeitsprinzipien, die das deutsche Staatswesen prägen.

Der Blick ins Nachbarland – Österreichs Rentensystem als mögliches Vorbild

Bei politischen Debatten über eine Altersvorsorge-Reform wird häufig auf das Renten-Modell Österreichs als Vorbild verwiesen. Durch das Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) von 2005 führte Österreich ein einheitliches „Pensionskonto“ für praktisch alle Berufstätigen ein, auch für Bundesbeamte. Dieses Verfahren soll die Rentenhöhe durchschaubarer und leistungsbezogener gestalten. Seither errechnet sich die Pension nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) über einen jährlichen Kontoprozentsatz (aktuell 1,78 Prozent), der auf die Beitragsbasis angerechnet wird.

Rente für Auswanderer: Die begehrtesten Länder für Deutsche im Ruhestand

Den ersten Platz belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner.
Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt Österreich mit Zahlungen an knapp 29.000 deutsche Rentner den ersten Platz als Auswanderland für Ruheständler. (Stand 31.12.2023) Besonders beliebt sind die Metropolen Wien, Salzburg und Innsbruck. Für Deutsche ist das Nachbarland vergleichsweise mit geringen Hürden verbunden, schließlich müssen sie keine neue Sprache erlernen. © SEPA.Media/IMAGO
An andere Berechtigte wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen getätigt.
An Renten-Berechtigte aus anderen Ländern wurden 2023 rund 98.000 Zahlungen nach Österreich getätigt, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. Kein Wunder, schließlich kürte die Unternehmensberatung Mercer Wien im Jahr 2023 zur lebenswertesten Stadt weltweit.  © Zoonar/IMAGO
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Zahlungen das zweitbeliebteste Land.
Die Schweiz ist mit rund 26.000 Renten-Auszahlungen das zweitbeliebteste Land für Ruheständler. Die Höhe der bezogenen deutschen Rente ändert sich zwar nicht, wer in der Schweiz lebt. Aber Portale mit Informationen zum Auswandern in die Schweiz weisen auch daraufhin: Für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz müssen Deutsche, die nicht der EU/EFTA-Staaten angehören, eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. © Panthermedia/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Beteiligte sind jedoch im Vergleich zu anderen Ländern mit knapp 34.000 wenig.
Zahlungen an ausländische Rentner, die in der Schweiz leben, sind jedoch im Vergleich mit knapp 34.000 wenig. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind deutlich höher als beispielsweise in Deutschland. © Imagebroker/IMAGO
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Das drittbeliebteste Land.
Knapp 23.000 deutsche Rentenzahlungen gingen nach Spanien. Damit ist es laut der Statistik der deutschen Rentenversicherung das drittbeliebteste Land. Deutsche Rentner können in Spanien von günstigeren Lebenshaltungskosten profitieren. © Westend61/IMAGO
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an andere ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt.
Im Vergleich dazu wurden rund 178.000 Rentenzahlungen an ausländische Berechtigte mit Wohnsitz in Spanien ausbezahlt. Eine hohe Zahl – das milde Klima und die vielfältigen Landschaften locken Auwandernde. © NurPhoto/IMAGO
Auf dem vierten Platz landet Amerika mit knapp 21.000 deutschen Zahlungen.
Auf dem vierten Platz landen laut Rentenatlas die USA mit knapp 21.000 deutschen Rentenzahlungen. Die wichtigste Voraussetzung für ein Leben dort: eine Aufenthaltsgenehmigung. Es existiert kein Rentenvisum für die Vereinigten Staaten, wie americandream.de erklärt. Eine Green Card ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt. © Pond5 Images/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind in Amerika bei rund 43.000.
Zahlungen an ausländische Berechtigte liegen laut Deutscher Rentenversicherung in den USA bei rund 43.000. Durch die englische Sprache sind die USA für viele niederschwelliger als andere Länder – das US-Gesundheitssystem ist allerdings komplex und Krankheiten können teuer werden. © Zoonar/IMAGO
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner.
In Frankreich gab es rund 18.000 Zahlungen an deutsche Rentner, wie die Statistik zeigt. Wie „Connexion Emploi“ beschreibt, ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend erforderlich, kann aber beantragt werden.  © blickwinkel/Imago
Die Zahl an anderen ausländischen Berechtigten betragen in Frankreich knapp 88.0000.
Die Zahl an ausländischen Rentner betragen in Frankreich knapp 88.0000. Mehr also als in der Schweiz oder den USA. © Propaganda Photo/IMAGO
Urlauber müssen sich in den Niederlanden nächstes Jahr auf eine mögliche Änderung einstellen.
In die Niederlande gingen 2023 knapp 10.000 Zahlungen an Deutsche, womit das Land auf Platz sechs rutscht. © Manngold/Imago
Dagegen gingen in diesem Land knapp 59.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte.
Für ausländische Rentner sind die Niederlande aber offenbar attraktiv: Laut der deutschen Rentenversicherung werden 59.000 Zahlungen dorthin geleistet. © SOPA Images/IMAGO
Nach Kanada gingen rund 7.900 Zahlungen an deutsche Rentner.
Nach Kanada gingen rund 8000 Zahlungen an deutsche Ruheständler, wie die deutsche Rentenversicherung berichtet. Es gibt laut kanadischer Einwanderungsbehörde verschiedene Einwanderungsmöglichkeiten für Rentner, unter anderem Express Entry, Provincial Nominee Program und Familiensponsoring. Für Rentner könnten auch das Business/Investor Programs oder das Self-employed Program infrage kommen. Das Super-Visum berechtigt für einen Aufenthalt für fünf Jahre. © Cavan Images/IMAGO
An andere Berechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen.
An ausländische Rentenberechtigte gingen knapp 29.000 Zahlungen nach Kanada. © Addictive Stock/IMAGO
Die Zahlungen an deutsche Berechtigte in Italien waren bei rund 7.800.
Ein anderes Nachbarland zu Deutschland zieht Rentner deutlich weniger an: Nach Italien werden laut Rentenversicherung rund 8000 Renten ausgezahlt.  © Bihlmayerfotografie/IMAGO
Die Zahlungen an andere ausländische Berechtigte sind hier vergleichsweise mit knapp 349.000 am Höhepunkt.
Im Gegensatz zu den Deutschen ist Italien bei Rentnern anderer Länder durchaus attraktiv. Die Zahlungen an ausländische Berechtigte sind hier mit knapp 349.000 vergleichsweise am Höhepunkt. © Steinsiek.ch/IMAGO
Nach Polen wurden rund 6.000 Zahlungen an deutsche Berechtigte geleistet.
Nach Polen wurden rund 6000 Zahlungen an deutsche Rentner geleistet. Laut Deutscher Rentenversicherung muss einmal jährlich ein Lebensnachweis erbracht werden. © NurPhoto/IMAGO
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an andere ausländische Berechtigte in Polen.
Dagegen gab es knapp 37.000 Zahlungen an ausländische Renten-Berechtigte in Polen, wie der Rentenatlas 2024 zeigt. © Dreamstime/IMAGO
In die Türkei gingen knapp 4000 Zahlungen an deutsche Berechtigte.
In die Türkei gingen nur knapp 4000 Zahlungen an deutsche Rentner. Bei einem Aufenthalt länger als 90 Tage ist ein Visum erforderlich. © NurPhoto/IMAGO
Im Gegensatz dazu gingen rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner.
Im Gegensatz zu deutschen Ruheständlern gingen aber rund 84.000 Zahlungen an andere ausländische Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich vor dem Umzug in die Türkei beraten zu lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden. © Zoonar/IMAGO
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung knapp 3000 Zahlungen gegangen.
Nach Griechenland sind laut deutscher Rentenversicherung nur knapp 3000 deutsche Rentenzahlungen gegangen. Griechenland hat eine lange Geschichte wirtschaftlicher Krisen, was für Rentner ein Unsicherheitsfaktor sein könnte. © NurPhoto/IMAGO
Zahlungen an andere ausländische Berechtigte gab es rund 90.000.
Zahlungen an andere ausländische Renten-Berechtigte gab es rund 90.000.  © Imagebroker/IMAGO
Nach Kroatien wurden wiederum knapp 1500 Zahlungen geleistet, womit Kroatien unter mit unter die drei letzten Plätze fällt.
Kroatien ist zwar eines der Top-Urlaubsländer für Deutsche – doch Ruheständler zeiht es nicht so sehr zum Auswandern dorthin, wie in andere Länder. Gerade einmal 1500 Rentenzahlungen werden laut Rentenatlas dorthin geleistet. Kroatien fällt damit unter die drei letzten Plätze.  © Pixsell/IMAGO
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz.
In Serbien gingen 655 Zahlungen an deutsche Berechtigte. Damit belegt dieses Land den vorletzten Platz. Immerhin: Etwa 41.000 Zahlungen an ausländische ausgewanderte Rentner flossen laut Deutscher Rentenversicherung in das Land. © Despositphotos/IMAGO
Mit 333 Rentenzahlungen (Stand 31.12.2023) an Deutsche gehen laut der deutschen Rentenversicherung die wenigsten nach Bosnien Herzegowina.
Bosnien Herzegowina bildet mit nur 333 Rentenzahlungen an Deutsche das Schlusslicht. Laut der Deutschen Rentenversicherung gehen aber etwa 37.500 Rentenzahlungen an ausländische Rentner. © Capital Pictures/IMAGO

Das österreichische System funktioniert aber nicht nur wegen der Vereinheitlichung verschiedener Berufsgruppen. Entscheidend sind nach Einschätzung des Deutschen Institut für Altersvorsorge die deutlich höheren Beiträge: Österreich erhebt seit 1988 unverändert 22,8 Prozent, Deutschland hingegen nur 18,6 Prozent.

Außerdem erfolgte Österreichs Pensionsreform nicht hastig, sondern als langwieriger Prozess über mehrere Jahrzehnte. Das Gesetz von 2005 gilt nach Angaben des Öffentlichem Dienst Österreich hauptsächlich für Menschen, die ab 1976 geboren wurden oder ab 2005 Beamte wurden. Zum Schutz älterer Generationen gab es ausgedehnte Übergangsbestimmungen, etwa die sogenannte „Parallelrechnung“, die Renten nach alten und neuen Regelungen errechnete. (phs/dpa)

Ist Österreichs Rentensystem auf Deutschland übertragbar?

Eine unmittelbare Übernahme des österreichischen Systems ist in Deutschland bereits wegen verfassungsrechtlicher Besonderheiten unmöglich. Das Bundesverfassungsgericht hat das Alimentationsprinzip und die damit verbundene „Vollversorgung“ der Beamten mehrfach als „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ bestätigt und für unantastbar erklärt. Eine Eingliederung der Beamten wäre nach einer Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verfassungsrechtlich nur machbar, wenn der Staat weiterhin das „Vollversorgungsniveau“ seiner Mitarbeiter garantiert.

Auf kurze Sicht würde die Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung auch gewaltige Kosten nach sich ziehen. Weil die Bruttogehälter der Beamten steigen müssten, um die neuen Beiträge auszugleichen, rechnet das IW-Köln mit jährlichen Zusatzkosten von bis zu 20 Milliarden Euro.

Der Vorschlag von Bas, Beamte in die GRV zu integrieren, könnte demnach zwar helfen, die Rentenversicherung in Deutschland zu stabilisieren und die Gerechtigkeitsdebatte zwischen angestellten und selbstständigen Beitragszahlern zu entschärfen. Österreichs System kann dabei als Inspirationsquelle fungieren, auch wenn es aufgrund der grundlegenden verfassungsrechtlichen und fiskalischen Unterschiede keine einfache Blaupause darstellt. Das demografische Problem der GRV löst das alleinige Einbeziehen der Beamten wahrscheinlich jedoch nicht.

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

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