VonAmy Walkerschließen
Die Diskussion über das mögliche Ende der sogenannten Rente mit 63 verursacht bei einigen Unzufriedenheit. Wer hat definitiv noch Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente?
Berlin – Während CDU und SPD gerade einen neuen Koalitionsvertrag aushandeln, machen führende Ökonomen im Land wieder Druck: Im nächsten Bundeshaushalt muss gespart werden, es fehlt an allen Ecken und Enden an Geld. Der designierte Kanzler Friedrich Merz plant offenbar die Aufnahme von 900 Milliarden Euro an Schulden, um die Bundeswehr und die Infrastruktur im Land zu ertüchtigen. Doch auch mit diesen Sondervermögen muss der Haushalt saniert werden. Besonders im Fokus ist der aufgeblähte Sozialetat.
Debatte um die Abschaffung der Rente mit 63: Haushalt muss saniert werden
Wirtschaftsexperten ist die umgangssprachlich genannte „Rente mit 63“ schon lange ein Dorn im Auge. Denn die abschlagsfreie Frührente passt nicht zur Lage der Deutschen Rentenversicherung: Es gibt immer mehr Rentner und Rentnerinnen und immer weniger Beitragszahlende, die diese Renten finanzieren sollen.
Um die Zahlungsfähigkeit der Rentenkasse zu wahren, müsste die Politik eigentlich versuchen, den demografischen Wandel möglichst zu strecken. Durch die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte gehen jedes Jahr Hunderttausende Menschen zusätzlich in Rente.
In der aktuellen Haushaltslage führen Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, Martin Werding und Veronika Grimm diese Argumente erneut an. Ob CDU und SPD sich aber wirklich zu einem so unbeliebtem Schritt durchringen werden, ist alles andere als sicher.
Diese Jahrgänge können früher in Rente gehen und genießen den Vertrauensschutz
Sollte die Abschaffung der Rente mit 63 tatsächlich kommen, wäre es ein langsamer Reformprozess. Es gilt nämlich der sogenannte Vertrauensschutz, also: Wenn sich im Rentenrecht etwas ändert, dann nicht von einem Tag auf den anderen, damit die Jahrgänge, die kurz vor dem Rentenalter stehen, sich nicht plötzlich umstellen müssen. „Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden“, erklärt die Rentenversicherung dazu.
Wer seinen Antrag auf eine vorzeitige Rente also schon eingereicht hat, wird in jedem Fall den Vertrauensschutz genießen. Sehr wahrscheinlich würde das auch die Jahrgänge, die in den kommenden fünf bis zehn Jahren in Frührente gehen könnten, zutreffen.
Folgende Jahrgänge können nach aktuellem Recht nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen:
| Jahrgang | Alter bei Rentenbeginn | Jahr des Renteneintritts |
|---|---|---|
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate | 2025/2026 |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate | 2026/2027 |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate | 2027/2028 |
| 1964 | 65 Jahre | 2029 |
| 1965 | 65 Jahre | 2030 |
Nach aktuellem Recht können alle fortführenden Jahrgänge mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre lang eingezahlt haben.
Mit Abschlag in Frührente: Wird der Abschlag noch erhöht?
Noch früher können jene in Rente gehen, die bereit sind, Abschläge auf ihre Rente zu zahlen. Aktuell beträgt dieser 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Ruhestand. Grundsätzlich können Versicherte ab 63 in Rente gehen, wenn sie dann die Abschläge zahlen. Auch hier gibt es Forderungen, den Rentenabschlag zu erhöhen, auf etwa 0,5 Prozent pro Monat. Sollte sich daran etwas ändern, würde auch hier der Vertrauensschutz greifen, zumindest für eine Übergangsphase.
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