VonMarkus Hofstetterschließen
Die Politik lässt potenzielle Käufer neuer E-Autos im Unklaren darüber, ob sie ab 2026 Kfz-Steuern zahlen müssen. Ein Verband warnt vor den Folgen eines möglichen Endes dieses Privilegs.
Berlin – „Die Bundesregierung muss mit ihrem Etat für den Bundeshaushalt 2026 ein starkes Aufbruchs- und Wachstumssignal senden“, schreibt der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einer Mitteilung. Dazu gelte es, klare Prioritäten zugunsten der generellen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu setzen – bei den Energiepreisen, bei der E-Mobilität, der Lade- und Tankinfrastruktur sowie bei Schlüsseltechnologien.
Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos auf der Kippe: Koalitionsvertrag sieht Verlängerung vor
Vor allem bei der E-Mobilität sieht der VDA Eile geboten. Die Regierung soll schnellstmöglich die im Koalitionsvertrag angekündigte Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die Ende 2025 ausläuft, sicherstellen. Denn laut dem Verband hat sich die Steuerbefreiung als wirksamer Anreiz erwiesen. Würde diese für Neuzulassungen ab 2026 nicht mehr greifen, hätte das unabsehbare Folgen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität bei Pkw und Nutzfahrzeugen.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität angekündigt. Dazu zählt auch, Elektroautos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer zu befreien.
Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos auf der Kippe: Finanzministerium verweist auf Autodialog
Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Ressort eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung grundsätzlich für notwendig halte. Damit würde schließlich ein Anreiz für private E-Autokäufe geschaffen. Federführend sei jedoch das Bundesfinanzministerium.
Dieses will sich aber offensichtlich noch nicht festlegen. Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Verlängerung der befristeten Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 sei im Koalitionsvertrag vereinbart. „Die Umsetzung wird aktuell geprüft.“ Beim von der Bundesregierung angekündigten „Autodialog“, der am 9. Oktober stattfinden soll, sollen weitere Maßnahmen zur Stärkung der Automobilindustrie beraten werden. Klingbeil hatte im Bundestag konkrete Entscheidungen angekündigt.
Verbraucher, die beabsichtigen, nach dem 31. Dezember ein E-Auto zu kaufen, haben damit derzeit keine Klarheit darüber, ob ein ab Anfang 2026 zugelassenes E-Auto von der Kfz-Steuer befreit ist und ob diese Befreiung bis 2035 gilt.
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Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos auf der Kippe: Steuerbefreiung gilt noch bis Ende 2025
Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat laut dem ADAC eine klare Strategie. Klimaschädliche Fahrzeuge mit einem hohen CO₂-Ausstoß werden höher besteuert als solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß. Für reine Elektroautos gilt sogar: Seit dem 18. Mai 2011 werden Neuzulassungen gar nicht besteuert. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2025.
Die Steuerbefreiung gilt zwar für zehn Jahre, ist aber bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Das bedeutet, dass Käufer von E-Autos den kompletten Zeitraum von zehn Jahren mittlerweile gar nicht mehr ausnutzen können. Wechselt das E-Auto den Halter, so wird die Steuerbefreiung laut ADAC weitergegeben. Für Plug-in-Hybride gibt es übrigens keine Befreiung von der Kfz-Steuer.
Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos auf der Kippe: Für einen BMW i3 wären rund 50 Euro fällig
Der ADAC hat auch die möglichen höheren Kosten für E-Autobesitzer nach einem Ende der Steuerbefreiung dargestellt. Demnach würden für E-Autos bis 3,5 Tonnen pro angefangene 200 Kilogramm bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 5,625 Euro berechnet werden. Bis 3000 Kilogramm erhöht sich dieser Betrag auf 6,01 Euro und bis 3500 Kilogramm auf 6,39 Euro.
In einer Beispielsrechnung kommt der Automobilclub für einen BMW i3 aus dem Jahr 2013 mit einem Gewicht von 1630 Kilogramm auf mindestens 50 Euro. Damit ist die Kfz-Steuer laut ADAC immer noch günstiger als bei vergleichbaren Modellen mit Verbrennungsmotor.
Kfz-Steuerbefreiung für neue E-Autos auf der Kippe: Möglicher Einfluss auf das Verbraucherverhalten
Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hält eine Beibehaltung der Steuerbefreiung für sinnvoll. Laut ZDK-Präsident Thomas Peckruhn sei schon jetzt eine hohe Zurückhaltung bei den Privatkunden zu beobachten. Ohne den Steuervorteil würde es noch schwieriger, zumal die vor der Wahl versprochene Senkung der Stromsteuer ja auch nicht gekommen sei.
Für den ADAC ist die Kfz-Steuerbefreiung allerdings nur eine „weitere Stellschraube“, um die Elektromobilität zu unterstützen. „Wesentlich bedeutender sind allerdings attraktive Anschaffungspreise, günstiger Ladestrom und die Möglichkeit, das Elektroauto wohnortnah laden zu können.“
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ein Ende der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos die Kaufentscheidung von Verbrauchern durchaus beeinflussen kann. Nach dem Ende der E-Autoprämie Ende 2023 brachen die Verkäufe kurz darauf ein.
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

