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Das Bundessozialgericht hat festgelegt, dass Kindererziehungszeiten im Zweifel der Mutter zugeordnet werden. Es gibt jedoch Optionen, wie Väter ihre Rentenansprüche schützen können.
Berlin – Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von April 2024 gilt: Kindererziehungszeiten werden im Zweifelsfall der Mutter zugeordnet. Das jüngste Urteil betrifft vor allem Väter, die in der Kinderbetreuung genauso engagiert sind wie Mütter, es sei denn, sie können ihre überwiegende Erziehungsleistung nachweisen.
Rentenplus geht an die Mutter – Möglichkeiten für mehr Rente auch für Väter
Laut Informationsportal ihre-vorsorge gibt es jedoch Wege, wie Väter ihre Rentenansprüche sichern können. Demnach können Eltern in einer gemeinsamen Erklärung „die Zuordnung der Kindererziehungszeit/Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung“ abgeben. Diese Erklärung erlaubt es, dass Eltern gemeinsam entscheiden, welcher Elternteil die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Sie kann maximal rückwirkend für zwei Monate abgegeben werden und muss für die Zukunft bindend sein, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Wenn keine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde, kann die Zuordnung der Erziehungszeiten offenbar auch im Rahmen der Rentenkontenkontrolle bei der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Hierbei muss der Elternteil, der die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet hat, angegeben werden.
118 Euro mehr Rente pro Monat: Das sind die Regeln
Für jedes Kind werden in der gesetzlichen Rentenversicherung drei Jahre als Pflichtbeitragszeit anerkannt. Diese Zeit beginnt am ersten Tag des Monats nach der Geburt und endet nach 36 Monaten. Eltern können durch die Kindererziehungszeiten die fünfjährige Wartezeit für die reguläre Altersrente erfüllen und somit eine kleine Rente erhalten, auch wenn sie keine weiteren Versicherungszeiten vorweisen können.
Ein Jahr Kindererziehung wird mit einem Rentenpunkt angerechnet, der ab Juli 2024 einen Wert von 39,32 Euro hat. Drei Jahre Kindererziehung erhöht Rente demnach monatlich um etwa 118 Euro, heißt es in dem Bericht.
Mehr Rente im Alter: Wie Väter profitieren können
Wichtig zu beachten: „Liegt eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vor, erfolgt die Zuordnung zur Mutter“, so heißt es in § 56 des Bundessozialgerichts. Sollten beide Eltern in gleichem Maße an der Erziehung beteiligt gewesen sein, erhält die Mutter die Kindererziehungszeit – was das Bundessozialgericht im April 2024 als verfassungsgemäß bestätigt hat.
Auch wenn das BSG bei gleichmäßiger Erziehung die Zuordnung der Mutter überlässt, können Väter von den Familienleistungen profitieren, wenn sie die überwiegende Betreuung übernommen haben. Laut Gesetz wird die Erziehungszeit dem Elternteil angerechnet, der tatsächlich die Hauptverantwortung getragen hat. Hat also der Vater größtenteils die Erziehung übernommen, muss er dies nachweisen, um den Rentenzuschlag von rund 118 Euro monatlich zu erhalten.
Rubriklistenbild: © Silvia Marks/dpa-tmn/dpa
