Fragen und Antworten

Erwerbsminderungsrente im Überblick: Wer sie bekommt, wie hoch sie ist und was man trotzdem verdienen darf

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Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige finanzielle Stütze bei Krankheit oder nach einem Unfall. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

München – Ob Krankheit oder Unfall: Schicksalsschläge können jeden treffen. Umso wichtiger ist es, dass man auch in solchen Fällen abgesichert ist – auch finanziell. Denn wer so schwer krank oder stark eingeschränkt ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss schließlich trotzdem von etwas leben. Hier greift in der Regel die Erwerbsminderungsrente. Doch ab wann kann man diese beziehen? Wie hoch fällt sie aus? Und was muss man beachten? Wir haben die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

Wer erhält die Erwerbsminderungsrente?

Grundsätzlich erhält man die Erwerbsminderungsrente, wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist. Ob man die volle oder nur die halbe Erwerbsminderungsrente beziehen kann, richtet sich nach dem zeitlichen Umfang, indem man dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht. Wie sich dies genau definiert, können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen.

Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)Rentenanspruch
unter 3 Stunden täglichvolle Rente
3 bis unter 6 Stunden täglichhalbe Rente (bei Arbeitslosigkeit: volle Rente)
6 Stunden oder mehr täglichkeine Rente

Quelle: DRV

Erwerbsminderungsrente: Welche Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung gelten?

Nicht nur die medizinische Einordnung spielt beim Bezug der Erwerbsminderungsrente eine Rolle. Auch versicherungsrechtlich müssen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:

  • Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
  • In den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung müssen drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt worden sein

Was ist die teilweise Erwerbsminderung?

Man gilt als teilweise erwerbsgemindert, wenn man noch dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden, aber maximal sechs Stunden pro Tag zu arbeiten. Diese Rente ist auch nur halb so hoch, wie die volle Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente sichert im Krankheitsfall ab. (Symbolfoto)

Erwerbsminderungsrente berechnen: So hoch fällt sie aus

Die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auf der einen Seite spielen hier die bereits gesammelten Rentenpunkte die wichtigste Rolle. Diese werden mit dem zum Zeitpunkt des Renteneintritts geltenden Rentenwert multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Rentenhöhe. Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es allerdings auch noch die Zurechnungszeit. Durch diese Regelung wird verhindert, dass junge Menschen nur eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente erhalten. Wer beispielsweise bereits nach 10 Jahren berufsunfähig wird, würde sonst bei weitem nicht so viel Rente erhalten, wie jemand, der dies nach 30 Arbeitsjahren wird. Die Zurechnungszeit ist also die Zeit, bis ein gewisses Alter erreicht wird.

Beispiel:

Marie M. wird im Jahr 2023 mit 30 Jahren Erwerbsminderungsrentnerin. Beim Rentenbeginn im Jahr 2023 liegt das Alter der Zurechnungszeit bei 66 Jahren. Somit werden ihr so viele Rentenpunkte angerechnet, wie sie mit ihrem aktuellen Verdienst bis zum Alter von 66 Jahren verdient hätte.

Wie berechnet sich die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente?

Bis zu welchem Alter die Zurechnungszeit gilt, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. In der folgenden Tabelle können Sie die schrittweise Erhöhung nachlesen:

Jahr des RentenbeginnsZurechnungszeit bis zum Alter von
202065 Jahre und 9 Monate
202165 Jahre und 10 Monate
202265 Jahre und 11 Monate
202366 Jahre
202466 Jahre und 1 Monat
202566 Jahre und 2 Monate
202666 Jahre und 3 Monate
202766 Jahre und 4 Monate
202866 Jahre und 6 Monate
202966 Jahre und 8 Monate
203066 Jahre und 10 Monate
203167 Jahre

Wie kann ich die Erwerbsminderungsrente beantragen?

Wie auch die gesetzliche Altersrente muss man auch die Erwerbsminderungsrente beantragen. Den Antrag kann man entweder in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder auf deren Website stellen. Welche Dokumente für einen klassischen Rentenantrag benötigt werden, können Sie hier nachlesen. Zusätzlich benötigt die DRV für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch folgende Unterlagen:

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen
  • Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der vergangenen Jahre
  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft)
  • Chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten

Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente noch etwas hinzuverdienen?

Ja, das ist möglich, allerdings nur im Rahmen des geschätzten zeitlichen Arbeitsumfangs. Zudem gibt es noch eine Hinzuverdienstgrenze, die nicht überschritten werden sollte, andernfalls würde die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente orientiert sich diese Grenze am Durchschnittsentgelt, welches jedes Jahr anders ausfällt. Dementsprechend ist auch die Grenze dynamisch. Im Jahr 2023 liegt sie bei 17.823,75 Euro pro Jahr. (ph)

Rubriklistenbild: © IMAGO/FrankHoermann/SVEN SIMON

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