- VonNicola de Paolischließen
Europaweite Rentenprodukte spielen aus Sicht von EU-Prüfern noch immer keine ernstzunehmende Rolle. Der Europäische Rechnungshof fordert „zusätzliche Schritte“ und eine Verbesserung der EU-Regeln.
Luxemburg – Europaweite Rentenprodukte spielen aus Sicht von EU-Prüfern noch immer eine zu geringe Rolle. „Leider bleiben sowohl betrieblich geförderte als auch EU-weite private Rentensysteme hinter den Erwartungen zurück, insbesondere was eine Absicherung über Ländergrenzen hinweg betrifft“, kritisiert Mihails Kozlovs vom Europäischen Rechnungshof. „Es müssen zusätzliche Schritte unternommen werden“, fordert er laut dpa-AFX.
EU legte Regeln für grenzüberschreitende Altersvorsorge fest
Zwar liegt die Verantwortung für die Rentensysteme bei den einzelnen EU-Staaten, doch hat die Europäische Union grundlegende Richtlinien für betriebliche Rentenfonds etabliert und die Basis für eine private Altersvorsorge auf EU-Ebene geschaffen. Die staatlichen Rentensysteme vieler Länder haben Schwierigkeiten, eine angemessene Rentenhöhe sicherzustellen.
Die EU-Kommission und die Eiopa, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung mit Sitz in Frankfurt, haben es bisher nicht geschafft, „die Rolle der betrieblichen Altersversorgung in den EU-Ländern zu stärken oder der sogenannten Europarente zum Durchbruch zu verhelfen“, so der Europäische Rechnungshof.
Grenzüberschreitende Altersvorsorge spielt noch keine Rolle
Trotz mehrerer Initiativen der Kommission sind grenzüberschreitende betriebliche und europaweite Rentenprodukte laut Rechnungshof derzeit nicht von Bedeutung. Die EU-Kommission hatte im März Pläne präsentiert, wonach die private Altersvorsorge weiterentwickelt und verbessert werden soll.
Betrieblichen Altersversorgung verwaltet Vermögenswerte in Höhe von rund 2,8 Billionen Euro
Die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verwalten Vermögenswerte von schätzungsweise rund 2,8 Billionen Euro und sichern etwa 47 Millionen Arbeitnehmer und Rentner ab, so das Info-Portal Ihre Vorsorge. Dennoch sind sie grenzüberschreitend nur in wenigen Ländern aktiv, in denen arbeitgebergeförderte Renten traditionell eine Rolle spielen. Dies liegt hauptsächlich an Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der EU liegen. Die EU-Prüfer betonen jedoch, dass die EU zusätzliche Anforderungen für grenzüberschreitende Fonds eingeführt hat, was diese weiter benachteiligt.
Die Europarente (PEPP) ist noch wenig bekannt
Die Europarente (PEPP) war im März 2022 eingeführt worden. Sie bietet Arbeitnehmern, die Geld für ihren Ruhestand zurücklegen möchten, ein Rentenprodukt, in das im Falle eines Umzugs in ein anderes EU-Land weiterhin eingezahlt werden kann. Aufgrund mangelnder steuerlicher Anreize und der vorgeschriebenen Obergrenze von 1 Prozent für Kosten und Gebühren ist ein solches Produkt aus Sicht des Rechnungshofes jedoch nicht sonderlich attraktiv. Bislang sei nur ein einziges Rentenprodukt dieser Art auf dem Markt, mit weniger als 5.000 Sparern und Vermögenswerten von unter 12 Millionen Euro, das somit kaum in Anspruch genommen werde.
Rechnungshof fordert mehr Transparenz bei EU-Renten
Ein Zugang zu umfassenden Renteninformationen ist nach Ansicht von Experten für die Bürger von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn sie sich dem Rentenalter näherten, heißt es in dem Bericht weiter. Die Pläne der EU, die Transparenz im Rahmen der Kapitalmarktunion zu verbessern, seien bislang jedoch noch nicht erfolgreich genug gewesen. Es fehle der Gesamtüberblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge, und damit gebe es auch keine Informationen über ihre künftigen Rentenansprüche. In Deutschland steht dafür die Digitale Rentenübersicht zur Verfügung.
EU-Prüfer: Regeln müssen überarbeitet werden
Der Rechnungshof kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission und die Eipoa bislang keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, die wirksam dazu beigetragen hätten, den Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung zu vertiefen. Die Prüfer fordern die EU-Kommission auf, EU-Vorgaben zu überprüfen und bis zum Jahr 2027 anzupassen.
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