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Rente versteuern: Beispielrechnung zeigt, was Senioren dringend beachten müssen

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Ob die Rente versteuert werden muss, hängt von diversen Faktoren ab. Ein Überblick.

Die Rente zählt zu den zentralen politischen Themen unserer Zeit. Wie zeitgemäß und gerecht das Rentensystem in Deutschland ist, beschäftigt viele Menschen, weshalb die private Altersvorsorge immer relevanter wird.

Auch Rentner müssen mit Abzügen für Steuern rechnen. (Symbolfoto)

Abseits davon fragen sich viele Menschen auch, ob die Rente versteuert werden muss – oder nicht. Im Überblick erfahren Sie, was Sie dazu wissen müssen.

Rente versteuern: Wer muss im Alter Steuern zahlen?

Generell gilt: Steuern müssen für die Rente nicht per se gezahlt werden. Jedoch fordert das Finanzamt Seniorinnen und Senioren dazu auf, eine Steuererklärung einzureichen, sofern für die Beamten Anlass dazu besteht. Meist ist das der Fall, falls Rentnerinnen oder Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtige Einkünfte, wie zum Beispiel Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, haben. Doch nur weil eine Steuererklärung fällig wird, heißt das nicht, dass auch Steuern bezahlt werden müssen.

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Wichtig ist in diesem Kontext der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser beträgt im Jahr 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro. Für Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Rentner beträgt dieser das Doppelte: 24.192 Euro. Liegt das Einkommen, also die Rente, darüber, können Steuern fällig werden.

Hinzu kommt der sogenannte Rentenfreibetrag: Dieser berechnet sich anhand des Renteneintrittsjahres. Abhängig davon berechnet das Finanzamt den prozentualen Anteil der Rente, welcher steuerfrei ist. Wer beispielsweise 2025 in den Ruhe­stand geht, erhält 15% seiner Rente steuerfrei. Die Übersicht dazu sehen Sie in unserer Tabelle, die auf dem Einkommensteuergesetz, Paragraf 22, basiert:

Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger RentenanteilRentenfreibetrag
202080%20%
202181%19%
202282%18%
202382,5%17,5%
202483%17%
202584,5%16,5%
202684%16%
202784,5%15,5%
202885%15%
202985,5%14,5%
203086%14%
203186,5%13,5%
203287%13%
203387,5%12,5%
203488%12%
203588,5%11,5%
203689%11%
203789,5%10,5%
203890%10%
203990,5%9,5%
204091%9%

Zum steuerpflichtigen Rentenanteil erklärt die Deutsche Rentenversicherung folgendes: „Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es [...] 80 Prozent, 2021 sind es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also nur noch ein Prozentpunkt Steigerung pro Jahr. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen halben Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen.“

Zusammengefasst: Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass der steuerfreie Anteil umso mehr sinkt, desto später man in Rente geht. Wer ab dem Jahr 2058 in Rente geht, muss diese komplett versteuern. Für das Jahr 2020 finden Sie eine Beispielrechnung einer Rentnerin im Infokasten.

Beispielrechnung für Versteuerung der Rente

Beispielrechnung: 1500 Euro Rente monatlich

Nimmt man an, dass eine Rentnerin oder ein Rentner seit dem Jahr 2020 im Ruhestand ist und sie oder er alleinstehend ist, nicht kirchensteuerpflichtig, gesetzlich kranken- und pflegeversichert sowie wohnhaft in Frankfurt am Main. Und nimmt man an, dass dieser Mensch 1500 Euro Rente monatlich empfängt – also 18.000 Euro Rente jährlich.

Dann gilt in diesem Fall der Rentenfreitag in Höhe von 20 Prozent – 80 Prozent der Rente sind folglich steuerpflichtig. 3600 Euro sind demnach steuerfrei (20 Prozent von 18.000 Euro). Von den 18.000 Euro Jahresrente sind demzufolge 14.400 Euro steuerpflichtig.

Von den 14.400 Euro werden zudem die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (rund elf Prozent). Die Berechnungsgrundlage dafür ist allerdings die Jahresrente, also 18.000 Euro. Die Beitragssumme beträgt folglich 1980 Euro jährlich. Der steuerpflichtige Betrag sinkt demnach auf 12.420 Euro (14.400 Euro minus 1980 Euro).

Wie viel Steuern man zahlen muss, kann man der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen: In diesem Beispiel wären das circa 500 Euro für das Jahr 2020.

Rentner können in der Steuererklärung Kosten geltend machen

Wie eingangs erwähnt, fordern Finanzämter eine Steuererklärung von Rentnern an, sofern Anhaltspunkte für weitere Einkünfte bestehen. Darin können Senioren beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben aufführen, um ihre Steuerlast zu mindern. Beispiele dafür sind Handwerker-Rechnungen, Ausgaben für Medikamente oder grundsätzliche, medizinische Behandlungen.

Änderungen bei der Rente im Jahr 2026

2026 bringt Steueränderungen für Rentnerinnen und Rentner mit sich. Die Aktivrente soll ab Januar gelten. Doch es gibt von vielen Seiten Kritik. (Verwendete Quellen: Eigene Recherchen/Berechnungen, Deutsche Rentenversicherung, Gesetze im Internet, Finanztip) (tu)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

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