Rente und Steuern

Experten warnen: Milliarden-Steuerloch durch neue Regeln für Rentner

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Die gesetzlichen Renten sollen schrittweise vollständig besteuert werden. (Symbolbild)
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Die Rentenbesteuerung wird reformiert, um Neurentner mit Blick auf die Doppelbesteuerung zu entlasten. Doch die Staatseinnahmen könnten dadurch drastisch sinken, warnen Experten.

Berlin – Es ist nicht nur darauf ausgelegt, die deutsche Wirtschaft um Milliarden Euro zu entlasten, sondern auch viele frischgebackene Rentner finanziell besser zu stellen: Am vergangenen Freitag (17. November) hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Dabei geht es auch um die Doppelbesteuerung von Renten. Neurentner werden damit finanziell entlastet – allerdings könnten dadurch auch die Staatseinnahmen erheblich sinken, warnen Fachleute.

Fachleute: Hoher Steuerausfall durch neue Besteuerung der Renten

In der schriftlichen Stellungnahme des Würzburger Steuerexperten Dirk Kiesewetter für eine Anhörung von Sachverständigen, die vor zwei Wochen im Finanzausschuss des Bundestages stattfand – und bisher öffentlich wenig Beachtung fand, wie ihre-vorsorge.de berichtet – wird darauf hingewiesen.

Laut den Experten „überschreitet der geschätzte Steuerausfall die Zwei-Milliarden-Euro-Marke ab 2037 und erreicht seinen Peak mit knapp fünf Milliarden zwischen 2044 und 2048, um Anfang 2060 wieder unter die Zwei-Milliarden-Euro-Marke zu fallen“. Demnach werde dabei „der weit überwiegende Teil“ des Steuerausfalls durch die gesetzliche Neuregelung verursacht.

Doppelbesteuerung der Rente: Das steckt dahinter

Zur Erklärung: Die gesetzlichen Renten sollen schrittweise vollständig besteuert werden – was bedeutet, dass der Besteuerungsanteil an der Rente jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner steigt. Durch diese Umstrukturierung des Rentensystems entstand jedoch eine Doppelbesteuerung. In einigen Fällen führt dies dazu, dass der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge. Somit würde auf bereits versteuerte Rentenbeiträge dann im Ruhestand noch einmal Steuer entfallen. Davon sind unter anderem vor allem Selbstständige betroffen.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch vor zwei Jahren festgelegt, dass die Renten und die zuvor gezahlten Rentenbeiträge ohne eine gesetzliche Neuregelung unter Umständen bereits ab 2025 verfassungswidrig doppelt besteuert werden könnten. Die Regierung hat daher im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ein neues Besteuerungsmodell beschlossen, bei dem der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigt. Das bedeutet auch, dass dann die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden.

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