VonAmy Walkerschließen
Wer zur Erziehung der Kinder eine längere Auszeit von der Arbeit nehmen musste, musste bei der Rente einbüßen. Doch es gibt einen Weg, die Kindererziehungszeit anrechnen zu lassen.
Berlin – Umgangssprachlich nennt sie sich die „Mütterrente“, ist aber für alle da, die eine Auszeit von der Arbeit genommen haben, um für die Kinder da zu sein. Früher mussten sich Erziehende auf die Rente des anderen Elternteils oder auf Erspartes verlassen, da die Auszeit einen Totalausfall der Rentenpunkte bedeutete. Heutzutage werden Kindererziehungszeiten von der Rentenversicherung honoriert. Hochgerechnet auf die Rente, können dabei über 100 Euro extra im Monat herauskommen.
Rente trotz Kindererziehung: So viel Geld gibt es
Um Eltern, die zur Kindererziehung eine Auszeit nehmen, besserzustellen, gibt es pro Erziehungsjahr umgerechnet 34 Euro Rente im Monat von der DRV. Das entspricht ungefähr einem Entgeltpunkt oder ist ungefähr so, wie wenn Sie ein Jahr lang einen Durchschnittsverdienst hatten. Wer neben der Kindererziehung noch arbeitet, bekommt doppelte Rentenpunkte – so sollen Eltern, die arbeiten, keinen Nachteil erfahren.
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, erhalten Eltern maximal drei Jahre lang diese Erziehungszeiten auf die Rente gutgeschrieben. Das entspricht ungefähr 102 Euro im Monat. Wer innerhalb dieser drei Jahre noch ein weiteres Kind bekommt, erhält weitere drei Jahre Erziehungszeit, also weitere 102 Euro pro Monat.
Für Eltern, deren Kinder schon lange erwachsen sind – also vor 1992 geboren wurden – werden ebenfalls die Kindererziehungszeiten rückwirkend anerkannt. Pro Kind werden zwei Jahre und sechs Monate gutgeschrieben, also umgerechnet 85 Euro im Monat für die Rente.
Von der Mütterrente kann immer nur ein Elternteil profitieren
Von der Regelung profitieren nicht nur biologische Eltern, sondern auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie andere Verwandte, die sich eine Auszeit für die Kindererziehung nehmen. Es kann immer nur ein Elternteil von der Regelung Gebrauch machen. Gemeinsam Erziehende rät die Rentenversicherung, zu besprechen, wer die Punkte für die Rente erhalten soll. Dazu können Eltern auch eine übereinstimmende Erklärung abgeben.
Wichtig zu wissen: Die Punkte für die Kindererziehungszeit müssen beantragt werden. Den Antrag dazu gibt es hier auf der Seite der Rentenversicherung.
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