VonAmy Walkerschließen
Bald gibt es Gewissheit darüber, ob der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 steigen wird. Im Vorfeld entbrennt eine kontroverse Debatte.
Berlin – Der deutsche Einzelhandel warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der Mindestlohnkommission vor einer deutlichen Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. „Der Einzelhandel kann im dritten Rezessionsjahr in Folge angesichts enger Margen und geringer Rücklagen weitere Kostensteigerungen nicht mehr schultern“, sagte der Präsident des Branchenverbandes HDE, Alexander von Preen, am Donnerstag (12. Juni).
Er verwies auf eine Umfrage des Verbandes unter rund 550 Handelsunternehmen aller Größen, Branchen und Vertriebsformen. Demnach erwarten zwei Drittel negative Folgen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen, sollte der Mindestlohn kräftig steigen. „Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, sagte von Preen.
Bis Ende Juni tagt die Mindestlohnkommission: Entscheidung hat weitreichende Folgen
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht, dass ein Mindestlohn von 15 Euro je Stunde im Jahr 2026 „erreichbar“ sei. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern könnte noch im Juni ihre Entscheidung verkünden.
Was ist die Mindestlohnkommission?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das 2014 im Rahmen des Mindestlohngesetzes gegründet wurde, um sicherzustellen, dass die Lohnuntergrenze fair, wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen bleibt.
Die Kommission, die aus jeweils drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem oder einem Vorsitzenden und zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht besteht, prüft alle zwei Jahre, ob und in welchem Umfang der Mindestlohn angepasst werden sollte. Sie schlägt anschließend, unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung, der Beschäftigungslage und der wirtschaftlichen Gesamtsituation, eine angemessene Höhe vor – nicht zu niedrig für Beschäftigte, aber auch nicht so hoch, dass Arbeitsplätze gefährdet werden.
Die nächsten Beratungen der Kommission werden bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein. Dann wird sie einen Beschluss darüber fassen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 sein sollte.
„Eine weitere Anhebung des Mindestlohns führt dazu, dass die Entgelte in kollektiven Entgeltsystemen insgesamt angehoben werden müssen“, warnte der HDE-Präsident. Es müssten die Lohnabstände zu höheren Entgeltgruppen gewahrt bleiben. „Dieser Mechanismus vervielfacht den finanziellen Effekt einer Mindestlohnanhebung enorm“, sagte von Preen weiter. Hier fürchten 84 Prozent der vom HDE befragten Unternehmen eine Zunahme von Konflikten in den Betrieben, wenn bei einfachen Tätigkeiten infolge eines höheren Mindestlohns keine Differenzierung mehr möglich ist.
Neue Geschäftsordnung fordert Mindestlohn wie in anderen EU-Ländern
SPD-Generalsekretär Matthias Miersch sagte vor wenigen Wochen, man werde „gesetzgeberisch tätig“, wenn die Mindestlohnkommission nicht auf die 15 Euro komme. „Die Politik muss sich hier heraushalten“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dirk Jandura. „Die Kommission soll im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber handeln, nicht im Interesse des aktuellen Politbarometers.“
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer neuen Geschäftsordnung festgelegt, dass sich der Mindestlohn zum einen nachlaufend an der Tariflohnentwicklung und zum anderen an EU-Richtlinien orientieren solle, nach denen der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Median-Einkommens der Beschäftigten beträgt.
Dieser Medianlohn teilt die Bevölkerung in zwei gleich große Gruppe – eine, die mehr verdient und eine, die darunter liegt. Dieser mittige Wert ist weniger anfällig für statistische Ausreißer. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung läge er in diesem Jahr bereits bei 15,12 Euro. (wal mit Reuters)
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