- VonMax Schäferschließen
Die Reform der Grundsicherung könnte eine erhöhte Härte für die Bezieher des Bürgergeldes mit sich bringen. Für Weiterbildung und Qualifizierung könnte das Geld fehlen
Berlin – Union und SPD verhandeln derzeit über zentrale Aspekte ihrer zukünftigen Zusammenarbeit, nachdem sie sich auf ein umfangreiches Finanzpaket in Milliardenhöhe geeinigt haben. Erste Ergebnisse dieser Koalitionsgespräche sollen am Montag, 24. März, um 17 Uhr vorgestellt werden. Einsparungen stehen ebenfalls im Fokus, denn das Milliardenpaket „lässt sich nur rechtfertigen, wenn wir damit eine umfassende Reformagenda verbinden“, erklärte CDU-Chef Friedrich Merz unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag.
„Umfassende Reform“ im Bürgergeld und Rückkehr zu Hartz IV: Was planen CDU und SPD?
Ein wesentlicher Bestandteil dieser „umfassenden Reformagenda“ sind geplante Änderungen am Bürgergeld. Die Wirtschaftswoche sieht in einer „grundlegenden Reform“ der Grundsicherung „eine der wichtigsten programmatischen Trophäen“ der Union in den GroKo-Verhandlungen. Für die SPD hingegen könnte dies „ein Rückfall hin zu überwunden geglaubten Parteitrauma Hartz IV“ bedeuten, insbesondere für den linken Flügel der Partei.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Sondierungspapier festgehalten, dass sie bei der neuen Grundsicherung „Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“ wollen. Diese Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Schwerpunkt auf Sanktionen oder auf der Förderung durch Qualifizierung und Weiterbildung liegen soll.
Union will mehr das „Fordern“ von Bürgergeld-Beziehern betonen – über Sanktionen
Das „Fordern“ steht vor allem bei der Union im Fokus. Die Christdemokraten haben dabei vor allem die sogenannten „Totalverweigerer“ ins Visier genommen. Wer Arbeitsangebote ablehnt, soll mit einem „vollständigen Leistungsentzug“ rechnen müssen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der sich auch für eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ausgesprochen hat, ist der Chefverhandler der Union in diesen Gesprächen. Bereits 2011 hatte er vorgeschlagen, dass Arbeitslose in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern arbeiten sollten, um personelle Engpässe zu überbrücken.
Diese Härte könnte bei der Reform der Grundsicherung tatsächlich zurückkehren. Wer „wiederholt“ zumutbare Arbeit ablehnt, muss laut Sondierungspapier mit einem „vollständigen Leistungsentzug“ rechnen. Bisher war der Entzug des Bürgergelds auf maximal zwei Monate begrenzt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Jobangebote abgelehnt wurden. Miete und Heizkosten wurden jedoch weiterhin übernommen. Die Umsetzung dieser Pläne könnte jedoch schwierig werden, da das Bundesverfassungsgericht harten Sanktionen enge Grenzen setzt, um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu wahren.
Härtere Sanktionen und Bürgergeld-Kürzungen dürften nur wenig Geld einsparen
Große Einsparungen durch Sanktionen sind unwahrscheinlich, da die Anzahl der „Totalverweigerer“ gering ist. Schätzungen sprechen von etwa 16.000 Menschen, basierend auf Sanktionen aus dem Jahr 2023. Die neuesten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass zwischen Dezember 2023 und November 2024 insgesamt 19.541 Sanktionen wegen Arbeitsverweigerung ausgesprochen wurden. Bei 1,9 Millionen arbeitsfähigen Leistungsbeziehern entspricht das etwa einem Prozent.
Diese 1,9 Millionen Bürgergeld-Empfängern stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, doch 90 Prozent von ihnen haben Vermittlungshemmnisse. Dazu zählen Krankheiten, Behinderungen, ein Alter über 55 Jahre, fehlende Berufsabschlüsse oder langanhaltende Arbeitslosigkeit. Auch Alleinerziehende mit Kindern ab drei Jahren gehören zu dieser Gruppe, da sie ohne ausreichende Betreuung kaum in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Dadurch haben die Bürgergeld-Empfänger nur wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mehr Förderungen nötig, um Arbeitslose aus der Grundsicherung in Jobs zu bringen
Experten sind der Meinung, dass Sanktionen allein nicht ausreichen, um Menschen aus der Grundsicherung in Arbeit zu bringen. Zwar erhöhen sie die Arbeitsaufnahme, doch viele Menschen werden dadurch nicht erreicht. Ihnen fehlen nicht die Bereitschaft zu arbeiten, sondern die Vermittlungshemmnisse stehen im Weg. Fachleute wie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, fordern daher mehr Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung und Kinderbetreuung.
Das „Fördern“ in der Arbeitsmarktpolitik, das vor allem die SPD mit ihrer Chefverhandlerin Katja Mast stärken möchte, zielt darauf ab, dass Menschen mit Vermittlungshemmnissen „vor allem durch Qualifizierung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt“ ermöglicht wird.
Kostendruck könnte Weiterbildung und Qualifizierung von Bürgergeld-Empfängern schwächen
Der finanzielle Druck durch die Haushälter könnte jedoch zum Problem werden. Die Unterstützung der Erwerbslosen beim Übergang von der Grundsicherung in Arbeit erfordert mehr finanzielle Mittel. Obwohl Union und SPD im Sondierungspapier betonten, dass die Jobcenter „ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“ müssen, ist der Bedarf groß.
Dabei benötigen die Jobcenter immer mehr Geld für ihre Verwaltung. Bis zu 70 Prozent des Budgets werden laut einer Bertelsmann-Studie in einigen Häusern dafür eingesetzt. Das Problem ist jedoch schon länger bekannt. Während der Haushaltsverhandlungen der Ampel-Koalition Ende 2024 hatte das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe den Mehrbedarf der Jobcenter auf eine Milliarde Euro geschätzt.
Bürgergeld-Empfänger sollen wieder schnell in Arbeit – statt Qualifizierungsangebote zu nutzen
Die Balance zwischen „Fordern und Fördern“ könnte aus finanziellen Gründen zugunsten des Ersteren kippen. Das Sondierungspapier zeigt bereits eine Tendenz in diese Richtung, indem es die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs betont. Dies bedeutet, dass eine schnelle Arbeitsaufnahme Vorrang hat vor Qualifizierungsangeboten, die eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen könnten.
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