VonLisa Mayerhoferschließen
Der Energiekonzern Fortum verklagt Europas größten Windanlagenbauer Vestas, weil dieser – getreu den Sanktionen – seine Lieferungen nach Russland einstellte. Der Zoff könnte größere Kreise ziehen.
Kopenhagen – Die Sanktionen gegen Russland sorgen bei westlichen Unternehmen weiter für Ärger. Dieses Mal streiten aber zwei europäische Firmen miteinander: der staatliche finnische Energiekonzern Fortum und Europas größter Windanlagenbauer Vestas aus Dänemark. Es geht um Millionenbeträge und um die Frage, inwiefern die Sanktionen gegen Russland auch Verträge und Vorauszahlungen betreffen, die vor dem Ukraine-Krieg getätigt wurden.
Vestas vs. Fortum: 200 Millionen Euro Entschädigung für nicht erbrachte Lieferungen
Vor dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine waren beide Konzerne in Russland gut im Geschäft. Zusammen mit der russischen Fortum-Tochter WEDF war geplant, dass Vestas als Technologiepartner einen großen Windpark in Russland aufbaut. Dann kamen aber der Krieg und die Sanktionen. Vestas zog sich aus Russland zurück – und lieferte die angekündigten Teile für den russischen Windpark nicht. Fortum verlangt nun für die nicht erbrachten Lieferungen 200 Millionen Euro Entschädigung.
Vestas-CEO Henrik Andersen wehrt sich dagegen: „Wir dürfen diese Teile gar nicht liefern, weil sie der Exportkontrolle unterliegen und eindeutig auf der Sanktionsliste der EU stehen“, sagt Andersen der Wirtschaftswoche. Auch die Bereitstellung von Windkraftanlagen für den Einsatz in Russland sei verboten, ebenso wie die Lieferung von Halbleitern. Das seien klassische double-use-Güter, so der Vestas-Chef dem Magazin. „Was ist, wenn wir diese Dinge trotzdem liefern und sie am Ende beim russischen Militär landen?“
„Sanktionskonforme Lösung“ nicht in Sicht
Vestas hat deshalb schon im Frühjahr sowohl den dänischen Botschafter in Finnland als auch das Außenministerium kontaktiert, damit diese Druck auf den Staatskonzern Fortum ausüben. Das Ministerium bestätigte damals gegenüber dänischen Medien, dass die Angelegenheit auf höchster Ebene diskutiert werde.
Außerdem versuchten beide Unternehmen mit einer Streitschlichtung und einem Schiedsverfahren ihren Konflikt zu lösen. Ende Juni kündigte Vestas allerdings die Vereinbarungen, weil es zu keiner „sanktionskonformen Lösung“ gekommen sei. Daraufhin verklagte Fortum Vestas auf eine Zahlung von 200 Millionen Euro.
Laut Fortum gehe es vor allem darum, dass man schon Vorauszahlungen für die nicht erbrachten Lieferungen geleistet habe. „Vestas hat seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und sich dennoch geweigert, die Vorauszahlungen und andere projektbezogene Kosten zurückzuzahlen“, so Fortum in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Auf Anfrage der Wirtschaftswoche bezeichnete eine Fortum-Sprecherin den Fall als „rein kommerziellen Streit um Vorauszahlungen, die vor dem Krieg geleistet wurden“. Man befolge die Sanktionsregelungen und habe selbst inzwischen alle Aktivitäten in Russland eingestellt.
Vestas-Chef: „Das Geld landet dann indirekt bei Putin“
Die Frage, die nun wohl die Gerichte klären müssen: Was gilt bei Vorauszahlungen für Leistungen, die aufgrund von Sanktionen nicht mehr erbracht werden dürfen? Für Andersen ist klar: „Jeder muss seine eigenen Verluste tragen, wenn so ein Ereignis wie ein Krieg passiert“, sagt der Vestas-Chef der Wirtschaftswoche. Er sei nicht bereit, Schadensersatz an Fortums russische Tochter WEDF auszuzahlen, erklärte er dem Magazin: „Das Geld landet dann indirekt bei Putin und dafür reiche ich nicht meine Hand“.
