Rente

Früher in Rente: Von diesen Regelungen profitieren Rentner in 2024

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Ein langes Leben voller Arbeit - und irgendwann ist Schluss damit. Viele Menschen in Deutschland freuen sich auf den Ruhestand. Wann dieser losgeht, kommt ganz auf das Geburtsdatum an.

Frankfurt – Über die Rente wird viel diskutiert. Politiker und Fachleute setzen sich intensiv mit Reformen auseinander, um das Rentensystem zukunftsfähig zu machen und den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden. Trotz individueller Mitteilungen über Renteneintritte bleiben viele Fragen offen. Denn auf die spezifischen Umstände kommt es an - und die sollten genau geprüft werden. So kann ein früherer Übergang in den langersehnten Ruhestand erfolgen.

Früher Rentner werden: Das Geburtsdatum entscheidet, wer 2024 in Rente gehen kann

Der Gesetzgeber entscheidet über die festgelegten Renteneintritte. Die Regelaltersgrenze in Deutschland wird derzeit in stufenweisen Anpassungen erhöht und ist abhängig vom Geburtsjahrgang. Derzeit liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Allerdings gibt es Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge.

Um Anspruch auf die reguläre gesetzliche Altersrente zu haben, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens müssen mindestens fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein, und zweitens muss die Regelaltersgrenze erreicht sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Rente ohne Abschläge gestartet werden.

Rentner profitieren 2024 von neuen Regelungen.

Rentenexperte Peter Knöppel erklärt in t-online: Für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1958 und dem 1. Dezember 1958 geboren wurden, ist das Jahr 2024 entscheidend. „Wer am 2. Dezember 1958 geboren wurde, kann erst zum 1. Januar 2025 die Regelaltersrente in Anspruch nehmen“, führt er weiter aus. Dies liegt daran, dass die Rentenzahlungen immer im Folgemonat erfolgen.

Für diesen Geburtsjahrgang ist das Erreichen des 66. Lebensjahres entscheidend, um die Regelaltersgrenze zu erreichen. Diese Grenze steigt für nachfolgende Geburtsjahrgänge schrittweise an, bis ab dem Jahrgang 1964 alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen können.

Regelaltersgrenzen: Tabelle zeigt, ab wann Sie in Rente gehen dürfen

Von 1947 bis 1964 wurde die Rentenaltersgrenze in Deutschland schrittweise angehoben. In diesem Zeitraum stieg das Renteneintrittsalter von 65 Jahren mit 1947 als Geburtsjahr auf 67 mit 1964 als Geburtsjahr. Die Erhöhung erfolgte in kleinen Schritten und wurde durch gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung an demografische Veränderungen und wirtschaftliche Entwicklungen umgesetzt.

GeburtsjahrAnhebung (in Monaten)Regelaltersgrenze
vor 1947065 Jahre
1947165 Jahre, 1 Monat
1948265 Jahre, 2 Monate
1949365 Jahre, 2 Monate
1950465 Jahre, 2 Monate
1951565 Jahre, 2 Monate
1952665 Jahre, 2 Monate
1953765 Jahre, 2 Monate
1954865 Jahre, 2 Monate
1955965 Jahre, 2 Monate
195610
19571165 Jahre, 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre, 2 Monate
19601666 Jahre, 4 Monate
19611866 Jahre, 6 Monate
19622066 Jahre, 8 Monate
19632266 Jahre, 10 Monate
ab 19642467 Jahre

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Auch im Jahr 2024 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, abschlagsfrei in Rente zu gehen, sofern sie mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können und das erforderliche Lebensalter erreicht haben, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung.

Personen, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden, sind alt genug, um von dieser Rentenregelung zu profitieren. Für diejenigen, die 1959 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten, während für die 1960 Geborenen 64 Jahre und vier Monate gelten.

Obwohl die Bezeichnung „Rente mit 63“ weiterhin geläufig ist, kann bereits seit einiger Zeit niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Diese Möglichkeit bestand lediglich für die Jahrgänge vor 1953, heißt es in t-online.

Altersrenten in 2024: Langjährig Versicherte profitieren von neuen Regelungen

Eine Option, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, besteht dennoch - allerdings müssen Rentenbezieher in Kauf nehmen, dass ihre Rentenzahlung entsprechend gekürzt wird. Personen, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können, haben die Möglichkeit, die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen.

Demnach ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Rente für langjährig Versicherte zu beanspruchen. Sobald das 63. Lebensjahr erreicht ist, tritt dieser Anspruch automatisch in Kraft. Zum Beispiel, wenn eine Person am 16. März 1961 geboren wurde und somit am 15. März 2024 ihr 63. Lebensjahr vollendet hat, wird die Rentenzahlung erstmals im darauffolgenden Monat, also im April 2024, erfolgen.

Ein Vorteil für alle, die am Ersten eines Monats geboren sind: Das 63. Lebensjahr wird schon im Vormonat beendet. Wer beispielsweise am 1. April geboren wurde, vollendet das 63. Lebensjahr am 31. März und könnte schon im Mai die erste Rente erhalten. Hingegen müssen Personen, die am 2. April geboren wurden, auf die Rente im Mai warten.

Ab dem Jahr 2024 ist dies offenbar erstmals für diejenigen möglich, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurden. Die Höhe der Rentenkürzung variiert jedoch je nach Geburtsjahrgang. Für diejenigen, die 1960 geboren wurden, bedeutet dies eine dauerhafte Rentenkürzung um 12 Prozent, während für diejenigen, die 1961 geboren wurden, eine Kürzung um 12,6 Prozent vorgesehen ist.

Neu in 2024: Altersrente für Schwerbehinderte

Laut Berichten, bietet sich für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mindestens 35 Beitragsjahren ein früherer Renteneintritt an. In diesem Fall steht die Altersrente für Schwerbehinderte zur Verfügung.

Ab dem Jahr 2024 können berechtigte Personen erstmals von dieser Regelung profitieren, sofern sie zwischen dem 2. April 1962 und dem 1. Februar 1963 geboren wurden. Für diejenigen, die 1962 geboren wurden, liegt das Eintrittsalter für diese Rente bei 61 Jahren und acht Monaten, während es für diejenigen, die 1963 geboren wurden, bei 61 Jahren und zehn Monaten liegt.

Allerdings ist zu beachten, dass ein früherer Renteneintritt mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Wählt man den frühestmöglichen Zeitpunkt für den Beginn dieser Rentenart, führt dies zu einem Abschlag von 10,8 Prozent der Rente. Jedoch kann dieser Abschlag für jeden Monat, den man den Rentenbeginn hinauszögert, um 0,3 Prozentpunkte reduziert werden.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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