VonBona Hyunschließen
Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union geraten ins Stocken. Vor allem bei der Rentenpolitik gibt es noch viele Unklarheiten. Eine Übereinkunft wird dringend gesucht.
Berlin – Die Koalitionsverhandlungen schreiten zügig voran. Am Freitag, 28. März, setzen SPD und Union ihre Gespräche fort, basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppen vom Montag, 24. März. Es bestehen noch erhebliche Differenzen, die dringend gelöst werden müssen, um die neue Regierung bis Ostern zu bilden. Besonders in der Steuer- und Migrationspolitik gibt es noch offene Punkte, ebenso wie bei der Rente.
Pläne für die Rente – Meinungen der SPD und Union gehen noch auseinander
Ein zentrales Anliegen der SPD in der Rentenfrage ist die Sicherung des Rentenniveaus. Bereits vor der Bundestagswahl hatten die Sozialdemokraten klargestellt, dass die Festlegung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens eine Voraussetzung für eine künftige Koalition ist. Diese Position spiegelt sich im Abschlusspapier der Arbeitsgruppen wider, in dem die SPD das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent halten möchte.
Die Union hingegen fokussiert sich auf die Anpassung der Zu- und Abschläge bei der Rente. „Die Zu- und Abschläge bei frühzeitigem oder späteren Renteneintritt werden wir neu berechnen“, heißt es im Abschlusspapier, das auch IPPEN.MEDIA vorliegt. Ob dies bedeutet, dass Personen, die früher in Rente gehen, höhere Abschläge in Kauf nehmen müssen, bleibt abzuwarten.
Betroffen sind die Abschläge für die Rente für langjährig Versicherte sowie die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Für die Rente für langjährig Versicherte sind 35 Versicherungsjahre erforderlich, während für die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ 45 Versicherungsjahre notwendig sind.
Folgen für abschlagsfreie Frührente – was die Union laut Abschlusspapier anstoßen will
Bei der Rente für langjährig Versicherte fallen stets Abschläge an, die 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat betragen. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren kann man bereits vor dem regulären Rentenalter eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ beziehen, die abschlagsfrei ist und umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet wird.
Die Union hat sich in der Vergangenheit kritisch zur „Rente mit 63“ geäußert, da Friedrich Merz die Rentner möglichst lange im Arbeitsleben halten möchte. Man erinnere sich an die 2000 Euro Prämie für jene, die trotz Rente freiwillig weiterarbeiten. Im Grundsatzprogramm der Union wurde die Abschaffung der Frührente ab 63 gefordert, jedoch fand sich diese Forderung nicht im Wahlprogramm wieder. Stattdessen hält die Union an der „Rente mit 63“ fest, plant jedoch Anpassungen, wie aus dem Abschlusspapier hervorgeht.
Zukunft der „Rente mit 63“ – welche Vorschläge bei Union und SPD zur Diskussion stehen
Es soll laut Abschlusspapier weiterhin möglich sein, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Union beabsichtigt jedoch, die Altersgrenze für eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte schrittweise an die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ anzupassen. Zudem plant die Union, die Definition der Standardrente an die schrittweise Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis 2031 auf 47 Beitragsjahre anzupassen.
Die SPD strebt Anpassungen bei der Einkommensanrechnung auf die Grundrente an, um eine bessere Absicherung zu gewährleisten, wobei die zielgenaue Ausgestaltung weiterhin im Fokus bleiben soll. (bohy)
Rubriklistenbild: © kasto/Panthermedia/Imago

