Beschluss der Regierung

Gaspreisbremse kommt ab 2023: So hoch ist die Entlastung für Verbraucher

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Wann soll die Gaspreisbremse greifen und wie werden Verbraucherinnen und Verbraucher vorher entlastet?

Frankfurt – Historische Inflation und steigende Energiepreise: Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein neues Entlastungspaket beschlossen. Zusätzlich zum 49-Euro-Ticket und der Strompreisbremse ist auch die Gaspreisbremse ein wesentlicher Bestandteil.

Aber wann wird sie ausgezahlt und wie werden Verbraucher entlastet? Alle Informationen auf einen Blick:

Gaspreisbremse: Wann kommen die Entlastungen?

Die im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme werden vom Bund übernommen. Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll es im nächsten Jahr eine Deckelung der Gaspreise für bestimmte Verbrauchsmengen geben – für Industrie- und Privatkunden.

  • Gaspreisbremse für Industrie: Ab Januar 2023
  • Gaspreisbremse für Privatkunden: Ab Januar 2023 (zunächst war ab März 2023 geplant)

Gas-Abschlagszahlungen: Wie viel Geld gibt es?

Die Übernahme der Abschlagszahlungen stellt eine Art Nothilfe dar, bis die tatsächliche Gaspreisbremse greift. Es stellt sich jedoch die Frage, wie insbesondere Mieter diese Unterstützung erhalten werden. „Bei Mieterinnen und Mietern, deren Verbrauch von Gas oder Fernwärme erst mit zeitlicher Verzögerung über die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgerechnet wird, erfolgt die Entlastung über eine Gutschrift auf die Betriebskostenabrechnung. Wenn Mieterinnen und Mieter bereits eine Erhöhung der Abschläge in 2022 erhalten haben, werden sie im Dezember um diese Erhöhung einmalig entlastet werden“, heißt es in dem Beschluss der Bundesregierung.

Gas-Grundversorgung, KfZ-Versicherung, Paypal-Änderung: Das ändert sich ab November

Gaszähler
Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Vor dem Hintergrund der Energiekrise mussten Neukunden teils deutlich mehr für Energie zahlen. © IMAGO/Laci Perenyi
Gasspeicher
Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Allerdings gilt die Regel für jeden einzelnen Speicher – und nicht alle waren zuletzt (Stand: 22. Oktober) ausreichend gefüllt. © Peter Kneffel/dpa
Hund beim Tierarzt
Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Goldhamster zum Tierarzt geht, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Ein Beispiel: Für eine allgemeine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für die Untersuchung ihres Hundes zahlen und 8,98 Euro für ihre Katze. ©  allOver-MEV/Imago
Im November läuft die Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung ab.
Der 30. November ist alljährlich ein wichtiger Stichtag für die Kfz-Versicherung: In den meisten Fällen können Versicherte zu diesem Tag fristgerecht ihren Vertrag kündigen, wenn sie sich etwa durch einen Wechsel Sparmöglichkeiten erhoffen. In Fall einer Preiserhöhung genießt der Versicherte aber in jedem Fall ab deren Ankündigung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, unabhängig vom Stichtag 30. November.  © David Ebener/dpa
Ein Handy mit der PayPal App
Der Bezahldienstleister PayPal streicht zum 27. November eine beliebte Option. Bis dato konnten Kunden nämlich die Kosten für die Retoure einer Online-Bestellung auf PayPal abwälzen. Bis zu 12 Mal pro Jahr übernahm das Unternehmen die Kosten für Rücksendungen in Höhe von maximal 25 Euro, sofern auch damit bezahlt wurde. Damit ist jedoch Ende November Schluss. © Rüdiger Wölk/imago
Eine Frau am Eingang einer WC-Anlage von Sanifair
Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Toilettenbetreiber Sanifair das Nutzungsentgelt an den von ihm betriebenen rund 400 Toilettenanlagen entlang der Autobahnen von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen. © imago stock&people/Imago
Hand hält Fernebedienung, im Hintergrund läuft im Fernsehen die Tagesschau
Die Ausstrahlung von vier öffentlich-rechtlichen Sendern in SD-Qualität wird eingestellt. Ab dem 15. November können Arte, Phoenix sowie die ARD-Sender One und Tagesschau24 nur noch in HD-Qualität empfangen werden. Betroffen von der Abschaltung sind vor allem Zuschauer, die ihr Programm über Satellit empfangen. © Marius Becker/dpa
Der Winter ist keine gute Jahreszeit, um gemeinsam Fußball zu schauen, befindet der Oberbürgermeister. Monika Müller
Viele Wirte haben wegen der kalten Jahreszeit zwar schon abgewunken, aber rein rechtlich sind auch zur Fußball-Weltmeisterschaft in Katar Public-Viewing-Veranstaltungen bis spät in die Nacht möglich. Nach dem Vorbild früherer Sportereignisse dürfen die Kommunen den Lärmschutz lockern und öffentliche Übertragungen nach 22.00 Uhr ermöglichen. © Monika Müller

Die Zahlungen basieren auf dem September-Abschlag für Gas- und Fernwärme. Die Abschläge berechnen sich auf Grundlage des Verbrauchs des Vorjahres. Verbraucher können selbst prüfen, wie hoch der Betrag der Einmalzahlung sein wird. Laut dem Vergleichsportal Verivox beträgt die Gasrechnung für ein Einfamilienhaus beispielsweise rund 342 Euro. Würde der Staat solch eine Rate übernehmen, würden die Kosten von 4108 Euro auf 3766 Euro sinken, was einer Einsparung von acht Prozent entspräche.

Wie viel Ersparnis bedeutet die Gaspreisbremse und die Übernahme einer Abschlagszahlung für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Gaspreisbremse: Wie hoch ist die Ersparnis für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Der Beschluss sah vorerst einen monatlichen Abschlag von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Bürgerinnen und Bürger spätestens März 2023 vor. Wie aus dem Gesetzentwurf nun hervorgeht, wird die Entlastung jedoch auch für Privatpersonen rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. Die Regierung will damit die Lücke für Januar und Februar schließen. 

Wird der Verbrauch überschritten, gilt der mit dem jeweiligen Versorger vereinbarte Gaspreis, der in diesem Fall deutlich teurer sein kann. Der Vorjahresverbrauch wird anhand der jährlichen Jahresverbrauchsprognose berechnet, auf der die Abschlagszahlung im September 2022 basiert. Bei der Deckelung der Gaspreise wird zwischen Gas und Fernwärme unterschieden.

  • Gas: Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde
  • Fernwärme: Deckelung auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde

Auch die Bundesregierung sieht weitere Einsparpotenziale für die Bürger. Denn: „Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren. Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden.“

Verivox hat auch für diesen Fall eine Beispielrechnung erstellt. Für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowatt pro Stunde ist eine Einsparung von 33 Prozent möglich, wenn man von maximal 80 Prozent des Grundverbrauchs ausgeht. (slo)

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