VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die Neuausrichtung auf Wärmepumpen und Fernwärme könnte das Ende der Erdgasnetze einläuten. Doch was passiert, wenn die wenigen verbliebenen Gaskunden die Kosten alleine bewältigen müssen?
Berlin – Die Bundesnetzagentur hat sich mit der Problematik auseinandergesetzt, die sich aus der Umstellung auf Wärmepumpen und Fernwärme ergibt. Diese Entwicklung stellt Netzbetreiber vor die Herausforderung, was zu tun ist, wenn Erdgasnetze obsolet werden, aber die aktuelle Gesetzgebung sie dennoch verpflichtet, Endverbraucher zu versorgen. Dieses Dilemma wurde von der Bundesnetzagentur in Angriff genommen.
Gaspreise steigen deutlich: Ampel will höhere Kosten verteilen
Die Kosten für Gas könnten um 20 bis 40 Prozent steigen, so die Prognosen. Der Grund dafür ist, dass immer weniger Verbraucher Gas nutzen, was bedeutet, dass die Kosten für das Gasnetz auf immer weniger Nutzer verteilt werden müssen. Laut dem Handelsblatt ist der Wechsel zu Wärmepumpen und anderen alternativen Heizsystemen der Hauptgrund dafür. Wer mit solchen Systemen heizt, benötigt keine Gasheizung mehr.
Das größere Problem besteht darin, dass im schlimmsten Fall wenige oder sogar nur ein einziger Kunde, der den Wechsel nicht rechtzeitig vollzogen hat, das gesamte Netzentgelt alleine tragen muss. Um dies zu verhindern, plant die Ampel-Koalition bereits jetzt erhebliche Kostensteigerungen, um spätere Erhöhungen abzumildern. Das Projekt „KANU 2.0“ der Bundesnetzagentur soll den Rahmen dafür liefern.
Die Klimaschutzbemühungen Deutschlands stehen im Mittelpunkt all dieser Überlegungen. Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass Deutschland bis 2045 eine „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreichen muss. Daher finden bereits jetzt rigorose Maßnahmen zur Dekarbonisierung statt. Einige Bundesländer oder sogar einzelne Städte streben an, bereits vor diesem Stichtag klimaneutral zu sein. In Augsburg beispielsweise ist das Zieljahr 2035. „Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus jedoch nicht mehr genutzt und dann voraussichtlich stillgelegt“, so die Bundesnetzagentur auf ihrer Website. Einige Teile des Netzes könnten jedoch für den Wasserstofftransport genutzt werden.
Gasnetzbetreiber müssen vor wirtschaftlichem Ruin geschützt werden
„Erhebliche Teile“ der Investitionen in das Gasnetz könnten somit verloren gehen. Darüber hinaus sieht die Bundesnetzagentur das Risiko, dass Netznutzer am Ende des Transformationsprozesses des Gasnetzes vor „zu hohen und vermeidbaren“ Gebührensprüngen stehen könnten. Die Agentur möchte dies verhindern und den Transformationsprozess „regulatorisch flankieren“.
KANU 2.0 soll KANU von 2022 ergänzen, das sich mit Abschreibungen für Neuanlagen in der Gasinfrastruktur befasste. Es soll weitere Flexibilitäten bei den Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden einführen. Das Ziel ist, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber während des Transformationsprozesses zu gewährleisten.
Die Bundesnetzagentur warnt jedoch, dass schnellere Abschreibungen grundsätzlich höhere Gebühren mit sich bringen. Die konkreten Auswirkungen hängen „stark“ von der regionalen Umsetzung der Wärmewende ab. Auf ganz Deutschland bezogen rechnet die Bundesnetzagentur mit einem „moderaten“ Anstieg der Gebühren.
Gasnetze vor dem Aus? Wirtschaftsministerium diskutiert Lösungen
Ein Papier aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Frühjahr die Zukunft der Gasnetze diskutiert. Es wurde die Möglichkeit der Abschaltung der Gasnetze erörtert. Als fossiler Energieträger kann Erdgas die Anforderungen neuer Gesetzgebung nicht mehr erfüllen, zumindest nicht als eigenständiger Energieträger. Gleichzeitig erwartet die Regierung einen drastischen Rückgang der Gaskunden im kommenden Jahrzehnt.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet jedoch die Netzbetreiber, auch die letzten Kunden zu versorgen, die noch im Gasnetz sind, selbst wenn dies für niemanden mehr rentabel wäre. Die Denkfabrik Agora Energiewende kam zu dem Schluss, dass in den 2040er Jahren eine „Versechzehnfachung“ der Netzentgelte möglich wäre. Mit KANU 2.0 möchte die Bundesnetzagentur solche Preissprünge verhindern.
