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„Rente mit 63“: Warum es das eigentlich gar nicht mehr gibt

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Der Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand ist bei vielen groß. Doch die „Rente mit 63“ gibt es inzwischen so überhaupt nicht mehr.

München – Noch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Das ist für viele Arbeitnehmer ein großer Traum. Wenn es um die vorzeitige Rente geht, wird meist von der „Rente mit 63“ gesprochen. Doch genau genommen ist diese Bezeichnung gar nicht mehr korrekt. „Rente mit 63“ ist lediglich ein umgangssprachlicher Begriff. Doch wirklich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich.

Rente für langjährig Versicherte: Abschläge drohen

Inzwischen steht die Rente mit 63 eigentlich für zwei Rentenarten, die es ermöglichen vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand zu gehen. Diese sind die „Altersrente für langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Personen beziehen, die eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht haben. Heißt also: Betroffene müssen mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dann kann diese Rente frühestens im Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Hier gibt es allerdings einen Haken: Für jeden Monat, den man dann früher in Rente geht, muss man einen Abschlag bezahlen. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat und maximal 14,4 Prozent.

Beispielrechnung:

Marlene M. ist 65 Jahre alt. Eigentlich müsste sie bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, da sie aber bereits 35 Versicherungsjahre voll hat, möchte sie die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Also möchte sie zwei Jahre früher in Rente gehen und nimmt somit einen Abschlag von 7,2 Prozent (0,3 Prozent x 24 Monate) in Kauf. Damit verringert sich ihre eigentliche Rente von 1800 Euro um 129,60 Euro. Somit erhält sie für die gesamte Dauer ihres Ruhestands nur noch 1670,40 Euro Rente pro Monat.

Rente mit 63: Warum das nicht mehr korrekt ist

Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte drohen keine Abschläge. Aber auch hier ist der Begriff „Rente mit 63“ nicht mehr zutreffend. Wer diese Altersrente beziehen möchte, muss mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Den Begriff „Rente mit 63“ hatte diese Rente lange, da Personen, die vor 1953 geboren wurden, mit 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen konnten. Dieses Alter wurde allerdings inzwischen angehoben.

Der frühe Ruhestand ist ein Wunsch vieler Arbeitnehmer. Doch oft ist die Frührente auch mit finanziellen Einbußen verbunden.

Alle mit dem Geburtsjahrgang 1964 oder später können erst mit 65 Jahren in den abschlagsfreien Ruhestand gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1964 steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Um die Rente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten, muss man also die 45 Versicherungsjahre voll haben und zusätzlich das entsprechende Alter erreicht haben. (ph)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Lobeca

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