- VonHannes Kochschließen
Wer sein Haus später an ein öffentliches Wärmenetz anschließen lassen will, kann eine Gas- oder Ölheizung wohl noch Jahre weiter betreiben. Dafür fordern die Stadtwerke massive finanzielle Unterstützung vom Staat.
Botschaften wie diese könnten die erregte Heizungsdebatte etwas entspannen: 100 000 Gebäude jährlich sollen zusätzlich an Fernwärmenetze angeschlossen werden, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Montag. Für die Wohnungen in diesen Häusern wäre das Problem auf einfache Art gelöst, wenn die alten Öl- oder Gasheizungen kaputt gehen.
Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) veranstalteten Anfang der Woche ihren sogenannten Fernwärme-Gipfel unter anderem mit Wirtschafts-, Verbraucher- und Immobilienorganisationen. Diese Heizungsart bietet perspektivisch eine Variante für den Austausch fossil befeuerter Kessel und die Bereitstellung klimaneutraler Wärme – neben Wärmepumpen und weiteren Techniken. Die Bundesregierung arbeitet momentan an ihrem Gesetz zur städtischen Wärmeversorgung und am Gesetz zum Austausch fossiler Heizungen bis 2045.
Wer Fernwärme nutzt, brauch sich nicht für Klimaschutzvorgaben für Heizungen zu interessieren
Eine Festlegung in der Gipfel-Erklärung dürfte viele private Immobilienbesitzer:innen interessieren: Wer sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen lassen will, „sollte von der Pflicht zum Einbau einer Heizung befreit werden, die die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien erfüllt“. In solchen Fällen kann man die bisherige Gasheizung also weiterbetreiben oder übergangsweise eine ähnliche einbauen. Details dazu gab es am Montag nicht, der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes wird sie aber wohl enthalten. „Die Vertreterinnen und Vertreter des heutigen Treffens haben bekräftigt, dass bis 2030 insgesamt die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden soll“, sagte Habeck.
Fernwärme heißt so, weil das heiße Wasser aus zentralen Anlagen durch dicke Rohre – in Ostdeutschland sieht man sie öfters als im Westen – in die einzelnen Gebäude geliefert wird; die Wärme entsteht nicht erst im Heizkessel im jeweiligen Keller. Eine positive Folge: Die Immobilienbesitzer:innen brauchen sich nicht individuell die Köpfe über die Renovierung ihrer Heizungen zu zerbrechen. Sie müssen sich nur ans örtliche Fernwärmenetz anschließen lassen, falls vorhanden.
Da gibt es allerdings einiges zu tun. Knapp die Hälfte der Wohngebäude hat heute eine eigene Erdgas-, ein Viertel eine Ölheizung. Nur knapp ein Siebtel ist mit einem Fernwärmenetz verbunden. Und die Wärme in diesen Netzen stammt ebenfalls zu zwei Dritteln aus fossil befeuerten Kraftwerken. Wie also kann die Fernwärme klimaneutral werden?
Eine Zukunftstechnologie seien strombetriebene „Großwärmepumpen“, die die Wärme beispielsweise aus der Umgebungsluft gewönnen, schreibt die Deutsche Energie-Agentur (Dena) in einer aktuellen Studie. Weiterhin nennt diese Beratungseinrichtung der Bundesregierung „Geo- und Solarthermie als zentrale Energiequellen“. Geothermie bedeutet, dass zum Beispiel heißes Wasser in tiefen Gesteinsschichten angezapft wird. Hinzu kämen Biomasse in der Landwirtschaft, Abwärme von Industrieanlagen und auch etwas grüner Wasserstoff, schätzt die Dena. Auf diese Weise könnten künftig 25 Prozent des Wärmebedarfs durch Fernwärme gedeckt werden.
Heizungsgesetz
Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht bei der Frage, wann das sogenannte Heizungsgesetz in den Bundestag eingebracht wird, die FDP am Zug. „Das hängt an der FDP. Sie muss die Entscheidung treffen, ob es aufgesetzt wird oder nicht“, sagte Habeck am Montag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. „Aus meiner Sicht haben wir uns in letzten zwei, drei Wochen deutlich aufeinander zu bewegt.“
Über das Heizungsgesetz , das offiziell Gebäudeenergiegesetz heißt, wird seit Monaten heftig gestritten. Vertreter der Ampelkoalition ringen darum, es noch vor der Sommerpause durchs Parlament zu bringen. Er habe viele Kompromisslinien aufgezeigt, sagte Habeck vor zahlreichen Wirtschaftsvertretern in Bad Saarow. „Wenn Sie mich fragen, das ist alles vergleichsweise einfach einigungsfähig, wenn denn es auch geeinigt werden soll und will.“ Darüber seien die Fraktionen im Austausch.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai ließ am Montag offen, ob das Gesetz mit den umstrittenen Heizungsregelungen noch in dieser Woche in den Bundestag kommt. Er könne die Frage nicht beantworten, „ob in dieser Sitzungswoche was passieren wird oder nicht“, sagte er unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen.
Die Pläne der Ampel-Koalition sehen vor, dass von Anfang 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. dpa
Solche Größenordnung hält auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für realistisch. In ihm sind die kommunalen Stadtwerke organisiert, die die Fernwärme heute wesentlich bereitstellen. Allerdings müssen die meisten Städte und Gemeinden den Ausbau dieser Netze erst einmal planen. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll in Städten ab 100 000 Einwohner:innen die Wärmeplanung bis Ende 2025, auf jeden Fall bis Ende 2027 fertig sein, in kleineren Städten spätestens Ende 2028.
Vor diesem Hintergrund hält es der VKU aber für ausgeschlossen, dass die Netze schon 2030 zu 50 Prozent klimaneutrale Wärme liefern, wie die Regierung anpeilt. Dafür brauche man mehr Zeit, sagt der Verband. Und mehr Geld aus Mitteln des Bundes. Statt den bisher vorhandenen drei Milliarden Euro bis 2026 fordert der Stadtwerke-Verband die gleiche Summe pro Jahr. Nach Berechnungen der Dena würde bis 2045 etwa eine Milliarde Euro jährlich reichen, um die kommunale Fernwärme klimaneutral auszubauen.
Fernwärmenetze rechnen sich nur, wenn möglichst viele Gebäude angeschlossen sind
Eine weitere heikle Frage betrifft die Konkurrenz der Fernwärmenetze zu individuellen Heizungen. Die zentralen Anlagen und Rohrleitungen sind teuer – sie lohnen sich nur, wenn sich möglichst viele Hauseigentümer:innen und Firmen anschließen. „Es muss geregelt werden, dass im Regelfall auch ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, um die Wirtschaftlichkeit der Systeme zu sichern“, sagte Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Ramona Popp, Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, lehnte das am Montag aber ab.
Solche Details sind zu klären. Wobei manche Kommunen schon losgelegt haben. So plant München Geothermie-Kraftwerke, Mannheim die Nutzung industrieller Abwärme und Halle an der Saale eine Fluss-Wärmepumpe.
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