- VonChristine Dankbarschließen
Die Lohnuntergrenze könnte 2025 bei 15 Euro liegen. Eine Gesetzesänderung soll zudem die Tarifbindung erhöhen.
Pünktlich zum Tag der Arbeit am 1. Mai haben Grüne und Verdi eine Erhöhung des Mindestlohns ins Gespräche gebracht. In einem Fraktionspapier, das der FR vorliegt, sprechen sich die Grünen dafür aus, die Mindestlohnkommission zu reformieren und eine „echte Lohn-Untergrenze“ einzuführen. Er soll, wie von der Europäischen Union vorgeschlagen, 60 Prozent des sogenannten Medianlohnes betragen. Für 2024 würde das einen Mindestlohn von 14 Euro pro Stunde in Deutschland bedeuten, 2025 wären es laut Fraktion „knapp 15 Euro“.
Um das zu erreichen, wollen die Grünen das Mindestlohngesetz ergänzen, so dass künftig eine Untergrenze für die Anpassung des Mindestlohns gewährleistet ist. Die Zusammensetzung der Kommission wollen die Grünen nicht ändern, jedoch die Konsensfindung fördern. Weder die Arbeitgeber- noch die Arbeitnehmerseite solle einseitig ihre Forderungen mit Hilfe des Vorsitzes durchsetzen, hieß es am Dienstag.
„In vielen Branchen sind die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zum Problem geworden“
So gebe es in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes ein Schlichtungsverfahren mit zwei Vorsitzenden. Diese haben ein wechselndes Stichstimmrecht. Dieses Modell könnte nach Ansicht der Grünen für die Mindestlohnkommission übernommen werden. „Die letzte Anhebung des Mindestlohns hat noch nicht mal die Inflation ausgeglichen, das war viel zu wenig“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch der FR.
Gleichzeitig wollen die Grünen eine höhere Tarifbindung bei Arbeitsverträgen erreichen. „In vielen Branchen sind die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zum Problem geworden“, sagte der frühere Verdi-Vorsitzende und Grünen-Abgeordnete Frank Bsirske der FR. Dazu soll das Tarifvertragsgesetz geändert werden. So soll die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages künftig leichter möglich sein. „Künftig soll jede Tarifpartei einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit im Tarifausschluss stellen können“, heißt es in dem Papier. Die Ablehnung eines Antrages solle künftig nur mit einer Mehrheit des paritätisch zusammengesetzten Tarifausschusses möglich sein. Bislang war eine Mehrheit zur Zustimmung notwendig. Diese Forderungen gehen über den Koalitionsvertrag hinaus. Die Grünen wollen auf SPD und FDP einwirken, um bis zu Herbst eine Regelung zu erzielen und diese dann noch in diesem Jahr verabschieden.
Druck machen wollen die Grünen auch beim im Koalitionsvertrag verankerten Tariftreuegesetz. Das soll möglichst rasch umgesetzt werden. In der Bundesregierung liefen dazu bereits Abstimmungen hieß es am Dienstag. „Wenn der Staat Aufträge erteilt, darf er sich nicht an Lohndumping beteiligen“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge der FR.
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