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Die Ampel-Koalition könnte eine wichtige Änderung in der Rentenpolitik vornehmen. Die Einkommensprüfung bei der Grundrente steht auf dem Prüfstand.
Kassel – Eine weitere bedeutende Veränderung in der Berufsunfähigkeitsrente könnte sich abzeichnen, während ein Rentenfachmann eine „Mega-Erhöhung“ für das Jahr 2024 voraussagt. Seit 2021 sind alle Empfänger der Grundrente verpflichtet, ihre Einnahmen offenzulegen, eine Regelung, die von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gebilligt wurde. Allerdings scheint ein Teil der Ampel-Koalition nun diesen Beschluss in Frage zu stellen.
Rentenexperten von SPD und FDP zweifeln offenbar an der bisherigen Vorgehensweise
Die Rentenexperten von SPD und FDP zweifeln offenbar an der bisherigen Vorgehensweise, da die Kosten den Nutzen erheblich überwiegen. Das zeitaufwendige und komplexe Verfahren könnte SPD und FDP dazu veranlassen, eine wichtige Änderung für Rentner bei der Grundrente einzuführen.
„Um in der vorherigen Koalition mit der Union überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können, mussten wir die regelmäßige Einkommensprüfung vor der Auszahlung der Grundrente als Kompromiss akzeptieren“, erklärte Tanja Machalet, die rentenpolitische Sprecherin der SPD, gegenüber den Funke Mediengruppen: „Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.“
Auch Anja Schulz, die rentenpolitische Sprecherin der FDP, äußerte Kritik an der Einkommensprüfung bei der Grundrente: „Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten.“ Sie bemerkte, dass jeder vierte Euro, der für die Grundrente ausgegeben wird, nicht bei den Rentnern ankommt, sondern dort, wo die jährliche Neuberechnung der Einkommensanrechnung durchgeführt wird.
Grundrente: „Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen“
Die Grundrente erfüllt daher nicht ihren Zweck. Die SPD hat angekündigt, bis Ende 2025 die Kosten und Auswirkungen der staatlichen Leistung genau zu überprüfen. Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben, erhalten die Grundrente.
Zu Beginn des Jahres meldeten sich zahlreiche Empfänger der Grundrente bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, deren Leistungen nach der Einkommensprüfung gekürzt wurden. Michaela Engelmeier, die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD), kritisierte diese Praxis: „Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen und zeigt einmal mehr, wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist.“
Warum die Grundrente eingeführt wurde
Die Grundrente wurde Anfang 2021 für Menschen eingeführt, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich dabei um einen Zuschlag zur Rente, der laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchschnittlich 86 Euro beträgt.
Im Sommer 2024 werden die Renten steigen, und nach den Zahlen aus 2023 werden etwa 1,1 der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon profitieren. Etwa 70 Prozent der Empfänger sind Frauen.
Die Einkommensprüfung findet jährlich statt. Für den vollen Zuschlag darf das monatliche Einkommen als Rentner bei maximal 1375 Euro für Alleinstehende oder 2145 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, beispielsweise aus Mieteinnahmen, einer Pension oder Beträgen aus betrieblicher oder privater Vorsorge, sowie der steuerfreie Teil der Rente und Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages.
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